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Zitat von: KlausP am 29. September 2014, 16:59:12Wurde Ihnen die Umzugskostenvergütung für die Zeit der GA (oder der EÜb) zugesagt? Wenn nicht, dann haben Sie einen Anspruch auf TG.
Zitat von: Lubidu am 29. September 2014, 06:50:59Diese Wahlmöglichkeit hat man jedoch nur solange der sog. "Strukturerlass" gilt. Ansonsten war die Regel, dass bei endgültiger Versetzung an den Standort die Umzugskosten erstattet werden. Zieht man nicht um, war dann die Fahrt am Wochenende Privatsache; ebenso bestand für nicht kasernenpflichtige Soldaten nur Unterbringung im Rahmen freier Kapazitäten.
Ich möchte in Berlin wohnen bleiben jedoch immer am Wochenende pendeln,
ZitatBekommt man für diese Zeit Trennungsgeld??? Oder muss ich unter der Woche in der Kaserne "Miete" zahlen?!?
ZitatOder muss ich unter der Woche in der Kaserne "Miete" zahlen?!?
Zitat von: KlausP am 29. September 2014, 10:06:01OK, das war mir jetzt neu.
Die Aussage ist nicht richtig, das gab es nur bei GWDLern, bei SaZ zählt das tatsächliche Dienstantrittsdatum.
Zitat von: BulleMölders am 29. September 2014, 07:09:00Zitat von: Lubidu am 29. September 2014, 06:50:59...
Mein Dienstantritt ist am 1.04.2015
Meine AGA logisch am 5.01.2015
Und um es mal ganz genau zu nehmen, befinden Sie sich bereits ab dem 01.01.2015 0 Uhr im Dienstverhältniss und sind ab dem Zeitpunkt also Soldat
...
Zitat von: Lubidu am 29. September 2014, 07:57:03
Ich habe überhaupt kein Problem damit. Brauche kein Luxus.
Kein eigenes Zimmer. Damit kann ich leben.
Und wissen sie ab wann ich den Antrag stellen kann auf Unterkunft?
Danke für die Infos