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Zitat von: Ralf am 12. März 2015, 14:20:16
Ausbildungs- und Erfahrungszeit kann nur angerechnet werden, wenn man sich diese auch bei der vorgesehenen Ausbildung spart und somit in einen höheren OAJ kommt. Das eine geht also mit dem anderen einher.
Zitat von: HG_NRW92 am 12. März 2015, 14:04:48
Wie das ganze in der Praxis aussehen soll..dafür hab ich noch kein Bsp gehört. Bis jetzt halt immer nur die Aussage , dass mit OAJ befördert wird. Oder kennt jemand einen Fall wo die Vordienstzeit angerechnet wurde?
Zitat von: DadOA am 12. März 2015, 13:59:34Zitat von: Wüstensand am 12. März 2015, 11:59:03
In der Regel wirst du mit deinem OAJ zusammen befördert, sprich du wirst Fähnrich wenn dein Jahrgang soweit ist.
Wenn das so stimmt, hartes Brot, 21 Monate keine Beförderung, während alle anderen aufholen.