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Arbeitslos nach DZE

Begonnen von Vetti92, 18. November 2014, 11:53:52

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Vetti92

Guten Tag Kameraden,

Ich bin SaZ4 und habe am 31.12.2014 DZE
Meine neue Beschäftigung fängt erst im dritten Quartal 2015 an und
deswegen muss ich mich, bis dahin, ja Arbeitslos melden.
Meine Frage ist nun welche Versicherungen ich als Arbeitsloser haben
muss und ob ich die dann von meinen Überganggebührnissen selber zahlen soll.
Mein Sozialdienst kann mir meine Frage nicht richtig beantworten...


ulli76

Dann frag da nach, wo du dich arbeitslos meldest.
Mal davon abgesehen, kann man sich ja auch für die Übergangszeit einen Aushilfsjob suchen.

Was hat der Sozialdienst denn gesagt?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

wolverine

Die Übergangsgebürnisse sind doch Versorgungsleistungen wie eine Pension. Dann müsste man 70% beihilfeberechtigt sein und sich für 30% privat versichern.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Ich hoffe für Sie, dass Sie sich wenigstens schon Arbeitssuchende gemeldet haben, sonst gibt es nämlich erst einmal keine Leistungen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Vetti92

Mein Sozialberater sagt das ich mich nicht zwingend Arbeitslos melden muss solange ich noch die Übergangsgebührnisse erhalte.
Ich habe ab dem 01.01.2015 eine Restkostenversicherung 30% bei der Conti und die Pflegeversicherung

BulleMölders

Sehr kurzsichtig gedacht mit dem nicht Arbeitslos melden, dann fehlen Ihnen die Zeiten mit unter später bei der Rente.

KlausP

Zitat von: Vetti92 am 18. November 2014, 14:33:09
Mein Sozialberater sagt das ich mich nicht zwingend Arbeitslos melden muss solange ich noch die Übergangsgebührnisse erhalte.
Ich habe ab dem 01.01.2015 eine Restkostenversicherung 30% bei der Conti und die Pflegeversicherung

Das widerspricht Allem, worüber ich als Spieß meine ausscheidenden Soldaten so belehrt habe.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Beobachter

Zitat von: BulleMölders am 18. November 2014, 15:17:39
Sehr kurzsichtig gedacht mit dem nicht Arbeitslos melden, dann fehlen Ihnen die Zeiten mit unter später bei der Rente.
Ich war in einer ähnlichen Situation und hatte nach DZE noch etwas Zeit zu überbrücken. Die Aussage der Arbeitsagentur war, dass ich mich zwar arbeitssuchend melden kann, aber keine Beiträge für die Rentenversicherung seitens der Arbeitsagentur gezahlt werden, solange ich Übergangsgebührnisse beziehe. Mann kann jedoch freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um diese Lücke zu vermeiden.

patson

Zitat von: Beobachter am 18. November 2014, 16:08:13
Die Aussage der Arbeitsagentur war, dass ich mich zwar arbeitssuchend melden kann, aber keine Beiträge für die Rentenversicherung seitens der Arbeitsagentur gezahlt werden, solange ich Übergangsgebührnisse beziehe. Mann kann jedoch freiwillig Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen, um diese Lücke zu vermeiden.

Exakt die gleiche Aussage bekam ich 2009 auch als ich ausschied. Ich sei "nur" Arbeitssuchend und nicht Arbeitslos, da ich ja noch Geld bekommen würde. Ich solle mich erst kurz vor Ablauf der Übergangsbedürfnisse wieder beim Arbeitsamt melden, falls dann noch Bedarf meinerseits bestehen sollte.

wolverine

Weniger weil Sie noch Einkommen beziehen als darum, dass Sie die letzten 12 Monate nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
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