ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: VC93 am 10. Oktober 2014, 12:29:30Aber auch die Zeit hat mich dann persönlich weiter gebracht.
Zitat von: Andi am 10. Oktober 2014, 08:03:30Nö, auch bei der Bundeswehr durchlaufen Soldaten persönliche Weiterentwicklungen und charakterliche Festigung.
Zitat von: miT am 09. Oktober 2014, 23:11:25
dafür sollte man mit 17 auch reif genug sein ansonsten ist man bei der Bundeswehr Falsch.
Zitat von: ulli76 am 09. Oktober 2014, 18:11:16
Raus kommt man in der Regel ohne.
Zitatob Sohnemann rechtzeitig aus den Federn kommt wenn er zu Hause schläft!!
Zitat... war es dann eine so gute Idee die Unterschrift zum Einverständnis zum Militärdienst zu leisten? ...
Zitat von: Andi am 09. Oktober 2014, 18:02:24
Nun ja, halten wir mal fest: Sie als Erziehungsberechtigte haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren minderjährigen Steppke. Wenn Sie ihn nachts in der Kaserne haben wollen, dann ist das so, aber dann müssen Sie das auch irgendwie durchsetzen, die Bundeswehr ist ja kein Elternersatz.
Gruß Andi