Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

lückenloser Lebenslauf/Arbeitslosenzeiten

Begonnen von steffenk81, 28. März 2014, 08:07:15

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

steffenk81

Moin Kameraden,

jetzt kam Post das ich meine Arbeitslosenzeiten für die (laufende) Bewerbung nachreichen muss! Bei dem 1.Gespräch mit dem Wehrdienstberater meinte er das ein Schriftstück mit Daten und Beglaubigung + Unterschrift meinerseits reicht. Hatte ich auch eingereicht...nur scheinbar reicht es denen nicht.

Beim Arbeitsamt meinten sie das sie nur 3 Jahre zurückschauen können und dann wird alles was vor 3jahre war vernichtet.-> allerdings habe ich im netz gelesen das es doch geht und sie alles ausdrucken können.

Reicht da jetzt die Beglaubigung oder...wie komme ich da jetzt ran?

Werde da heute nochmal das AA anrufen!

Aimbro

Moin,

solltest dir die 3 Jahre ausdrucken lassen. Theoretisch sind die Jobcenter/Arge dazu verpflichtet deine Unterlagen 10 Jahre fest zu halten.
Mein Karriere Berater sagte das ich vermutlich KEINE Nachweise brauchen werde.... Wobei ich das jetzt nach deiner Aussage selber anzweifel.
Werde mir auch im laufe der nächsten Woche einen Ausdruck besorgen.
Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle. Lao Tse

Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral. John Osborne

Cally

Im Notfall kannst du dir auch eine Bescheinigung von der RV holen über die Zeiten, in denen du Beiträge eingezahlt hast. Das kommt FAST aufs selbe raus.

Aimbro

Kriegt man Ihn dort direkt ausgehändigt oder dauert das paar Tage?
Was kostet dieser Ausdruck?
Würde es ja um Einiges leichter machen, da ja dort Chronologisch direkt einsehbar ist wann und wie gezahlt wurde.
Nur wer gegen den Strom schwimmt, kommt zur Quelle. Lao Tse

Der Computer ist die logische Weiterentwicklung des Menschen: Intelligenz ohne Moral. John Osborne

mailman

ARGE gibt es in den meisten Fällen nicht mehr.

Ansonsten kann man den die Arbeitslosenzeiten auch von der Agentur/Jobcenter holen, da mit den  3 Jahren stimmt nicht. Anrufen und sagen man braucht das für ne Bewerbung bei der Budneswehr/Staat.

Evtl. hat die KK auch noch was,

Lubidu

Hallo

Hatte das selbe Anschreiben das das karrierecenter noch 2 Zeiträume fehlen.
Musste auch zum Jobcenter die haben mir von 2009 ausdrucken können.
Da muss man halt den Mund auf machen und sagen das das für deine Bewerbung für die Bundeswehr relevant ist.

Und bei den anderen Zeitraum hatte ich keinen Nachweis weil ich arbeitslos war jedoch nicht arbeitslos gemeldet. Habe das in 3 Sätzen verfasst unterschrieben zurückgesandt und nach 2 Wochen die Einladung zur eignungsfeststellung im Kasten gehabt!!!

swobby

Also je nachdem wie Alt ihr seit, wenn ihr Arbeitslos, wart während ihr noch bei euren Eltern gewohnt habt, reicht auch ein formloses Schreiben eurer Eltern, was einfach bescheinigt, das ihr zu dieser Zeit arbeitssuchend wart und bei euren Eltern gelebt habt. Fertig! Ansonsten müsst ihr dem Jobcenter mal ordentlich Dampf machen mit dem HINWEIS! Bewerbung bei der Bundeswehr! Das zieht meistens. Sollte das nicht gehen, einfach mal zu Hause nach den Daten schauen! Vielleicht findet ihr ja doch noch unter euren Unterlagen, Schreiben von der ARGE zum Vorstellig werden etc.

mailman

Zitatwenn ihr Arbeitslos, wart während ihr noch bei euren Eltern gewohnt habt, reicht auch ein formloses Schreiben eurer Eltern, was einfach bescheinigt, das ihr zu dieser Zeit arbeitssuchend wart und bei euren Eltern gelebt habt.

Bringt einem nur was wenn man nicht gemeldet war. Da man üblicherweise gemeldet sein muss um Leistungen zu beziehen bringt diees Schreiben nru bei so kurzen Zeiten was, wie Sie z.B. zwischen Schule und Berufsstart anfallenn

Skywalker7188

Da ich jetzt nicht extra einen neuen Thread aufmachen wollte und nichts genaues über die Suchfunktion gefunden habe. Wollte hier mal nachfragen ob es möglich ist etwas auch wo anders beglaubigen zu lassen da ich auch noch eine Zeugnis nachreichen muss.

MaxD.

Hab die Erfahrung gemacht, dass es nicht möglich ist und man Zeugnisse ohne Probleme nachreichen kann.

dunstig

Meine Unterlagen wurden direkt in der Schule oder im Rathaus beglaubigt und es war kein Problem.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

wolverine

Jede Stelle, die ein Dienstsiegel führt, kann beglaubigen. Kopie und Original vorlegen und mit einer Verwaltungsgebühr rechnen.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Hawkeye

Zitat von: wolverine am 14. Februar 2015, 11:14:20
Jede Stelle, die ein Dienstsiegel führt, kann beglaubigen. Kopie und Original vorlegen und mit einer Verwaltungsgebühr rechnen.

Das ist so nicht ganz korrekt. Ich führe ein Dienstsiegel genauso wie 15 KollegInnen meines Amtes. Wir sind nicht berechtigt zu beglaubigen, außer für Verfahren in denen wir aktiv tätig sind.
Begründung: Wir müssten eine Verwaltungsgebuehr erheben. Da wir keine Kasse haben, können wir keine Gebühr erheben und somit auch keine Beglaubigungen durchführen.
Aus einer Stellenanzeige des Einzelhandels:

"Kommunikation des Spirits und des femininen Lifestyles an die Kundin"

Skywalker7188

Ok danke schön. Dann werde ich Montag mal zum rarhaus gehen und das Zeugniss mir da beglaubigen lassen.

wolverine

Zitat von: Hawkeye am 14. Februar 2015, 11:24:35
Das ist so nicht ganz korrekt. Ich führe ein Dienstsiegel genauso wie 15 KollegInnen meines Amtes. Wir sind nicht berechtigt zu beglaubigen, außer für Verfahren in denen wir aktiv tätig sind.
Begründung: Wir müssten eine Verwaltungsgebuehr erheben. Da wir keine Kasse haben, können wir keine Gebühr erheben und somit auch keine Beglaubigungen durchführen.
Genau darum schrieb ich "kann" und nicht "muss". ;) Sie können es, machen es aber aus irgendeinem Grund nicht.
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau