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Zusammenfassung

Autor Hawkeye
 - 14. Februar 2015, 14:34:33
Zitat von: wolverine am 14. Februar 2015, 13:52:00
und KollegAußen (wir wollen doch niemanden benachteiligen).. V

Ich glaube inzwischen heißt es sogar: Kolleg_*Innen oder so ähnlich.
Autor wolverine
 - 14. Februar 2015, 13:52:00
und KollegAußen (wir wollen doch niemanden benachteiligen).. V
Autor Hawkeye
 - 14. Februar 2015, 12:16:24
Zitat von: wolverine am 14. Februar 2015, 12:10:10
Zitat von: Hawkeye am 14. Februar 2015, 11:24:35
Das ist so nicht ganz korrekt. Ich führe ein Dienstsiegel genauso wie 15 KollegInnen meines Amtes. Wir sind nicht berechtigt zu beglaubigen, außer für Verfahren in denen wir aktiv tätig sind.
Begründung: Wir müssten eine Verwaltungsgebuehr erheben. Da wir keine Kasse haben, können wir keine Gebühr erheben und somit auch keine Beglaubigungen durchführen.
Genau darum schrieb ich "kann" und nicht "muss". ;) Sie können es, machen es aber aus irgendeinem Grund nicht.

Es war mir wichtig, das noch einmal klar zu stellen. Andauernd stehen bei uns Bürger denen wir mitteilen müssen, dass sie völlig falsch sind und sich an das Stadtamt (bzw. Rathaus) wenden müssen. Ich kann mir vorstellen, dass es KollegInnen anderer Ämter ähnlich geht. Zusätzlicher Aufwand für den Bürger und die KollegInnen. ;)
Autor wolverine
 - 14. Februar 2015, 12:10:10
Zitat von: Hawkeye am 14. Februar 2015, 11:24:35
Das ist so nicht ganz korrekt. Ich führe ein Dienstsiegel genauso wie 15 KollegInnen meines Amtes. Wir sind nicht berechtigt zu beglaubigen, außer für Verfahren in denen wir aktiv tätig sind.
Begründung: Wir müssten eine Verwaltungsgebuehr erheben. Da wir keine Kasse haben, können wir keine Gebühr erheben und somit auch keine Beglaubigungen durchführen.
Genau darum schrieb ich "kann" und nicht "muss". ;) Sie können es, machen es aber aus irgendeinem Grund nicht.
Autor Skywalker7188
 - 14. Februar 2015, 12:00:30
Ok danke schön. Dann werde ich Montag mal zum rarhaus gehen und das Zeugniss mir da beglaubigen lassen.
Autor Hawkeye
 - 14. Februar 2015, 11:24:35
Zitat von: wolverine am 14. Februar 2015, 11:14:20
Jede Stelle, die ein Dienstsiegel führt, kann beglaubigen. Kopie und Original vorlegen und mit einer Verwaltungsgebühr rechnen.

Das ist so nicht ganz korrekt. Ich führe ein Dienstsiegel genauso wie 15 KollegInnen meines Amtes. Wir sind nicht berechtigt zu beglaubigen, außer für Verfahren in denen wir aktiv tätig sind.
Begründung: Wir müssten eine Verwaltungsgebuehr erheben. Da wir keine Kasse haben, können wir keine Gebühr erheben und somit auch keine Beglaubigungen durchführen.
Autor wolverine
 - 14. Februar 2015, 11:14:20
Jede Stelle, die ein Dienstsiegel führt, kann beglaubigen. Kopie und Original vorlegen und mit einer Verwaltungsgebühr rechnen.
Autor dunstig
 - 14. Februar 2015, 10:41:01
Meine Unterlagen wurden direkt in der Schule oder im Rathaus beglaubigt und es war kein Problem.
Autor MaxD.
 - 14. Februar 2015, 10:30:00
Hab die Erfahrung gemacht, dass es nicht möglich ist und man Zeugnisse ohne Probleme nachreichen kann.
Autor Skywalker7188
 - 14. Februar 2015, 10:14:43
Da ich jetzt nicht extra einen neuen Thread aufmachen wollte und nichts genaues über die Suchfunktion gefunden habe. Wollte hier mal nachfragen ob es möglich ist etwas auch wo anders beglaubigen zu lassen da ich auch noch eine Zeugnis nachreichen muss.
Autor mailman
 - 28. März 2014, 12:16:56
Zitatwenn ihr Arbeitslos, wart während ihr noch bei euren Eltern gewohnt habt, reicht auch ein formloses Schreiben eurer Eltern, was einfach bescheinigt, das ihr zu dieser Zeit arbeitssuchend wart und bei euren Eltern gelebt habt.

Bringt einem nur was wenn man nicht gemeldet war. Da man üblicherweise gemeldet sein muss um Leistungen zu beziehen bringt diees Schreiben nru bei so kurzen Zeiten was, wie Sie z.B. zwischen Schule und Berufsstart anfallenn
Autor swobby
 - 28. März 2014, 12:02:13
Also je nachdem wie Alt ihr seit, wenn ihr Arbeitslos, wart während ihr noch bei euren Eltern gewohnt habt, reicht auch ein formloses Schreiben eurer Eltern, was einfach bescheinigt, das ihr zu dieser Zeit arbeitssuchend wart und bei euren Eltern gelebt habt. Fertig! Ansonsten müsst ihr dem Jobcenter mal ordentlich Dampf machen mit dem HINWEIS! Bewerbung bei der Bundeswehr! Das zieht meistens. Sollte das nicht gehen, einfach mal zu Hause nach den Daten schauen! Vielleicht findet ihr ja doch noch unter euren Unterlagen, Schreiben von der ARGE zum Vorstellig werden etc.
Autor Lubidu
 - 28. März 2014, 11:45:48
Hallo

Hatte das selbe Anschreiben das das karrierecenter noch 2 Zeiträume fehlen.
Musste auch zum Jobcenter die haben mir von 2009 ausdrucken können.
Da muss man halt den Mund auf machen und sagen das das für deine Bewerbung für die Bundeswehr relevant ist.

Und bei den anderen Zeitraum hatte ich keinen Nachweis weil ich arbeitslos war jedoch nicht arbeitslos gemeldet. Habe das in 3 Sätzen verfasst unterschrieben zurückgesandt und nach 2 Wochen die Einladung zur eignungsfeststellung im Kasten gehabt!!!
Autor mailman
 - 28. März 2014, 11:28:00
ARGE gibt es in den meisten Fällen nicht mehr.

Ansonsten kann man den die Arbeitslosenzeiten auch von der Agentur/Jobcenter holen, da mit den  3 Jahren stimmt nicht. Anrufen und sagen man braucht das für ne Bewerbung bei der Budneswehr/Staat.

Evtl. hat die KK auch noch was,
Autor Aimbro
 - 28. März 2014, 11:25:02
Kriegt man Ihn dort direkt ausgehändigt oder dauert das paar Tage?
Was kostet dieser Ausdruck?
Würde es ja um Einiges leichter machen, da ja dort Chronologisch direkt einsehbar ist wann und wie gezahlt wurde.