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Autor KlausP
 - 19. Oktober 2018, 15:59:25
Aha. Und worauf haben Sie sich jetzt konkret in diesem Thread bezogen?
Autor Marwin 1504
 - 19. Oktober 2018, 15:50:40
Für mich ist das klar Zivildienst bzw eine Art Innendienst. Man wird denke ich, sich nicht außerhalb des Camps etc. aufhalten.

Und ja man kann Hörgeräte Wasserfest machen. Stabil sind sie mittlerweile.
Autor mailman
 - 20. März 2015, 17:58:44
ZitatDann hab ich nur noch eine Frage:
Kann man auch zivil in den Einsatz, also nicht als Soldat?

Als Beamter der Wehrverwaltung nicht, die haben dann den Soldatenstatus.

Was man zivil macht ist einem selbst überlassen. Als AN einer Firma die im Einsatzland tätig ist.
Als Polizist (auch hier wird das Hörgerät Probleme machen)

Oder man geht zum THW, hat sehr viel Freizeit und einen gütigen AG und ist topfit dann kann man zur SEEBA oder SEEWA.
Autor wolverine
 - 17. März 2015, 17:41:37
Und ob es in 10 Jahren noch Einsätze gibt, welche und wo sie stattfinden, steht in den Sternen. Und nur mal nebenbei: Bei meiner Einführungsveranstaltung wurde ich mit den Worten begrüßt: "Gucken Sie sich einmal um; 8 von 10 Kommilitonen werden Sie zum Examen nicht mehr sehen!"
Ich weiß nicht ob sich das aktuell geändert hat.
Autor KlausP
 - 17. März 2015, 17:38:20
Nein. Auch Rechtsberater gehen im Soldaten-Status in den Einsatz, als Rechtsberater-Stabsoffiziere (RBStOffz).
Autor niko2000
 - 17. März 2015, 17:06:35
Es stimmt schon,dass es noch dauert und ich wollte mich ja nur mal informieren!
Dann hab ich nur noch eine Frage:
Kann man auch zivil in den Einsatz, also nicht als Soldat?
Autor ToMA
 - 17. März 2015, 16:29:31
Ahso, ok. Dann ist/war ja eigentlich schon alles gesagt.  >:(

@ Nico2000, mach erst einmal ein gutes Abitur, dann kannst Du Jura studieren und in 6 bis 8 Jahren kannst Du ja noch einmal nachfragen, wenn die Bundeswehr für Dich dann noch aktuell ist.

Menschen gibts, tsss.
Autor wolverine
 - 17. März 2015, 16:19:53
Danach ist er noch Schüler...
Autor ToMA
 - 17. März 2015, 16:14:56
@Nico2000
wie alt bist Du denn? Was machst Du gerade (Schule, Studium, ggbfls. wie weit)?
Autor wolverine
 - 17. März 2015, 16:06:47
Das sind doch zwei verschiedene Paar Stiefel: Er muss erst einmal zum Examen kommen und beide bestehen. Dann muss das auch noch so sein, dass er in den Bereich Einstellung ÖD kommt und bei der Wehrverwaltung genommen werden. Dann muss er für den Einsatz in Frage kommen und bei der Einsatztauglichkeit ist hier wahrscheinlich spätestens Ende im Gelände

Autor Hawkeye
 - 17. März 2015, 16:06:03
Zitat von: DadOA am 17. März 2015, 16:03:12
Zitat von: niko2000 am 17. März 2015, 15:38:38
... und schließlich als solcher in den Einsatz!

Hört sich für mich nach Truppendienst an. Oder gehen Rechtsberater als Zivilisten in den Einsatz?  ???

Der TE erkennt nicht den Unterschied zwischen einer Beamtenlaufbahn / Beschaftigung im öffentlichen Dienst und einem Soldaten. Das ist das Problem.
Autor ToMA
 - 17. März 2015, 16:03:12
Zitat von: niko2000 am 17. März 2015, 15:38:38
... und schließlich als solcher in den Einsatz!

Hört sich für mich nach Truppendienst an. Oder gehen Rechtsberater als Zivilisten in den Einsatz?  ???
Autor BulleMölders
 - 17. März 2015, 15:46:39
Da Sie ja gar kein Soldat werden wollen, kann es Ihnen doch vollkommen Egal sein ob man mit Hörgerät Tauglich oder Untauglich ist. Für zivile Angestellte der Bundeswehr gelten ganz andere Vorschriften.
Und da es sich hier ja um einen zivilen Job dreht verschiebe ich das ganze mal in den richtigen Bereich.
Autor ToMA
 - 17. März 2015, 15:46:08
Zitat von: niko2000 am 17. März 2015, 15:31:48
... hgs halten mittlerweile alles aus ...

Ich kenne mich mit Hörgeräte zwar nicht aus. Aber ich hätte auch so meine Zweifel beim Truppendienst:
kann man mit denen auch ins Wasser gehen? brauchen die keine Batterien? Was passiert bei Schlägen gegen das Hörgerät? Wie wird der Lärm gefiltert (Schüsse neben dem Ohr, gleichzeitig Befehle etc.)? etc. etc. etc.
Autor KlausP
 - 17. März 2015, 15:44:09
Und wieso texten Sie uns dann hier mit Musterung und so 'nem Gedöns zu? Zivilpersonal der Bundeswehr unterliegt nicht den Regularien der Musterung wie Bewerber für eine militärische Laufbahn. Schlimm genug, dass Sie das augenscheinlich immer noch nicht verstanden haben.