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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat... Seitdem der richter eine Berufung abgelehnt hat ...
Zitat von: F_K am 12. Juni 2014, 08:39:37
Im hier geschilderten Fall liegt wohl ein Dienstvergehen vor - schon das "verlinken" von Inhalten auf dem eigenen Webspace erfüllt den Tatbestand der "Verbreitung" (selbst wenn es um "unterlinks" der Webseite geht) - im Falle von Facebook und "teilen" entsteht sogar eine Kopie des Inhaltes auf dem "eigenen Bereich".
ZitatDies würde ich anders formulieren - eine Beschwerde sollte nur dann eingelegt werden, wenn der Soldat tatsächlich der Meinung ist, dass hier kein Dienstvergehen vorliegt.
ZitatEs gibt keine Bindungswirkung der Urteile - aber Gerichte sind an (rechtskräftige) Tatsachenfeststellungen anderer Gerichte gebunden.
Zitat--> Deshalb sollte ein Soldat gegen eine solche Absehensverfügung auch unbedingt Beschwerde einlegen, um das Dienstvergehen prüfen zu können.
ZitatEine unmittelbare Bindungsgwirkung zwischen Strafrecht und Entlassung gibt es meines Erachtens nicht, obgleich natürlich ein Strafurteil ein mächtiges Indiz ist, an dem der Verwaltungsrichter kaum vorbei kommt.
ZitatGibt es Rechtsprechung dazu, die eine analoge Anwendung oder zumindest Übertragung des Rechtsgedankens ausschließt?