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Wohnung anerkennen lassen

Begonnen von Lubidu, 29. September 2014, 06:50:59

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Lubidu

Hallo

Es geht um folgendes.
Ich hatte während der Eignungsfeststellung keinen Mietvertrag den ich vorlegen konnte.
Jetzt hat sich das geändert.

Ist das ein Problem das mir die UKV in dem Dienstantrittsschreiben zugesagt worden ist?
Kann ich mein Mietvertrag schnellstens vorlegen und anerkennen lassen?

Ich möchte in Berlin wohnen bleiben jedoch immer am Wochenende pendeln,
Was das Problem ist ich bin 29 und da bekomme ich ja keine Unterkunft.
Beim Thema trennungsgeld und Unterkunft und UKV da blicke ich nicht durch.

Wo kann ich mich melden bei meinem einplaner?
Refü?

Mein Dienstantritt ist am 1.04.2015
Meine AGA logisch am 5.01.2015

Hoffe ihr könnt mir helfen

BulleMölders

Zitat von: Lubidu am 29. September 2014, 06:50:59
Mein Dienstantritt ist am 1.04.2015
Meine AGA logisch am 5.01.2015

Die GA (früher mal AGA) gehört mit zu Ihrem Soldatenleben, damit ist Ihr Dienstantritt nicht erst am 01.04.2015 sondern bereits am 05.01.2014.
Und um es mal ganz genau zu nehmen, befinden Sie sich bereits ab dem 01.01.2015 0 Uhr im Dienstverhältniss und sind ab dem Zeitpunkt also Soldat.

Deshalb sollten Sie sich auch schnellstmöglich mit dem für Sie Zuständigen KC in Verbindung setzen, damit der Mietvertrag eventuell anerkannt werden kann und Sie ein geändertes Dienstantrittsschreiben bekommen.

Lubidu

Wenn meine Wohnung anerkannt wird bin ich dann trennungsgeldempfänger?
Mein Problem ist ich würde lieber eine Unterkunft in eine Kaserne beziehen statt eine neue Wohnung in schortens, da ich in Berlin wohnen bleiben möchte. Aber durch mein Alter sind die Chancen gering eine Unterkunft zu bekomme .

Oder gibt es auch Möglichkeiten für Soldaten über 25?

BulleMölders

Sie können einen Antrag auf Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft stellen und wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind wird dieser in der Regel auch genehmigt.
Allerdings haben Sie keinen Rechtsanspruch darauf.
Und bei Genehmigung haben Sie auch nur Anspruch auf eine Ihrer Laufbahn entsprechenden Unterbringung.
So nach dem Motto, "Ich bin zwar Mannschafter, wohne ja aber freiwillig hier, dann will ich auch eine Einzelstube!" läuft das dann nicht.

Auf Lehrgängen (z. B. in der GA) sind Sie zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet und dann wird Ihnen auch eine Koje und ein Spint zur Verfügung gestellt.

Lubidu

Ich habe überhaupt kein Problem damit. Brauche kein Luxus.
Kein eigenes Zimmer. Damit kann ich leben.
Und wissen sie ab wann ich den Antrag stellen kann auf Unterkunft?


Danke für die Infos

BulleMölders


itschie

Zitat von: Lubidu am 29. September 2014, 07:57:03
Ich habe überhaupt kein Problem damit. Brauche kein Luxus.
Kein eigenes Zimmer. Damit kann ich leben.
Und wissen sie ab wann ich den Antrag stellen kann auf Unterkunft?


Danke für die Infos

Kleiner Tipp am Rande! Streichen Sie Zimmer und setzen Stube, gibt noch genug in der BW die darauf großen wert legen!

KlausP

#7
Zitat von: BulleMölders am 29. September 2014, 07:09:00
Zitat von: Lubidu am 29. September 2014, 06:50:59
Mein Dienstantritt ist am 1.04.2015
Meine AGA logisch am 5.01.2015
...
Und um es mal ganz genau zu nehmen, befinden Sie sich bereits ab dem 01.01.2015 0 Uhr im Dienstverhältniss und sind ab dem Zeitpunkt also Soldat
...


Die Aussage ist nicht richtig, das gab es nur bei GWDLern, bei SaZ zählt das tatsächliche Dienstantrittsdatum.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Zitat von: KlausP am 29. September 2014, 10:06:01
Die Aussage ist nicht richtig, das gab es nur bei GWDLern, bei SaZ zählt das tatsächliche Dienstantrittsdatum.
OK, das war mir jetzt neu.

Lubidu

Also ist es für mich noch nicht zu spät eine Wohnung anerkennen zu lassen?

SebastianM

Wenn man Trennungsgeld Empfänger ist bekommt man doch automatisch auch entgeldfrei eine Stube, sofern Kapazitäten verfügbar sind.

Ansonsten evtl. ein Hotelzimmer oder die Mietkosten für eine Ortsübliche Wohnung, oder bin ich da falsch informiert ?

So hat es jedenfalls der Einplaner bei mir geschildert....

Pofi

Ich les hier hin und her und versteh nüscht... ::)

Wenn ich eine Wohnung habe, muss ich diese anerkennen lassen?!?
Bei meiner Eignungsfeststellung wollte man lediglich meine Heiratsurkunde sehen, aber keinen Mietvertrag. Dieser muss noch irgendwo nachgereicht werden?!?
Trennungsgeld gibt es wann?!? Meine Frau wird ein paar Monate in Wuppertal bleiben, bis die Probezeit durch ist. Erst dann ziehen wir nach Wilhelmshaven.
Bekommt man für diese Zeit Trennungsgeld??? Oder muss ich unter der Woche in der Kaserne "Miete" zahlen?!?

KlausP

Trennungsgeldberechtigt sind ledige mit eigenem berücksichtigungsfähigen Hausstand oder verheiratete Soldaten/Soldatinnen.

ZitatBekommt man für diese Zeit Trennungsgeld??? Oder muss ich unter der Woche in der Kaserne "Miete" zahlen?!?

Wurde Ihnen die Umzugskostenvergütung für die Zeit der GA (oder der EÜb) zugesagt? Wenn nicht, dann haben Sie einen Anspruch auf TG.

ZitatOder muss ich unter der Woche in der Kaserne "Miete" zahlen?!?

Als TG-Empfänger haben Sie Anspruch auf Bereitstellung einer kostenlosen Unterkunft.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

wolverine

Zitat von: Lubidu am 29. September 2014, 06:50:59
Ich möchte in Berlin wohnen bleiben jedoch immer am Wochenende pendeln,
Diese Wahlmöglichkeit hat man jedoch nur solange der sog. "Strukturerlass" gilt. Ansonsten war die Regel, dass bei endgültiger Versetzung an den Standort die Umzugskosten erstattet werden. Zieht man nicht um, war dann die Fahrt am Wochenende Privatsache; ebenso bestand für nicht kasernenpflichtige Soldaten nur Unterbringung im Rahmen freier Kapazitäten.
Also lieber informieren, ob dieser Erlass im nächsten Jahr noch gilt.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Pofi

Zitat von: KlausP am 29. September 2014, 16:59:12Wurde Ihnen die Umzugskostenvergütung für die Zeit der GA (oder der EÜb) zugesagt? Wenn nicht, dann haben Sie einen Anspruch auf TG.

Bis jetzt wurde noch nicht darüber gesprochen. Ich werde im Januar als Wiedereinsteller zur Truppe kommen. Ich weiß bis dato auch nicht, ob ich die GA nochmal machen muss. Ich denke, ich warte auf den Brief des Einplaners und werde mit dem Karrierecenter Kontakt aufnehmen müssen. Ich denke, es ist einfacher dort mit allen Unterlagen und Fragen aufzuschlagen, als sich mühsam jeden Fetzen zusammenzusuchen. Die können mir doch bei allen Fragen helfen, oder?!?

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