ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat... unser Spieß sagt dem Chef was er machen soll und der gibt kein widerwort so dumm das auch klingt
Zitat... Ich war 1 Monat auf Übung und wollte mir das in DA gut schreiben lassen. ...
Zitat von: R4Z0r am 17. November 2014, 16:40:05
Vorallem hieß es vor ca. 1 mon noch wir dürfen kein Geld mehr nehmen weil unser Etat voll ausgeschöpft ist
Zitat von: R4Z0r am 17. November 2014, 16:29:23
Gibt es vill. Ieinen § Der aussagt das ich selber darüber entscheiden darf ob ich für meine Arbeit Urlaub od Geld schreiben darf? Ja sind alles DA
Zitat
3. Besondere zeitliche Belastungen werden grundsätzlich durch Freistellung vom Dienst ausgeglichen. Ist dies aus dienstlichen Gründen nicht in vollem Umfang möglich, ist finanzieller Ausgleich nur für die Ausgleichsansprüche zu gewähren, die über einen Tag Freistellung vom Dienst pro Monat hinausgehen. Dieser insoweit ggf. anfallende Tag Freistellung vom Dienst pro Monat soll möglichst zeitnah gewährt werden.
5. Über den Zeitpunkt der Freistellung vom Dienst entscheidet die oder der nächste Disziplinarvorgesetzte von Amts wegen. In Kommandobehörden, Ämtern und größeren Dienststellen können die nächsten Disziplinarvorgesetzten ihre Befugnisse nach diesem Erlass auf andere Offiziere übertragen.