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Zusammenfassung

Autor KWD385D
 - 24. Dezember 2014, 13:17:22
Hatte ich nicht vor auf irgendwen zu schimpfen das der Bund da nichts für kann ist mir auch klar.

Ja was soll ich sagen denn gibt es ja wohl keine Chance mehr es zu bekommen.
Autor KlausP
 - 24. Dezember 2014, 13:05:12
ZitatDas einzige was ich bis jetzt bekommen hatte zusätzlich war Geld für dienstantrittsreise.

Genau, das ist bei Ledigen ohne eigenen Hausstand die Umzugskostenvergütung (UKV), hier als Pauschale.

ZitatAlso fahrgeld würde ich einmal im Monat bekommen auch wenn ich nicht tg berechtigt bin ?

Wo lesen Sie das heraus? Als lediger TG-Empfänger würden Sie das zusätzlich zum Trennungsgeld bekommen.

Ach ja, bevor Sie jetzt gleich auf die "pööse Bundeswehr" schimpfen: die hat sich die Trennungsgeldverordnung nicht ausgedacht, sie muss sie nur umsetzen,.
Autor KWD385D
 - 24. Dezember 2014, 12:51:34
Und was hat das mit der Ukv genau auf sich !? Das einzige was ich bis jetzt bekommen hatte zusätzlich war Geld für dienstantrittsreise.

Also fahrgeld würde ich einmal im Monat bekommen auch wenn ich nicht tg berechtigt bin ?
Autor wolverine
 - 24. Dezember 2014, 12:44:32
Zitat von: funker07 am 24. Dezember 2014, 12:42:09
Wenn du dir eine Wohnung 200km vom Grundausbildungsstandort mietest und dann nach 400km versetzt wirst, bekommst du kein TG.
Fahrkosten gibt es dann auch nicht.
Jetzt kommt aber gleich der Lt Friedrich und nimmt Dir die Weihnachtsgeschenke weg!
Autor funker07
 - 24. Dezember 2014, 12:42:09
Damit die Wohnung anerkannt und berücksichtig werden kann, muss sie vor Dienstbeginn bestehen oder in einem räumlichen Zusammenhang (meist max. 30-60km) zum Dienstort stehen.

Wenn du dir eine Wohnung 200km vom Grundausbildungsstandort mietest und dann nach 400km versetzt wirst, bekommst du kein TG.
Fahrkosten gibt es dann auch nicht.
Autor wolverine
 - 24. Dezember 2014, 12:40:57
Auch dann bekommt man regelmäßig als Lediger eine und als Verheirateter zwei Heimfahrten im Monat ersetzt. Hätten Sie bereits vor Einstellung die Wohnung gehabt und keine UKV zugesagt bekommen, dann wären Sie wohl TGberechtigt gewesen.

Gibt es aber hier bereis gefühlt 200001 Beiträge zu...
Autor KWD385D
 - 24. Dezember 2014, 12:13:31
Ja da ist ja das Problem mit dem anerkannt selbst wenn ich schon vorher den Vertrag gehabt hätte wäre dieser ja nicht anerkannt bis jetzt. Fahrgelds bekommt man ja dementsprechend auch nur wenn man tg berechtigt ist oder ?
Autor KlausP
 - 24. Dezember 2014, 12:07:01
Wenn Sie vor dem Wirksamwerden einer Personalverfügung über einen anerkannten eigenen Hausstand verfügen und Ihnen die UKV nicht zugesagt wird, sind Sie TG-berechtigt.
Autor KWD385D
 - 24. Dezember 2014, 11:58:27
Tja das ist natürlich ziemlich bescheiden. Hätte ich denn überhaupt einen Anspruch gehabt wenn ich die Wohnung schon vor der Versetzung gehabt hätte !? Da hätte diese ja denn auch bestimmt vor der Versetzung anerkannt werden müssen oder !?
Autor wolverine
 - 24. Dezember 2014, 09:08:30
Das ist immer noch nicht anders als der Sachverhalt, den ich schon bewertet hatte. Zum Zeitpunkt der Versetzung haben Sie keine eigene Wohnung also auch keinen Anspruch.
Autor KWD385D
 - 23. Dezember 2014, 23:35:39
Wie schon erwähnt wurde befindet sich mein Lebensmittelpunkt natürlich da wo ich jetzt wohne. Die Sachlage ist etwas schwierig. Ich wohne mit meinen Eltern zusammen wir haben ein großes Grundstück doppelhaus was in den letzten Jahren aus und umgebaut wurde. Ich hatte meine aga in Stralsund und bis vor 3 Wochen hieß es das ich auch da bleiben werde so war auch meine einplanend etc. aber wie das beim Bund nunmal so ist muss ich jetzt ab Januar nach Kiel und werde dort eingesetzt.

Da ich bis jetzt mit meinen Eltern kein Mietvertrag oder sonstiges hatte und davon ausgegangen bin das ich in Stralsund bleibe habe ich natürlich kein Antrag auf Trennungsgeld oder sonstiges gestellt. Nun werde ich in nächster Zeit mit meiner Freundin / Lebensgefährtin in eine Hälfte unseres Hauses ziehen und dort werden wir dann einen Mietvertrag machen.

Wie stehen da jetzt die Chancen Trennungsgeld oder fahrgeld zu bekommen ?
Autor wolverine
 - 21. Dezember 2014, 21:13:11
Wer hat denn hier irgendetwas unterstellt? ??? Es wurde lediglich geschrieben, dass er so, wie er das hier beschreibt, keinen TG Anspruch haben wird. Und die Korrektheit dieser Aussage bestätigen Sie selbst.
Niemand hindert ihn daran trotzdem irgendwo eine Wohnung zu nehmen (aus welchen Gründen auch immer).

Also: Der einzige, der hier völlig haltlose Unterstellungen vornimmt .... (Ergänzen Sie sinngemäß).
Autor Lt Friedrich
 - 21. Dezember 2014, 20:57:07
Denkt auch mal einer daran, dass der Kamerad eine Wohnung, die 260 Km entfernt, nimmt weil sein Lebensmittelpunkt dort ist?!
Vlt hat er auch vorher keine eigene Wohnung gehabt.. Es ist ziemlich frech und unhöflich dem Kameranden ausschließlich eigenützige Gründe zu unterstellen!

Generell möchte ich mal eines loswerden:
Ich lese in Ihrem Forum seit ein paar Jahren und habe (besonders in den ersten Jahren meiner Dienstzeit und davor) das Engagement vieler User, welche sich äußerst regelmäßig hier bemühen, sehr geschätzt. Doch fällt auf, dass gerade von diesen Usern der Ton und die Art und Weise immer abfälliger und lustloser werden. Ganz erlich: Wenn Sie (oftmal verständlicher Weise) genervt sind, dann lassen Sie es doch einfach und benehmen sich nicht derart anderen gegenüber. Dieses Verhalten hat nichts mit Bundeswehr oder Militär zu tun, sondern zeugt nur von mangelnden Manieren und schlechter Disziplin!
Besonders schlimm finde ich es, wenn dieses Verhalten von Usern an den Tag gelegt wird, die lange Zeit gedient haben oder dienen.
Ich bitte also darum und appelliere an die "üblichen Verdächtigen" wieder zu einer angemessenen Atmosphäre zurückzukehren.

Um mich schließich auch noch aufs Thema zu beziehen:
Natürlich können Sie, KWD385D, wo Sie wünschen eine Wohnung beziehen, TG bekommen Sie jedoch nur unter gesonderten Punkten.

Ich verstehe meinen Beitrag als Denkanstoß zu Selbstreflektion und nicht als persönlicher Angriff.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Autor wolverine
 - 21. Dezember 2014, 20:19:15
In 260 km Entfernung aber auch nicht. ;) Und das bei höheren Fahrtkosten und häufigerer Abwesenheit.
Autor BulleMölders
 - 21. Dezember 2014, 20:06:02
Ist doch ganz einfach, dann gibt es kein Trennungsgeld.