ZUR INFORMATION:
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Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: andy050277 am 16. März 2015, 10:18:57Eine Beschwerde wird da nichts bringen, wenn es BBesG-konform geschieht. Zumal die Stufenfestsetzung ja mit Bescheid eröffnet wird und die Beschwerdefrist dagegen sicherlich abgelaufen ist.
Naja hier schreiben welche das sie mit 37 jahren und drei Monaten bereit Stufe 6 haben. Kenn einen der ist komplett neu in der Bundeswehr als Stuffz eingestellt ist 35 hat Stufe 5. Echt krass wenn man schon 12 Jahre Bundeswehr Erfahrung hat und auch nur Stufe 5 ist und auch noch 3 Jahre älter.
Zitat... wofür benötige ich Bitteschön 5x Vorhängeschloss ? ...
Zitat von: Gast05011980 am 24. Januar 2015, 13:30:53
@klaus....ist schon für den gedacht der mir geantwortet hat.Das können Sie bestimmt nachvollziehen.
ZitatHab Was ist ihr Problem?
ZitatAusserdem sagte ich das ich ihre Meinung respektiere!!! Wenn sie das nicht können dann ist das ihre Sache
ZitatWenn man in einer Diskussion nicht eine andere Meinung haben darf ist das traurig.
ZitatErzählen sie mir doch mal wo Sie in der Privatwirtschaft genauso behandelt werden?
ZitatDa sagt das Besoldungsrecht irgendwie was anderes...