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Versicherungen, Dienstunfähigkeit, Trennungsgeld usw.

Begonnen von KWD385D, 21. Dezember 2014, 17:51:15

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KWD385D

Hallo Leute,

ich bin seit 1.10.2014 bei der Marine habe meine AGA fertig und werde ab 05.01 auf meiner Stammheit eingesetzt. Zu mir ich bin 25 jahre und ledig SAZ 4

Nun habe ich ein paar Fragen die ihr mir hoffentlich beantwortden könnt.

1.Ich habe bald eine Wohnung  die ca. 260 km von meiner Einheit entfernt ist ich bin unter der Woche also nicht zuhause. Wollte also Antrag auf trennungsgeld stellen. Wie lange dauert es bis das durch ist ? Muss ich erst 6 Monate in der Wohnung wohnen damit ich Trennungsgeld berechtigt bin ?

2.Die zweite Frage betrifft die Versicherungen die man abschließen sollte. Uns wurde der Rahmenvertrag Bundeswehr vorgestellt bei der sache bin ich aber allerdings etwas skeptisch da die Monatsbeiträge inkl. Risiko Lebensversicherung ja auch nicht gerade soo wenig sind. Kann man eine Dienstunfähigkeitsversicherung nicht auch irgendwo anders abschließne ? Ich besitze bereits eine berufsunfähigkeits und lebensversicherung.

Unteranderem brauche ich ja eine Anwartsschafts und Pflegeversicherung richtig ? Meine Krankenkasse sagte mir das dort eine Pflegeversicherung mit drinne ist und diese auch weiter läuft während meiner Zeit als SAZ. Sollte man noch eine zusätzliche Pflegeversicherung abschließen ?

Was ist vom Bundeswehrverband zu halten da dort ja eine Rechtsschutz und Diensthaftpflicht mit drinne ist für 9,50 im Monat. !?


hoffe ich könnt mir helfen :)

wolverine

#1
Zu 1: Warum glauben Sie trennungsgeldberechtigt zu sein wenn Sie jetzt im Nachhinein eine Wohnung in Pusemuckel mieten?

Zu 2: Anwartschaft als Z4 braucht es nicht; die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und mehr als eine ist rausgeschmissenes Geld. Zum Rest muss man halt selbst entscheiden ob man es braucht. Der eine ist halt gerne gegen alles und nichts versichert, der andere nimmt halt ein gewisses Risiko hin.
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KWD385D

Die Antwort zum Trennungsgeld leuchtet mir ehrlich gesagt nicht wirklich ein. Heißt das wenn ich jetzt einen Antrag stelle bekomme ich kein Trennungsgeld Fahrgeld etc. weil ich die nicht schon vorm Dienstantritt hatte ?

KlausP

Das mit dem TG können Sie in der Trennungsgeldverordnung  nachlesen und/oder sich von Ihrem ReFü erklären lassen. Ob Ihnen das jetzt einleuchtet oder nicht, die Antwort  ist bundswehrtypisch:"ISSO!!"
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Elvis22


Zitat von: KWD385D am 21. Dezember 2014, 17:51:15
Kann man eine Dienstunfähigkeitsversicherung nicht auch irgendwo anders abschließne ?

Klar kannst du das. Allerdings ist dabei einige Vorsicht geboten, da erstens nicht viele Soldaten versichern und bei denen die es tun sollte man auf Kleingedrucktes achten. Manche Leisten beispielsweise nicht bei Schäden im auslandseinsatz.
Ich persönlich habe mich für ca. 60€/Monat bei einer bu-Versicherung mit du-Klausel versichert.
Wurde dann auch tatsächlich wegen DU entlassen und nachdem sich die Versicherung ein Jahr lang aus der Verantwortung nehmen wollte zahlt sie nun auch...
Letzteres wäre beim Rahmenvertrag sicherlich schneller gegangen, aber ich bin mehr als zufrieden.

wolverine

Zitat von: KWD385D am 21. Dezember 2014, 18:06:01
Die Antwort zum Trennungsgeld leuchtet mir ehrlich gesagt nicht wirklich ein. Heißt das wenn ich jetzt einen Antrag stelle bekomme ich kein Trennungsgeld Fahrgeld etc. weil ich die nicht schon vorm Dienstantritt hatte ?
Mal im Ernst: Wenn jemand keine Wohnung hat und dann irgendwann eine irgendwo am Arsch der Welt mietet, dann soll der Bund - und damit der Steuerzahler - einem dafür einen Obulus zahlen. Und das kommt Ihnen nicht irgendwie seltsam vor?! ???

Also kurz und knapp: Wenn der Bund Sie aus dienstlichen Gründen von Ihrer anerkannten (oder schon bestehenden) Wohnung wegversetzt/ -kommandiert, dann zahlt er dafür Trennungsgeld.
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KlausP

Was hindert Sie daran, sich eine Wohnung am Standort oder in dessen Einzugsbereich (also bis in ca. 30 - 35 km Entfernung) zu nehmen?
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BulleMölders


wolverine

In 260 km Entfernung aber auch nicht. ;) Und das bei höheren Fahrtkosten und häufigerer Abwesenheit.
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Lt Friedrich

Denkt auch mal einer daran, dass der Kamerad eine Wohnung, die 260 Km entfernt, nimmt weil sein Lebensmittelpunkt dort ist?!
Vlt hat er auch vorher keine eigene Wohnung gehabt.. Es ist ziemlich frech und unhöflich dem Kameranden ausschließlich eigenützige Gründe zu unterstellen!

Generell möchte ich mal eines loswerden:
Ich lese in Ihrem Forum seit ein paar Jahren und habe (besonders in den ersten Jahren meiner Dienstzeit und davor) das Engagement vieler User, welche sich äußerst regelmäßig hier bemühen, sehr geschätzt. Doch fällt auf, dass gerade von diesen Usern der Ton und die Art und Weise immer abfälliger und lustloser werden. Ganz erlich: Wenn Sie (oftmal verständlicher Weise) genervt sind, dann lassen Sie es doch einfach und benehmen sich nicht derart anderen gegenüber. Dieses Verhalten hat nichts mit Bundeswehr oder Militär zu tun, sondern zeugt nur von mangelnden Manieren und schlechter Disziplin!
Besonders schlimm finde ich es, wenn dieses Verhalten von Usern an den Tag gelegt wird, die lange Zeit gedient haben oder dienen.
Ich bitte also darum und appelliere an die "üblichen Verdächtigen" wieder zu einer angemessenen Atmosphäre zurückzukehren.

Um mich schließich auch noch aufs Thema zu beziehen:
Natürlich können Sie, KWD385D, wo Sie wünschen eine Wohnung beziehen, TG bekommen Sie jedoch nur unter gesonderten Punkten.

Ich verstehe meinen Beitrag als Denkanstoß zu Selbstreflektion und nicht als persönlicher Angriff.

Mit kameradschaftlichen Grüßen

wolverine

Wer hat denn hier irgendetwas unterstellt? ??? Es wurde lediglich geschrieben, dass er so, wie er das hier beschreibt, keinen TG Anspruch haben wird. Und die Korrektheit dieser Aussage bestätigen Sie selbst.
Niemand hindert ihn daran trotzdem irgendwo eine Wohnung zu nehmen (aus welchen Gründen auch immer).

Also: Der einzige, der hier völlig haltlose Unterstellungen vornimmt .... (Ergänzen Sie sinngemäß).
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KWD385D

Wie schon erwähnt wurde befindet sich mein Lebensmittelpunkt natürlich da wo ich jetzt wohne. Die Sachlage ist etwas schwierig. Ich wohne mit meinen Eltern zusammen wir haben ein großes Grundstück doppelhaus was in den letzten Jahren aus und umgebaut wurde. Ich hatte meine aga in Stralsund und bis vor 3 Wochen hieß es das ich auch da bleiben werde so war auch meine einplanend etc. aber wie das beim Bund nunmal so ist muss ich jetzt ab Januar nach Kiel und werde dort eingesetzt.

Da ich bis jetzt mit meinen Eltern kein Mietvertrag oder sonstiges hatte und davon ausgegangen bin das ich in Stralsund bleibe habe ich natürlich kein Antrag auf Trennungsgeld oder sonstiges gestellt. Nun werde ich in nächster Zeit mit meiner Freundin / Lebensgefährtin in eine Hälfte unseres Hauses ziehen und dort werden wir dann einen Mietvertrag machen.

Wie stehen da jetzt die Chancen Trennungsgeld oder fahrgeld zu bekommen ?

wolverine

Das ist immer noch nicht anders als der Sachverhalt, den ich schon bewertet hatte. Zum Zeitpunkt der Versetzung haben Sie keine eigene Wohnung also auch keinen Anspruch.
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KWD385D

Tja das ist natürlich ziemlich bescheiden. Hätte ich denn überhaupt einen Anspruch gehabt wenn ich die Wohnung schon vor der Versetzung gehabt hätte !? Da hätte diese ja denn auch bestimmt vor der Versetzung anerkannt werden müssen oder !?

KlausP

Wenn Sie vor dem Wirksamwerden einer Personalverfügung über einen anerkannten eigenen Hausstand verfügen und Ihnen die UKV nicht zugesagt wird, sind Sie TG-berechtigt.
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