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Autor Ralf
 - 16. März 2015, 12:16:16
Zitat von: andy050277 am 16. März 2015, 10:18:57
Naja hier schreiben welche das sie mit 37 jahren und drei Monaten bereit Stufe 6 haben. Kenn einen der ist komplett neu in der Bundeswehr als Stuffz eingestellt ist 35 hat Stufe 5. Echt krass wenn man schon 12 Jahre Bundeswehr Erfahrung hat und auch nur Stufe 5 ist und auch noch 3 Jahre älter.
Eine Beschwerde wird da nichts bringen, wenn es BBesG-konform geschieht. Zumal die Stufenfestsetzung ja mit Bescheid eröffnet wird und die Beschwerdefrist dagegen sicherlich abgelaufen ist.
Unbeschadet dessen sehe ich trotzdem noch nicht das Problem: der eine ist gerade Stufe 5 geworden und der andere gerade Stufe 6, zumal es ja von Bedeutung ist, ob man A08 (Verlängerung um jeweils ein Jahr der Zeiträume) ist oder nicht. Zumal "Erfahrung" ja auch zivil erworben werden kann und das wird anerkannt.
Das wäre doch das selbe als wenn ich motze, dass A11 so viel bekommt und A10 so wenig (Besoldungsstufen sind beliebig austauschbar). Das ist gesetzl. Grundlage.
Autor KlausP
 - 16. März 2015, 11:48:39
Uns was kann ein Soldat Unternehmen wenn er glaubt ungerecht behandelt zu werden? Richtig! Ein Blatt Papier schwarz machen. Als Wiedereinsteller und HptFw sollte man davon schon mal was gehört haben.
Autor andy050277
 - 16. März 2015, 10:18:57
Naja hier schreiben welche das sie mit 37 jahren und drei Monaten bereit Stufe 6 haben. Kenn einen der ist komplett neu in der Bundeswehr als Stuffz eingestellt ist 35 hat Stufe 5. Echt krass wenn man schon 12 Jahre Bundeswehr Erfahrung hat und auch nur Stufe 5 ist und auch noch 3 Jahre älter.
Autor Ralf
 - 16. März 2015, 10:14:18
Verstehe ich nicht, wieso bist du darüber so aufgeregt, bzw. wer wird denn besser bestellt und wieso fühlst du dich ungerecht behandelt?
Autor andy050277
 - 16. März 2015, 10:10:37
Da könnte ich kotzen... bin 38 HptFw Wiedereinsteller und habe von 2000 bis 2011 schon gedient. Habe trotzdem nur Stufe 5. Irgendwas läuft da falsch.
Autor BulleMölders
 - 15. März 2015, 19:38:24
Na ja, schon ich habe zu meiner Zeit fünf Vorhängeschlösser benötigt. Zwei für den Spins an Land und drei für die Spindel an Bord.
Da kann man mal sehen wie fortschrittlich die Marine schon früher gegenüber den anderen TSK waren.  ;D
Autor KlausP
 - 15. März 2015, 14:15:18
Zitat... wofür benötige ich Bitteschön 5x Vorhängeschloss ? ...

Weil es neue Spinde gibt. So einfach kann Bundeswehr sein.  8)
Autor taskforce150
 - 15. März 2015, 14:12:46
Hab alles zusammen in einen Ordner gelegt.Allerdings steht in der Dienstantrittsaufforderung nichts, außer Bescheinigung über die Pflegeversicherung.Aber wenn man schon mal dabei war - die Wege des Herrn (Bundeswehr) sind unergründlich!!
Habe auch so einen Hinweis auf Prämiengewährung erhalten-keine Vermutung-gab es früher nicht in meiner ersten Dienstzeit.-Ist auch nichts von Wichtigkeit für mich. Frage mich aber immer wieder, wofür benötige ich Bitteschön 5x Vorhängeschloss ? Früher waren es gerade einmal zwei Stück.Eines für's Wertfach und eines für die Spinttür. Bin gespannt ob es in den Kasernen schon ein wenig anders, als damals aussah. Nicht das gute Federlattenrost....haben immer die Einlegebretter unserer Regale benutzt, die wir dann auf den Bock-Rahmen gelegt hatten, damit wir nicht diesen Hängematteneffekt bekamen - und als Bauchschläfer-ziemlich übel...
Autor FrauZuhause
 - 16. Februar 2015, 19:46:57
Mein Mann hatte zur Bewerbung auch alles abgegeben, Heiratsurkunden, Geburtsurkunden.. Einfach alles. In seinem Schreiben stand dann zum Dienstantritt soll er nur noch den Nachweis über die Pflegeversicherung und über die Lohnsteuermerkmale mitbringen.
Das Ende vom Lied war, dass nix von seinen vorab eingereichten Unterlagen mehr auffindbar war und ich dann per Einschreiben Stammbuch etc hinschicken musste...

Also besser alles nochmal mitnehmen....
Autor wolverine
 - 16. Februar 2015, 15:22:29
2 Kg Gewicht sollte nicht einmal meine PersAkte oder GKartei haben.
Autor taskforce150
 - 16. Februar 2015, 13:48:15
Danke-

500gr. mal 4 kommt eher hin...naja hab das Ganze ja schon mal durch...nur ist das schon 16,5 Jahre her :-)
Autor Ralf
 - 16. Februar 2015, 13:42:08
Mal ehrlich...wenns da steht, warum nicht einfach machen? Das sind max. 500gr Gewicht. Du wirst noch vielmehr tragen  ;)
Das steht halt immer dabei, weil man vorher nicht unterscheidet ob einer schon alles mitgebracht hat oder nicht. Und ob "alles" auch "alles" ist, wird man dir dann in deiner Einheit sagen.
Autor taskforce150
 - 16. Februar 2015, 13:36:42
Hallo,

habe das Schreiben erhalten, auf welches ich so innig gewartet habe.
Meine Grundausbildung startet, ab dem 01.04.2015 in BHv, in der 3. MOS  :D
Nur liegen heute wohl keine Bahntickets (Fahrgutcheine) mehr dem Schreiben bei.
Auch ist das Schreiben wohl Systemgeneriert, da nirgends etwas von persönlicherAnsprache zu erkennen ist. LEiglich auf dem Briefumschlag bin ich als Adressat angegeben.
Im Schreiben selbst wird man als zukünftige Rekrutin, zukünftiger Rekrut begrüßt.
Auch soll man nochmals alle Unterlagen mitbringen, die man bereits bei der Bewerbung abgegeben hatte....
da sich zu meiner Person nichts geändert hat, wollte ich kurz anfragen, ob alle benbötigten Unterlagen nicht eh schon in meiner Akte /also G-Akte etc. für die Inspektion hinterlegt worden ist?
Wozu so viel Papierkram mitnehmen, obwohl dieser doch schon längst vorliegen müsste, wenn man das Dinstantrittsschreiben erhalten hat?
Zu meiner ersten AGA - 1998, musste ich dieses nicht wieder vorlegen, da ja schon alles vorhanden war.Lediglich die Kontoverbindung und die Lohnsteuerklasse mussten vorgewiesen werden.
Hat sich wohl sehr viel verändert... ;)
Autor Gast05011980
 - 24. Januar 2015, 13:51:42
@Klaus....ich habe nur geantwortet auf das geschrieben wurde.Ich habe auch nicht der Bundeswehr an irgentetwas die Schuld gegeben.Wenn das Gesetz so ist dann ist das so.Respektiere ich. Verstehen muss ich es aber nicht.....weil es hat nichts mit Gleichbehandlung zu tun. Und das man in einer Demokratie auch mal was kritisch hinterfragt gehört auch dazu....
Autor KlausP
 - 24. Januar 2015, 13:43:21
Zitat von: Gast05011980 am 24. Januar 2015, 13:30:53
@klaus....ist schon für den gedacht der mir geantwortet hat.Das können Sie bestimmt nachvollziehen.

Daraus etwa?

ZitatHab Was ist ihr Problem?

Kaum.

ZitatAusserdem sagte ich das ich ihre Meinung respektiere!!! Wenn sie das nicht können dann ist das ihre Sache

Wer hat behauptet, dass ich das nicht tue? Ich jedenfalls nicht.

ZitatWenn man in einer Diskussion nicht eine andere Meinung haben darf ist das traurig.

Wobei wir uns ausnahmsweise einig sind.

ZitatErzählen sie mir doch mal wo Sie in der Privatwirtschaft genauso behandelt werden?

Das muss ich gar nicht, ich will und kann es auch nicht. Das war bisher auch nicht Gegenstand der Diskussion, davon haben Sie gerade erst angefangen.

ZitatDa sagt das Besoldungsrecht irgendwie was anderes...

Gut, dann haben Sie bestimmt auch etwas im Besoldungsrecht gefunden, das Ihre Aussage belegt. Ein Zitat mit Quellenangabe wäre nicht schlecht.

Auch auf die Gefahr, mich zu wiederholen: Die Bundeswehr hat das Bundesbesoldungsgesetz und die dazugehörigen Bundesbesoldungsordnungen (gibt ja mehrere) nicht gemacht, das war der Gesetzgeber.