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Zitat von: Demis am 17. September 2017, 02:09:10
Also wer fahnenflucht begannen hat, kann nicht wieder in den Dienst der Bundeswehr eingegliedert werden, oder wie ist das. Aus welchem Grund auch immer, die fahnenflucht begannen wurde.
Zitat von: Sven Brenneisen am 13. Oktober 2014, 15:49:53Und dann suchen Sie sich genau die als Arbeitgeber aus?!
die eine oder andere dumme frage aber das kene ich ja schon nicht anders vondenen
Zitat von: Sven Brenneisen am 13. Oktober 2014, 15:35:41und jetzt wollte ich wissen ob ich noch mal genommen werde oder ob das schon nen ausschluss ist das ich überhaubt nicht nochmal versuchen brauch?Sie hätten die vier Jahre nutzen können um ihre Rechtschreibung auf Vordermann zu bringen...
Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2010, 20:20:26Da eine ZDv üblicherweise als VS-NFD eingestuft ist
ZitatUnd man mag es kaum glauben, aber es soll vorkommen, dass kommandierenden Generalen/Admiralen die Meinung ihres WDA egal ist, wenn sie ihren unterstellten DV vertrauen.
ZitatTja und danach? Disziplinarverfahren gegen den RB? Ablösung vom Dienstposten wegen Nichtwahrung der Unabhängigkeit eines DV und Beeinflussung des selben?
ZitatEben - und das bedeutet er hat ebenengerecht zu agieren und in der zuständigkeit von Einheits- und Verbandsebene hat er grundsätzlich nichts verloren, es sei denn er wird als RB hinzugezogen oder es liegen Gründe vor, die es nötig machen das Verfahren an sich zu ziehen - bei EA im Erstfall grundsätzlich mal nicht gegeben.
ZitatSoso, muss ja ein geiler Job sein Rechtschreibfehler zu korrigieren.
ZitatWarum ist mir nur in den letzten 10 Jahren kein einziges BV wegen EA untergekommen das nachträglich auf Hinweis eines WDA/RB geändert wurde? Und ca. 50% davon hatten das Kreuzchen beim "Nein" in Bezug auf die Abgabe.
ZitatUnd aus der Erfahrung sage ich dir, dass in 40-50% aller Fälle von EA im Erstfall die Abgabe an die Staatsanwaltschaft nicht vorgenommen wird und sich kein WDA berufen fühlt hierran zu rütteln.
ZitatWenn dem so sein sollte erschrecken mich diverse Aussagen schlicht, eben weil sie einfach falsch sind (zum Beispiel die Prüfung auf und Nachweisbarkeit von Fahnenflucht).
Zitatdann würde ich die nächste Wehrübung vielleicht mal im Auslandseinsatz machen...
Zitat von: hbmaennchen am 21. Oktober 2010, 19:43:27
Ich kann mich allerdings auch den Fall eines Lt aus dem Nachbar-Btl erinnern, der ebenfalls ea war, und wo mich wg. Jura-Studium Chef und Kdr dieses Btl fragten, ob sie abgegeben müssten, und ich dies bejahte...insofern.