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Autor wolverine
 - 12. Dezember 2014, 13:52:52
Zitat von: chefderang am 12. Dezember 2014, 12:43:15
hatte ne truppenwerbung
Sie haben doch irgendwann einmal einen Bewerbungsbogen ausgefüllt. Und da stand doch darauf: "Bewerbung für die Laufbahn ....". Also: für was?
Autor chefderang
 - 12. Dezember 2014, 13:23:19
ja baujahr 80
Autor Elvis22
 - 12. Dezember 2014, 13:19:06
Ok, das mit dem Alter hatte ich offenbar überlesen. Das spielt natürlich auch eine rolle
Autor chefderang
 - 12. Dezember 2014, 12:45:13
ne ne der bin ich nicht..... :D
Autor BulleMölders
 - 12. Dezember 2014, 12:44:09
Dann hab ich das überlesen.
Aber das sein Chef nun auch hier Nachfragt finde ich ja schon lustig.  ;D
Freihaltung von Arbeitsplätzen
Autor chefderang
 - 12. Dezember 2014, 12:43:15
hatte ne truppenwerbung

als koch im offiziesheim
Autor wolverine
 - 12. Dezember 2014, 12:41:39
Er ist Koch. (steht irgendwo)
Autor BulleMölders
 - 12. Dezember 2014, 12:40:54
Aber auch immer das Alter beachten, der TE ist Mitte 30 und somit bleibt ihm doch nur noch der Fachdienst mit verwertbarem Berufsabschluß, oder habe ich da was falsch verstanden.
Ich lese vom TE immer nur das der "gerlente Beruf auch, der ausübende Beruf bei der Bundeswehr ist".
Nur um welchen Beruf es sich handelt konnte ich bisher noch nicht lesen.
Nur wenn man das weiß, kann man auch beurteilen ob überhaupt auch nur der Hauch einer Chance auf eine höhere Laufbahn besteht.
Autor wolverine
 - 12. Dezember 2014, 12:39:35
Für was hatten Sie sich denn beworben? 
Autor chefderang
 - 12. Dezember 2014, 12:33:49
Ne ne so war das nicht gemeint zieh das auf jeden fall durch die 4 jahre....wollte es ja auch nur mit der laufbahn hätte noch was gehen können aber so ist es man kann nicht alles haben.bin schon zufrieden...wollte nur mal wissen wie so die aufstiegschancen aus der manns.l sind....weiss schon das man sich auch einiges erarbeiten muss im leben.
Autor Elvis22
 - 12. Dezember 2014, 12:28:54
Du hast im Grunde 3 Möglichkeiten:

1) Die Verpflichtungszeit von 4 Jahren absolvieren und im Anschluss neu für eine höhere Laufbahn bewerben und hoffen dieses mal die Eignung zu bekommen.

2) Den Dienst in der Mannschaftslaufbahn antreten und während der Dienstzeit (wie schon erwähnt, frühestens nach 1 Jahr) nochmals für eine höhere Laufbahn bewerben und hoffen dass es diesmal klappt, ansonsten musst du halt die 4 Jahre Dienst als Mannschafter leisten.

vorausgesetzt du hast dich noch nicht verpflichtet:
3) Zivil weiterarbeiten (einen Job hast du hoffentlich?) und einfach nochmals bewerben (auch hier: frühestens nach 1 Jahr).

Bewerben musst du dich also so oder so nochmal und getestet wirst du ebenfalls nochmal.
Solltest du allerdings von vornherein keine 4 Jahre Dienst als Mannschaften ableisten wollen, rate ich dir GANZ DRINGEND von den Varianten 1) und 2) ab (dazu kann ich sowieso niemandem raten, aber darum gehts hier nicht).

Deine Berufsausbildung kommt nur dann zum tragen, wenn du die Eignung für eine höhere Laufbahn erhältst und eine Stelle zu besetzen ist, auf welcher dein Beruf gebracht werden kann. Dann hast du die Möglichkeit mit höherem Dienstgrad einzusteigen.
Die Voraussetzung für alles ist allerdings eine Eignung für die jeweilige Laufbahn - Und diese liegt bei dir bisher offenbar nur für die der Mannschaften vor.
Autor Botman
 - 12. Dezember 2014, 12:21:23
Dann überlegen Sie sich das ganz genau, ich persönlich würde keine Stelle annehmen, die ich nicht will.
Sofern sie kein Wiedereinsteller sind, haben Sie ja eine entsprechende Probezeit, um zu schauen ob das was für Sie ist, oder nicht.
Autor chefderang
 - 12. Dezember 2014, 12:13:04
na ja mein persönliches befinden ja aber darum geht es ja nicht.....hatte gute werte beim einstellungstest hatte auch gefragt nach höheren einstieg...da hieß es ach wissen sie jeder fängt mal klein an....schon richtig aber wollte ja nicht auf dauer in der mannschaftslaufbahn bleiben.
Autor Botman
 - 12. Dezember 2014, 12:08:08
Theoretisch können Sie auch innerhalb dieser 4 Jahre schon einen Laufbahnwechsel beantragen, es muss nicht zwangsläufig erst danach sein (Frühestens jedoch ein Jahr nach der bisherigen Eignungsfeststellung).
Zieht dann allerdings ein erneutes Eignungsverfahren nach sich, ob hier dann die gewünschte Eignung festgestellt wird, steht in den Sternen.
Autor chefderang
 - 12. Dezember 2014, 12:06:44
also neuer test nach 4 Jahren? komplett neu?