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fristlose Entlassung nach 55/5

Begonnen von florianmk1, 07. Juni 2014, 23:19:06

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florianmk1

Guten Abend!
Mein Name ist Florian und ich komme aus der Rhön.
Ich war bis gestern SaZ 4 und wurde fristlos nach 55/5SG entlassen.
Hintergrund:
Im Jahre 2010 kommentierte ich ein bild auf Facebook was nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Straftat nach 86a stgb darstellt. Hierzu wurde ich zu einer Jugendstrafe von 900 Euro verurteilt. (Verurteilung erfolgte im Februar 2014) 1.4.2012 bin ich direkt als saz 4 zu den Pionieren und jetzt hat man mich aufgrund meiner freien Meinungsäußerung fristlos nach 55/5 entlassen. Ich habe mir während meiner Dienstzeit nichts zu Schulden kommen lassen und jetzt sitze ich auf der Straße. Hat jemand eine Idee ob eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Sinn macht? Bzw was hab ich noch für Möglichkeiten? Wäre super, wenn jemand hierzu ne Hilfestellung geben könnte.

KlausP

Ihre Jugendstrafe setzt sich aus wie vielen Tagessätzen zusammen?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Marc

Hast du das schwebende Verfahren bei deiner Bewerbung und/oder während des Einstellungsverfahrens angegeben?
Vermute nicht, und selbst wenn: bei einer Verurteilung aufgrund des Verwendens von Zeichen verfassungswidriger Organisationen kann man die charakterliche Eignung eines Soldaten durchaus in Frage stellen und dementsprechend eine Entlassung nach §55 (5) SG einzuleitne.

florianmk1

Es sind 20 tages sätze

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florianmk1

Das Verfahren wurde nach ausspionieren meinerseits durch mein Te Fhr gemeldet

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florianmk1

Das war von Anfang an eine Schlammschlacht innerhalb des standortes nach versetzung.

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Marc

Ah, also nicht angegeben, nicht selbst gemeldet und dementsprechend unter Angabe falscher Tatsachen zum Zeitsoldaten ernannt worden. Sorry, aber damit bist du mit Recht entlassen worden und eine Klage vorm Verwaltungsgericht würde wohl hauptsächlich teuer für dich werden.

florianmk1

Als OG hat man halt keine Chance gegen einen SFw. Und wenn man sich beschwert ,bekommt man so wortfetzen wie "so ist er halt" and den kopf geworfen.

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florianmk1

Es gab kein Verfahren vor meiner Dienstzeit

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Paule79

Was für wirres Zeug.....

Wann war deine Einstellung und wann wusstest du das ein Verfahren gegen dich eröffnet worden ist?

florianmk1

Und als Zivilist gibts ja anscheinend keine freie Meinungsäußerung

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Marc

Ah, nicht das Verfahren wurde von deinem TE Fhr gemeldet, sondern dein Kommentar auf facebook, der dann zur Verurteilung geführt hat? Oder wie jetzt?

florianmk1

Einstellung war zum 1.4. 2012 und das verfahren wurde im Februar 2013 vom Zugführer eingeleitet

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florianmk1


florianmk1

Und der Kommentar zum Bild wurde in ca 6 2010 vorgenommen also gut 2 jahre vor meiner Einstellung als SaZ

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