ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitat von: Beobachter am 18. November 2014, 16:08:13
Die Aussage der Arbeitsagentur war, dass ich mich zwar arbeitssuchend melden kann, aber keine Beiträge für die Rentenversicherung seitens der Arbeitsagentur gezahlt werden, solange ich Übergangsgebührnisse beziehe. Mann kann jedoch freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um diese Lücke zu vermeiden.
Zitat von: BulleMölders am 18. November 2014, 15:17:39Ich war in einer ähnlichen Situation und hatte nach DZE noch etwas Zeit zu überbrücken. Die Aussage der Arbeitsagentur war, dass ich mich zwar arbeitssuchend melden kann, aber keine Beiträge für die Rentenversicherung seitens der Arbeitsagentur gezahlt werden, solange ich Übergangsgebührnisse beziehe. Mann kann jedoch freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um diese Lücke zu vermeiden.
Sehr kurzsichtig gedacht mit dem nicht Arbeitslos melden, dann fehlen Ihnen die Zeiten mit unter später bei der Rente.
Zitat von: Vetti92 am 18. November 2014, 14:33:09
Mein Sozialberater sagt das ich mich nicht zwingend Arbeitslos melden muss solange ich noch die Übergangsgebührnisse erhalte.
Ich habe ab dem 01.01.2015 eine Restkostenversicherung 30% bei der Conti und die Pflegeversicherung