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Autor Kiepenkerl
 - 12. März 2015, 15:41:41
@Ralf: Danke für die Antwort, jetzt kann ich mir endlich mal eine Konstellation dazu vorstellen.

Jau, exotisch triffts wohl ganz gut :D
Autor Wüstensand
 - 12. März 2015, 15:35:58
Hut ab vor solch einer Motivation  ;D
Autor Ralf
 - 12. März 2015, 15:33:06
Das steht ja erst einmal nicht zur Debatte, sondern es wurde nach einem nutzbaren Ausbildungsabschnitt gefragt.
Aber es lässt sich durchaus plausibel konstruieren. Ein Fw bewirbt sich für die Offz-Laufbahn, wird zugelassen. Er besteht den Offz-Lehrgang, scheitert im ersten Studienjahr und wird in die alte Laufbahn zurückgeführt.
Nächstes Jahr bewirbt er sich erneut in den Ausbildungsgang ohne Studium und wird angenommen.
Autor Wüstensand
 - 12. März 2015, 15:31:11
Jetzt wird's exotisch. Einen OL bevor man überhaupt zur Laufbahn zugelassen wird?  ???
Autor Niederbayer
 - 12. März 2015, 15:28:48
Wie kann man denn vorher einen OL bestehen?
Autor Ralf
 - 12. März 2015, 15:14:54
Z.B. ein bestandener Offz-Lehrgang. Und es kann dann durchaus auch gerundet werden.
Autor Kiepenkerl
 - 12. März 2015, 14:31:00
D.h. dann entweder ein Jahr wird voll angerechnet oder gar nicht? Denn um in den vorherigen OAJ zu kommen muss ich ja quasi 12 Monate "aufholen".
Hast du denn zufällig ein konkretes Beispiel? Also was für eine vorausgegangene Ausbildung würde denn wirklich ziehen?
Autor Wüstensand
 - 12. März 2015, 14:22:28
Zitat von: Ralf am 12. März 2015, 14:20:16
Ausbildungs- und Erfahrungszeit kann nur angerechnet werden, wenn man sich diese auch bei der vorgesehenen Ausbildung spart und somit in einen höheren OAJ kommt. Das eine geht also mit dem anderen einher.

Diese Information habe ich bisher vergeblich gesucht, danke Ralf!
Autor Ralf
 - 12. März 2015, 14:20:16
Ausbildungs- und Erfahrungszeit kann nur angerechnet werden, wenn man sich diese auch bei der vorgesehenen Ausbildung spart und somit in einen höheren OAJ kommt. Das eine geht also mit dem anderen einher.
Autor Wüstensand
 - 12. März 2015, 14:14:49
Und das mit Erfahrungsstufe 4 dann.  8)
Autor ToMA
 - 12. März 2015, 14:13:51
Dafür danach ganz schnell A8 und A9.  ;)
Autor Wüstensand
 - 12. März 2015, 14:11:52
Zitat von: HG_NRW92 am 12. März 2015, 14:04:48
Wie das ganze in der Praxis aussehen soll..dafür hab ich noch kein Bsp gehört. Bis jetzt halt immer nur die Aussage , dass mit OAJ befördert wird. Oder kennt jemand einen Fall wo die Vordienstzeit angerechnet wurde?

Das würde mich auch mal interessieren. Bin seit dem 01.10.2013 Feldwebel und werde am 01.07.2015 Fähnrich und werde dann wohl auch noch die 30 Monate auf den Oberfähnrich warten müssen. Sprich 4 Jahre und 3 Monate A7.  ;D Naja selbst wenn, wayne! :P
Autor Niederbayer
 - 12. März 2015, 14:07:47
Also die drei Kameraden werden auch nicht schneller befördert als der Rest. Auch wenn man vorher bereits zivil studiert hat und bei der Bundeswehr nur noch den Master macht, bringt keine Vorteile hinsichtlich einer schnelleren Beförderung.
Autor dunstig
 - 12. März 2015, 14:06:03
Zitat von: DadOA am 12. März 2015, 13:59:34
Zitat von: Wüstensand am 12. März 2015, 11:59:03
In der Regel wirst du mit deinem OAJ zusammen befördert, sprich du wirst Fähnrich wenn dein Jahrgang soweit ist.

Wenn das so stimmt, hartes Brot, 21 Monate keine Beförderung, während alle anderen aufholen.  ;)

Genauso läuft es aber ab. Wir hatten bei uns einen OFw an der OSLw, der noch länger nicht mehr befördert wurde. Und warum sollte man früher befördert werden? Man hat schließlich für die entsprechende Laufbahn den Kameraden gegenüber keinerlei Kenntnisse, die eine schnellere Beförderung rechtfertigen würden.
Autor Kiepenkerl
 - 12. März 2015, 14:04:48
Naja eigtl. müsste das ja ein Blick in die 20/7 klären. Da steht drin das die OAs eine Jahrgangs regelmäßig mit diesem befödert werden. Steht aber auch drin , dass Vordienstzeiten bis zu einem Jahr auf die Beförderungszeiten angerechnet werden KÖNNEN.
Wie das ganze in der Praxis aussehen soll..dafür hab ich noch kein Bsp gehört. Bis jetzt halt immer nur die Aussage , dass mit OAJ befördert wird. Oder kennt jemand einen Fall wo die Vordienstzeit angerechnet wurde?