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ZitatDiese Aussage beinhaltet den SPÄTESTEN Termin, zu dem man Soldat ist. Ich denke, dass das unstrittig ist. Das bedeutet aber im Umkehrschluss auch, dass ein früherer Diensteintritt möglich ist.
ZitatBei einem Dienstbeginn an einem Samstag sehe ich auch keine Probleme. Es gibt eigtl. immer irgendwo einen UvD/GvD. Dort melden, Heranziehungsbescheid abzeichnen lassen. Eintragung ins UvD/GvD-Buch veranlassen (falls vorhanden), gut ist. Notfalls über OvWa gehen. Ich hab da als FJg eher keine Probleme, da mein FJgDstKdo 24/7/365 besetzt ist...
ZitatBei Reservisten ist es ja noch etwas anders. Die Tage sind ja die gleichen, bleibt aber die Frage, ab wann derjenige wirklich (UTV-mäßig) Soldat ist: Wenn das ab Mitternacht ist, wäre auch der Sturz morgens zu Hause die Treppe hinunter mit Genickbruch über die UTV abgedeckt. Wenn es erst die Meldung am Meldekopf ist, dann wäre das nicht abgedeckt- Wegeunfälle sind aber üblicherweise abgedeckt.
ZitatDiensteintritt: am xx.xx.2013 bis spätestens 13.30 Uhr.