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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: wolverine am 14. Februar 2015, 13:52:00
und KollegAußen (wir wollen doch niemanden benachteiligen).. V
Zitat von: wolverine am 14. Februar 2015, 12:10:10Zitat von: Hawkeye am 14. Februar 2015, 11:24:35Genau darum schrieb ich "kann" und nicht "muss".
Das ist so nicht ganz korrekt. Ich führe ein Dienstsiegel genauso wie 15 KollegInnen meines Amtes. Wir sind nicht berechtigt zu beglaubigen, außer für Verfahren in denen wir aktiv tätig sind.
Begründung: Wir müssten eine Verwaltungsgebuehr erheben. Da wir keine Kasse haben, können wir keine Gebühr erheben und somit auch keine Beglaubigungen durchführen.Sie können es, machen es aber aus irgendeinem Grund nicht.
Zitat von: Hawkeye am 14. Februar 2015, 11:24:35Genau darum schrieb ich "kann" und nicht "muss".
Das ist so nicht ganz korrekt. Ich führe ein Dienstsiegel genauso wie 15 KollegInnen meines Amtes. Wir sind nicht berechtigt zu beglaubigen, außer für Verfahren in denen wir aktiv tätig sind.
Begründung: Wir müssten eine Verwaltungsgebuehr erheben. Da wir keine Kasse haben, können wir keine Gebühr erheben und somit auch keine Beglaubigungen durchführen.
Zitat von: wolverine am 14. Februar 2015, 11:14:20
Jede Stelle, die ein Dienstsiegel führt, kann beglaubigen. Kopie und Original vorlegen und mit einer Verwaltungsgebühr rechnen.
Zitatwenn ihr Arbeitslos, wart während ihr noch bei euren Eltern gewohnt habt, reicht auch ein formloses Schreiben eurer Eltern, was einfach bescheinigt, das ihr zu dieser Zeit arbeitssuchend wart und bei euren Eltern gelebt habt.