Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Ralf
 - 09. März 2015, 07:00:17
Du legst da deine Aufforderung zum Dienstantritt vor. Dann beginnt auch der gesetzl. Kündigungsschutz.
Autor SteppoBS
 - 08. März 2015, 21:47:39
Eine Frage habe ich noch Zwecks meiner Einberufung.
Ich habe weder bei dem Gespräch mit dem Einplaner, noch mit dem Einberufungsbescheid ein schreiben für meinen jetzigem Arbeitgeber bekommen, welches ich vorlegen muss.
Bekomme ich das wenn ich die Unterlagen zurück schicke, oder soll ich da nochmal anrufen?

Autor SteppoBS
 - 06. März 2015, 21:27:49
Okay, danke für die Infos.
Autor StOPfr
 - 06. März 2015, 18:16:45
Du wirst noch verschiedene Lehrgänge absolvieren (u.a. Führerschein!) und den Dienstposten daher auch nicht vorher ausfüllen können. Zurzeit ist dieser sicher noch besetzt. Zu gegebener Zeit nach Dienstantritt wird dir die Lehrgangsplanung eröffnet. Sechs Monate zwischen Ende der GA und der Besetzung des Dienstpostens sind übrigens keine lange Zeit.
Autor SteppoBS
 - 06. März 2015, 18:07:33
Danke!!

Ich habe ja Dienstantritt am 1.7.15, aber ich werde meinen dienstposten in meiner stammeinheit erst ab dem 01.04.2016 antreten. Warum ist das so eine große Zeitspanne?
Autor Barni83
 - 06. März 2015, 10:36:51
Somit gehst du auf den Führerschein CE und bekommst noch zusätzlich einen Gefahrgut-Lehrgang. ;)

Kleiner Tipp am Rande: Denk dran den Führerschein nach Bestehen im zivilen umschreiben zu lassen. ;)
Autor KlausP
 - 05. März 2015, 16:54:47
Zitat von: SteppoBS am 05. März 2015, 16:23:17
1 Anforderung
NschUffz Sk
2 Kraftfahrer CE
3 GGFahrer Mun

Deshalb habe ich nach der genauen Dienstpostenbezeichnung gefragt. Und von Ihnen kam dann nur

Zitat von: SteppoBS am 05. März 2015, 10:47:19
Nachschubunteroffizier

Die Antwort hätten Sie also schon viel früher haben können.
Autor SteppoBS
 - 05. März 2015, 16:23:17
1 Anforderung
NschUffz Sk
2 Kraftfahrer CE
3 GGFahrer Mun
Autor Opa_Hagen
 - 05. März 2015, 15:22:53
Also, ich habe es so in Burg kennengelernt, dass jeder, der sich nicht drücken kann, einen FS machen muss;))
Autor Barni83
 - 05. März 2015, 15:16:34
@SteppoBS

NschUffz ist deine Erstverwendung und als Zweitverwendung wirst du sicherlich Kraftfahrer CE sein.

Somit wird dich die Bundeswehr auch auf den geforderten Führerschein schicken, damit du deinen DP auch ausfüllen kannst.
Autor StOPfr
 - 05. März 2015, 11:21:20
Zitat von: SteppoBS am 05. März 2015, 09:35:47
Also benötige ich einen KFZ-Führerschein?

Zitat von: StOPfr am 04. März 2015, 22:01:10
>> Bei der Bundeswehr wirst du jeden Führerschein erwerben, der für die Verwendung erforderlich ist.
Autor SteppoBS
 - 05. März 2015, 10:47:19
Nachschubunteroffizier
Autor KlausP
 - 05. März 2015, 09:43:36
Nö. Wie heißt denn Ihr zukünftiger Dienstposten genau?
Autor SteppoBS
 - 05. März 2015, 09:35:47
Erstmal danke für eure Antwort.

In der Tätigkeitsbeschreibung steht "Besondere geistige u. physische Eignungsforderung: Kraftfahrverwendungsfähigkeit.

Also benötige ich einen KFZ-Führerschein?

LG
Autor StOPfr
 - 04. März 2015, 22:01:10
Auch wenn die Frage nicht klar erkennbar ist ( ;)): Bei der Bundeswehr wirst du jeden Führerschein erwerben, der für die Verwendung erforderlich ist.