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Zusammenfassung

Autor InstUffzSEAKlima
 - 01. Dezember 2014, 19:18:30
Danke für die Darlegung des momentanen Ist-Standes.
Autor Ralf
 - 01. Dezember 2014, 18:53:31
@InstUffzSEAKlima: Im aktuellen Kontigentbefehl ist beschrieben, dass der Schlüssel nicht an der Kiste etc zu sein hat (siehe auch mein Verweis auf Fü S). Aber das ist OT.
Autor InstUffzSEAKlima
 - 01. Dezember 2014, 18:49:25
Zitat von: Ralf am 01. Dezember 2014, 16:48:00
Das mit dem Schloss wird wohl genauso sein, wie wenn du in den Einsatz verlegst und deine Kiste abschliesst. Oeffnet der Zoll diese, ersetzt er auch nicht das Schloss. Da heisst es dann, dass der aufgrund der moeglicherweise fuer ein Oeffnen anzuwendeden Gewalt und ein ggf. enstandener Schaden am Schloss zum allg. Lebensrisiko gehoert (Fue S IV vom 08.12.2011).

Meine mich zu erinnern, dass wir seinerzeit den Schlüssel von außen sichtbar in Folie verkleben sollten, damit der Zoll im Fall der Fälle die Kisten öffnen kann. Es wurde aber zum Glück nicht davon Gebrauch gemacht, zumdest waren die Etiketten mit Stempeln, die der Zoll nicht hat, als eine Art "Siegel", immer unversehrt.

Zum Thema mit dem Räumen der Stube: Normal sind solche Aktionen ja rechtzeitig bekannt, wenn z.B. Zuversetzungen aufschlagen und ihnen Unterkünfte zugewiesen werden und deshalb "Kulanzschläfer" (Ü25 usw.) dann rausgeworfen werden. Selbst wenn es eine kurzfristige Sache ist, so ist das - wie bereits festgstellt- rechtens. Für Krankheit kann keiner was, aber es kann keiner verlangen, dass dienstliche Erfordernisse bis zur Genesung des Kameraden zurückgestellt werden sollen.

Das Privatfach ist kein rechtsfreier Bereich. Der Chef kann dies jederzeit in begründeten Fällen öffnen (lassen) um dienstliche Interessen durchzusetzen oder auch für Ermittlungen usw.
Im zivilen Unternehmen kann ebenso mit verschlossenen Schränken, Fächern, passwortgeschützen Zugängen usw. verfahren werden, wenn die Firmeninteressen über denen der Person liegen und diese nicht greifbar (krank/Urlaub/Dienstreise usw.) ist. Ein Mitglied vom Personal-/BR als Zeuge, die Sache wird protokolliert und ist erledigt.
Autor ulli76
 - 01. Dezember 2014, 18:12:41
Wie lange bist du denn schon und noch kzH????

Wenn da nichts unbehagliches drin ist, verstehe ich das Problem nicht. Oder ist es irgendwas was nicht drin sein sollte?
Autor Luke47
 - 01. Dezember 2014, 17:59:57
Na weil  ich  kzh bin  und nicht  transport fähig bin
Autor F_K
 - 01. Dezember 2014, 17:55:20
@ Luke:

Du trägst die Kosten für die Spedition?

Wenn Dir das so wichtig ist, warum räumst Du dann nicht den spinnt?
Autor Luke47
 - 01. Dezember 2014, 17:52:38
Ich  habe nichts  unbehagliches drinne trotzdem will ich  es wegen meiner Privatsphäre nicht aber mit Spind  runter schleppen  würde  es gehn ??
Autor funker07
 - 01. Dezember 2014, 17:51:53
Der Unterschied beim Zoll ist, dass das mit dem Öffnen vorher bekannt ist. Dass jemand wärend seiner KzH-Zeit seine Stube räumen muss ist nichts, womit man rechnet.

Wenn das Schloss privat ist, sehe ich keine Grundlage das zu öffnen.
Das Privatfach heißt deshalb so, weil es privat ist. Was darin ist, hat den Kameraden egal zu sein, wenn keine Hinweise auf ein Dienstvergehen oder Gesundheitsgefahr vorliegen.

Vorschlag: Kläre mit dem Spieß, ob der Spind gefahrlos bewegt werden kann, dann soll der so lange in eine andere Stube gestellt werden.
Für den Transport auf ein anderes Stockwerk ist auch Gründen des Arbeitsschutzes eine Spedition nötig.
Autor ulli76
 - 01. Dezember 2014, 17:38:40
Wie lange warst und bist du denn noch kzH und hast du keine Möglichkeit in die Einheit zu fahren?
Was hast du denn so hochheiliges im Privatfach? Klar ist es unangenehm, wenn da andere Leute dran gehen, aber in dem Fall hat es ja einen dienstlichen Zweck. Alternative wäre den Spint in den Keller zu schleppen und dabei zu riskieren, dass was aus dem Privatfach kaputt geht.
Autor markxxx6
 - 01. Dezember 2014, 17:36:44
Was ist den so schlimmes in ihrem Privatfach
Autor Luke47
 - 01. Dezember 2014, 17:16:10
Also habe ich keine rechte auf mein  privat  fach :(
Autor Flexscan
 - 01. Dezember 2014, 16:53:44
Ein Schloss kostet ja auch ein Vermögen  ::)
Autor Ralf
 - 01. Dezember 2014, 16:48:00
Das mit dem Schloss wird wohl genauso sein, wie wenn du in den Einsatz verlegst und deine Kiste abschliesst. Oeffnet der Zoll diese, ersetzt er auch nicht das Schloss. Da heisst es dann, dass der aufgrund der moeglicherweise fuer ein Oeffnen anzuwendeden Gewalt und ein ggf. enstandener Schaden am Schloss zum allg. Lebensrisiko gehoert (Fue S IV vom 08.12.2011).
Autor Luke47
 - 01. Dezember 2014, 16:41:19
Ja dagegen spricht das ich kzh bin

Und  das privat fach heißt  ja nicht umsonst privat fach außerdem wer bezahlt mir das Schloss

Und  in det Etage  sind sehr viele andere leere Stuben wo man Platz hätte
Autor dunstig
 - 01. Dezember 2014, 16:32:52
Vielleicht spricht dagegen, dass der TE KzH ist?