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Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 13. August 2015, 11:14:20
Zitat von: Zorro67 am 13. August 2015, 10:58:38
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr BAPersBw in Köln führt die PA.
Ach ja?
§4 WPersAV
Die Personalakte des Wehrpflichtigen ist so lange aufzubewahren, wie dies zur Erfüllung der Wehrpflicht
erforderlich ist, längstens bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 45. Lebensjahr vollendet.
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Personalakte dem Bundesarchiv - Militärarchiv - zur Übernahme
anzubieten. Personalakten, die nicht archiviert werden, sind zu vernichten, sofern nicht nach anderen
Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorgesehen ist.
Autor Zorro67
 - 13. August 2015, 10:58:38
Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr BAPersBw in Köln führt die PA.
Autor MiraC
 - 11. August 2015, 22:01:57
Mit ganz viel Glück "Mikroverfilmt", gescannt wird ja erst seit den 2000ern
Autor F_K
 - 11. August 2015, 17:42:19
Wenn der Entlassungsdienstgrad Mannschaften war, dürfte die Wehrüberwachung "abgelaufen" sein - die Akte ist dann vermutlich vernichtet.
Autor ulrichplaar1
 - 11. August 2015, 17:22:51
Nachdem nun geklärt ist wo die Personalakte verstaubt nun die Frage ob man da auch eine Kopie von haben kann?  Natürlich in der zur Zeit angespannte Lage des Bwhaushalt gegen Bezahlung..Bin seit 1969 nicht mehr dabei..Ob es die Akte überhaupt noch gibt?
Kameradschaftlichen Gruß, Uli.


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Autor Ex-Soldat
 - 11. Februar 2015, 09:06:34
Entschuldigung! Früher KWEA, jetzt Karrierecenter der BW. Kein Grund so schnippisch zu sein. ???
Autor F_K
 - 11. Februar 2015, 08:46:44
@ Ex-Soldat:

Prima - Thread ist über ein Jahr alt, und Du kommst mit einem Begriff

ZitatKreiswehrersatzamt
den es deutlich länger nicht mehr gibt.
Autor Tommie
 - 11. Februar 2015, 08:46:24
Dass es seit Ende 2012 gar keine Kreiswehrersatzämter gibt, ist anscheinend vollkommen an Ihnen vorbei marschiert, oder ;) ? Die Akten werden in der Abt. Wehrüberwachung des regional zuständigen KarrCBw aufbewahrt.
Autor Ex-Soldat
 - 11. Februar 2015, 08:41:33
Die Personalakte befindet sich nach dem ausscheiden aus der Bundeswehr im jeweilig zuständigen Kreiswehrersatzamt des aktuellen Wohnort. Sie zieht sozusagen mit um.
Autor miguhamburg1
 - 26. November 2013, 14:37:25
Es gibt eine Haupt- und eine Nebenakte.

Die Hauptakte wird einzig und allein bei der personalbearbeitenden Stelle geführt. Dies ist bei allen Offz, Fw und Uffs einschließlich der Anwärer hierauf das BAPersMgtBw. Die Hauptakte der Mannschaftssoldaten wird bei den Divisionen/vgl. Dienststellen geführt, wenn sich das nicht zwischenzeitlich geändert hat. Dann gibt es die besagte Nebenakte. Diese Nebenakte wird bei dem Truppenteil geführt, in der der aktive Soldat verwendet wird. Diese Nebenakte enthält die für die Personalführung vor Ort relevanten Auszüge/Kopien der in der Hauptakte befindlichen Unterlagen.

Diese Nebenakte (zu der gehören dann auch erworbene Bw-Lizenzen (Führerschein, Fallschirmspringerschein, Sprengschein etc. des Reservisten sowie die als Arztsache verschlossene G-Karte) geht nach Ausscheiden aus dem aktiven Dienst an das für die Wehrüberwchung zuständige KC des Reservisten. Über die weitere Verwendung dieser Akten geben die von mir zuvor aufgeführten Quellen Auskunft. Sie werden für Wehrübungen dann dem Truppenteil oder Ausbildungseinrichtung zur Verfügung gestellt und nach Ende der Wehrübung mit den Anlagen wieder zurück gesendet. Zur Vereinfachung der Abläufe können die Beorderungstruppenteile die Nebenakten ihrer häufig übenden Reservisten "behalten". Sie werden dann nicht zwischen KC und Tuppenteil hin- und hergeschickt. Dies ist eine in den Rechtsverordnungen zum SG so festgelegt.

Weitere Personalakten im engeren Sinn sind weder vorgesehen, noch erforderlich.
Autor Cally
 - 26. November 2013, 13:24:09
Ich bin gerade etwas verwirrt... Ich dachte eigentlich der Weg meiner Akte war/ist

- Vom KWEA bei der Musterung zum ZNwG beim Einstellungstest
- Vom ZNwG zur GA Einheit
- Von der GA Einheit zur AMT Einheit
- Von der AMT Einheit zur Stamm
- Und von der Stamm (von dort aus bin ich ja ausgetreten) an die Wehrüberwachung

Und das ganze natürlich im GANZEN, nicht das jeder nur einen Teil meiner Akte hat. Oder lieg ich da jetzt komplett falsch? Also laut der Wehrüberwachung Wilhelmshaven liegt meine PERSONALAKTE jedenfalls dort. Und ich denke doch dort sind meine Schulzeugnisse, Lebenslauf, Führerschein Kopie drin die ich Anfang der GA abgegeben habe, Kopie meiner Lehrgangsplanung etc., Schieß Dokumente, DSA Krims Krams und sowas alles... Oder nicht?
Autor F_K
 - 26. November 2013, 13:02:32
Lieber Migu:

.. ich kenne da nicht die Vorschriften- / Weisungslage, ich weiss aber (durch Inaugenscheinnahme bzw. Auskünfte der Sachbearbeiter):

- Bei S1 BeordTrT habe "ich" einen Aktenordner
- Beim KC eine Akte (über 1000 Seiten ;.) )
- Bundesamt hat zumindest die Beurteilungen, Anforderungen usw.
Autor Cally
 - 26. November 2013, 13:01:08
Und was ist nun eine Handakte?
Autor miguhamburg1
 - 26. November 2013, 10:54:05
Sicher, F_K?

Richtig ist, dass die Stammakte der beorderten Res (ehemalige SaZ 4 +) in den Abteilungen des Bundesamtes für Personalmanagement der Bundeswehr (Nachfolger des PersABw und der Stamdienststellen der TSK) geführt wird. Die Nebenakte (Handakte) wird im Allgemeinen bei der Wehrüberwachung des zuständigen KC geführt, bei häufig übenden Reservisten verbleibt sie beim Beorderungstruppenteil, um Verwaltungswege zu sparen. Dies alles wird im § 29 Sldatengesetz und hierauf sich beziehenden Vorschriften und Rechtsverordnungen detailliert geregelt. De müssten auch zu googeln sein.

Welches das für einen Reservisten zuständige KC ist, kann man mit Blick auf die Seiten der Streitkräftebasis leicht feststellen. Es ist in der regel das dem gemeildeten Wohnort am Nächsten Liegende.




Autor Cally
 - 26. November 2013, 10:13:39
Achso... Wo ist denn da der Unterschied?