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fahnenflucht

Begonnen von gast, 24. März 2006, 23:05:56

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hbmaennchen


justice005

#46
ZitatAnhang-2-Straftat sagt Dir was, Justice?

Ja, das sagt mir was. Das sagt mir nämlich, dass der Chef ebenfalls abgeben muss. Wenn er ausnahmesweise (!) nicht abgeben will, dann hat er die Zustimmung des RB einzuholen. Das steht (soweit ich das auswendig weiß) in Absatz V des Erlasses.

ZitatPrüft auf was? Wohl zunächst einmal ob er überhaupt zuständig ist und das ist er (zumindest in seiner Funktion als WDA) im Normalfall bei §15 WStG nicht.

Der RB prüft (sowohl auf Divisionsebene wie auch auf höherer Kommandoebene), ob die Angaben auf dem BV schlüssig sind. Wenn dort in dem Feld "Abgabe an die StA" das Wörtchen "nein" steht, dann kannst du Dir sicher sein, dass der RB bei dem zuständigen Chef anruft und ihm Dampf macht. Die Zuständigkeit ergibt sich im Übrigen daraus, dass der RB dies in seiner Eigenschaft als Rechtsberater eines Disziplinarvorgesetzten tut. Er prüft das nicht für sich selbst, sondern im Auftrag des Divsionskommandeurs oder des Befehlshabers.

Da gerät auch in der Tat keiner in "Wallung", sondern macht seine Arbeit ganz gelassen. Wenn alles auf dem BV stimmt, dann wird das Ding zu den Akten verfügt und interessiert keinen mehr (sofern nicht etwas relevantes für den RB in seiner eigenschaft als WDA dabei ist). Wenn aber irgendwas nicht stimmt (zum Beispiel die Abgabe) oder irgendwas brisantes dabei ist (was er dem kommandeur oder dem BefH melden müsste), dann wird selbstverständlich nachgehakt.

ZitatWie schon richtig zitiert ist EA nur im Wiederholungsfall zwingend abzugeben. Im Erstfall liegt es im pflichtgemäßen Ermessen des DV, ob er abgibt oder nicht - im Normalfall erfolgt hier keine Abgabe!

Wie schon gesagt, selbst bei Anhang 2 muss der Chef abgeben, es sei denn, der RB genehmigt etwas anderes. Das tut er aber üblicherweise nicht, es sei denn, es liegen wirklich außergewähnliche umstände vor.

ZitatNö, das ist die Realität.  Und als Feldjägeroffizier habe ich da umfassenden Einblick in alle Ebenen.

Offen gesagt ist es mir schleierhaft, woher ein Feldjägeroffizier einen umfangreichen Einblick in die Tätigkeit eines RBs haben will. Es ist mir eigentlich ein Graus, hier gegenseitig mit Kompetenz aufzutrumpfen, denn das ist ganz sicher nicht Sinn des Forums und auch nicht mein Stil. Leider sehe ich hier aber keine andere Möglichkeit, mich auch zu outen, und zwar als Volljurist, spezialisiert im Wehrrecht, der als langjähriger Reserveoffizier regelmäßig bei RB/WDA übt und die Verfahrensabläufe bestens kennt. Einen Feldjäger habe ich dort im Büro jedenfalls noch nie gesehen, wenn die BVs bearbeitet werden ...  ;)






hbmaennchen

Ich hab hier die "Ausnahme im Einzelfall" im Kopf, und die ist IMHO in 14/3 B 117 IV 2 geregelt, und kann mich da nicht an eine erforderliche Zustimmung des RB erinnern. Ich bin ebenfalls Volljurist und habe als KpChef den Fall eines eigenmächtig abwesenden HptFw, der von den FJg "Besuch bekam" (mit BV und dem ganzen Summs), nachdem er eine WÜ "verschwitzt" hatte wg. privater Probleme (und den ich "eigentlich" als sehr korrekten und zuverlässigen Soldaten meiner Kp kannte), eben nicht abgegeben, was auch im Nachgang nie mehr ein Thema war.  Die 14/3 liegt mir leider momentan nicht vor, um das zu prüfen.

hbmaennchen

Ich kann mich allerdings auch den Fall eines Lt aus dem Nachbar-Btl erinnern, der ebenfalls ea war, und wo mich wg. Jura-Studium Chef und Kdr dieses Btl fragten, ob sie abgegeben müssten, und ich dies bejahte...insofern.

Andi

Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2010, 19:09:33
Wenn er ausnahmesweise (!) nicht abgeben will, dann hat er die Zustimmung des RB einzuholen.

Nein eine Stellungnahme - keine Zustimmung. Und wenn er anderer Meinung ist als der DV hat der DV die Entscheidung der Einleitungsbehörde - also des Kommandeurs/Befehlshabers (und nicht des WDA) einzuholen. Und man mag es kaum glauben, aber es soll vorkommen, dass kommandierenden Generalen/Admiralen die Meinung ihres WDA egal ist, wenn sie ihren unterstellten DV vertrauen.

Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2010, 19:09:33
Der RB prüft (sowohl auf Divisionsebene wie auch auf höherer Kommandoebene), ob die Angaben auf dem BV schlüssig sind. Wenn dort in dem Feld "Abgabe an die StA" das Wörtchen "nein" steht, dann kannst du Dir sicher sein, dass der RB bei dem zuständigen Chef anruft und ihm Dampf macht.

Tja und danach? Disziplinarverfahren gegen den RB? Ablösung vom Dienstposten wegen Nichtwahrung der Unabhängigkeit eines DV und Beeinflussung des selben? Im Falle von Reservisten endgültige Entlassung und Auskleidung?

Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2010, 19:09:33
Die Zuständigkeit ergibt sich im Übrigen daraus, dass der RB dies in seiner Eigenschaft als Rechtsberater eines Disziplinarvorgesetzten tut. Er prüft das nicht für sich selbst, sondern im Auftrag des Divsionskommandeurs oder des Befehlshabers.

Eben - und das bedeutet er hat ebenengerecht zu agieren und in der zuständigkeit von Einheits- und Verbandsebene hat er grundsätzlich nichts verloren, es sei denn er wird als RB hinzugezogen oder es liegen Gründe vor, die es nötig machen das Verfahren an sich zu ziehen - bei EA im Erstfall grundsätzlich mal nicht gegeben.

Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2010, 19:09:33
Wenn aber irgendwas nicht stimmt (zum Beispiel die Abgabe) oder irgendwas brisantes dabei ist, dann wird selbstverständlich nachgehakt.

Soso, muss ja ein geiler Job sein Rechtschreibfehler zu korrigieren. Warum ist mir nur in den letzten 10 Jahren kein einziges BV wegen EA untergekommen das nachträglich auf Hinweis eines WDA/RB geändert wurde? Und ca. 50% davon hatten das Kreuzchen beim "Nein" in Bezug auf die Abgabe. ;)

Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2010, 19:09:33
Wie schon gesagt, selbst bei Anhang 2 muss der Chef abgeben, es sei denn, der RB genehmigt etwas anderes. Das tut er aber üblicherweise nicht, es sei denn, es liegen wirklich außergewähnliche umstände vor.

Wie schon gesagt halten wir erst mal fest, dass der WDA/WB nichts zu genehmigen oder nicht zu genehmigen hat, sondern sein Kommandeur/Befehlshaber dem er zuarbeitet die Entscheidungen trifft. Das der regelmäßig gut beraten ist auf seine Hausjuristen zu hören steht auf einem anderen Blatt.
Und aus der Erfahrung sage ich dir, dass in 40-50% aller Fälle von EA im Erstfall die Abgabe an die Staatsanwaltschaft nicht vorgenommen wird und sich kein WDA berufen fühlt hierran zu rütteln.

Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2010, 19:09:33
Offen gesagt ist es mir schleierhaft, woher ein Feldjägeroffizier einen umfangreichen Einblick in die Tätigkeit eines RBs haben will.

Gott bewahre, wer will denn sowas? Ich kenne die Entscheidungsprozesse auf den unterschiedlichen Ebenen relativ gut und kenne die Probleme. Denn ich den Fällen in denen das "Nein" zur Abgabe steht sind es im Normalfall die Feldjäger, die den DV darum bitten der Abgabe zuzustimmen und die Angabe entsprechend zu ändern. Denn wenn der DV der Abgabe nicht zustimmt können wir keine Informationen und Unterstützung von der Polizei anfordern, wenn wir sie brauchen - und das bedeutet, dass in diversen Fällen ein Auffinden und Rückführen des EA zur Truppe nicht sehr wahrscheinlich ist.

Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2010, 19:09:33
Es ist mir eigentlich ein Graus, hier gegenseitig mit Kompetenz aufzutrumpfen, denn das ist ganz sicher nicht Sinn des Forums und auch nicht mein Stil. Leider sehe ich hier aber keine andere Möglichkeit, mich auch zu outen, und zwar als Volljurist, spezialisiert im Wehrrecht, der als langjähriger Reserveoffizier regelmäßig bei RB/WDA übt und die Verfahrensabläufe bestens kennt.

Wenn dem so sein sollte erschrecken mich diverse Aussagen schlicht, eben weil sie einfach falsch sind (zum Beispiel die Prüfung auf und Nachweisbarkeit von Fahnenflucht).

Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2010, 19:09:33
Einen Feldjäger habe ich dort im Büro jedenfalls noch nie gesehen, wenn die BVs bearbeitet werden ...  ;)

Oh, dann würde ich die nächste Wehrübung vielleicht mal im Auslandseinsatz machen...

Gruß Andi
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Andi

Zitat von: hbmaennchen am 21. Oktober 2010, 19:43:27
Ich kann mich allerdings auch den Fall eines Lt aus dem Nachbar-Btl erinnern, der ebenfalls ea war, und wo mich wg. Jura-Studium Chef und Kdr dieses Btl fragten, ob sie abgegeben müssten, und ich dies bejahte...insofern.

Da dürfte wohl bei einem Vorgesetzten auch kein Weg dran vorbeiführen, denn die Abgabe ist hier wegen der Aufrechterhaltung von Disziplin und Ordnung schlicht zwingend erforderlich. Bei Mannschaften sieht das aber - zumindest in Bezug darauf - anders aus. Praktisch wäre es für meine Arbeit als Feldjäger schon, wenn das immer die Abgabe dabei wäre.

Ach so, die 14/3 findest du hier.

Gruß Andi
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justice005

#51
Da eine ZDv üblicherweise als VS-NFD eingestuft ist, hat diese im Netz erstmal gar nichts verloren. Aber wie auch immer, sie hilft hier jedenfalls weiter. Außerdem ist sie veraltet, aber egal.

Dort steht nämlich - wie ich sagte, in Absatz V - : Will der Disziplinarvorgesetzte eine der im Anhang 2 aufgeführten Straftaten nicht abgeben, hat er eine Stellungnahme des zuständigen Rechtsberaters einzuholen. Hält der Rechtsberater eine Abgabe für geboten und schließt sich der Disziplinarvorgesetzte dieser Auffassung nicht an, hat er die Entscheidung der Einleitungsbehörde herbeizuführen.

Somit sind wir uns wohl einig, dass der Chef abgeben MUSS, es sei denn, der RB ist mit etwas anderem einverstanden.

ZitatUnd man mag es kaum glauben, aber es soll vorkommen, dass kommandierenden Generalen/Admiralen die Meinung ihres WDA egal ist, wenn sie ihren unterstellten DV vertrauen.

Der WDA hat damit gar nichts zu tun, die Beratung des komm. General macht der RB. Und in einem von 1000 Fällen schließt sich der General vielleicht nicht seinem RB an, ansonsten aber schon.

ZitatTja und danach? Disziplinarverfahren gegen den RB? Ablösung vom Dienstposten wegen Nichtwahrung der Unabhängigkeit eines DV und Beeinflussung des selben?

Was damit gesagt werden soll, erschließt sich mir nicht....

ZitatEben - und das bedeutet er hat ebenengerecht zu agieren und in der zuständigkeit von Einheits- und Verbandsebene hat er grundsätzlich nichts verloren, es sei denn er wird als RB hinzugezogen oder es liegen Gründe vor, die es nötig machen das Verfahren an sich zu ziehen - bei EA im Erstfall grundsätzlich mal nicht gegeben.

Hier ist NUR von der Tätigkeit des RB die rede ! Der RB prüft die BVs, so wie ich es gesat habe. Der WDA hat damit nichts zu tun. Das mit der "ebenengerechtigkeit" erschließt sich mir auch nicht. Selbstverständlich ruft der Rb gleich unten in der Kp an, wenn der dortige Chef unklare oder nicht nachvollziehbare Angaben auf dem BV macht.

ZitatSoso, muss ja ein geiler Job sein Rechtschreibfehler zu korrigieren.

jetzt wird es wirr....

ZitatWarum ist mir nur in den letzten 10 Jahren kein einziges BV wegen EA untergekommen das nachträglich auf Hinweis eines WDA/RB geändert wurde? Und ca. 50% davon hatten das Kreuzchen beim "Nein" in Bezug auf die Abgabe.

Das BV wird ja nicht "geändert". Es wird GEGEBENENFALLS (nicht immer(!)) nachgefragt, was mit dem Fall inhaltlich los ist. Und bei einem Verstoß gegen den Abgabeerlass, der ja nun auch hier für jeden nachzulesen ist, wird nachgefragt. Punkt.

ZitatUnd aus der Erfahrung sage ich dir, dass in 40-50% aller Fälle von EA im Erstfall die Abgabe an die Staatsanwaltschaft nicht vorgenommen wird und sich kein WDA berufen fühlt hierran zu rütteln.

Das ist nicht richtig. Aber immerhin sind wir von den 99 Prozent schon mal bei 40-50 % angekommen. Außerdem wird immernoch RB und WDA durcheinandergeworfen.

ZitatWenn dem so sein sollte erschrecken mich diverse Aussagen schlicht, eben weil sie einfach falsch sind (zum Beispiel die Prüfung auf und Nachweisbarkeit von Fahnenflucht).

Meine Aussagen sind absolut korrekt.

Zitatdann würde ich die nächste Wehrübung vielleicht mal im Auslandseinsatz machen...

Der Vergleich hinkt und das bedarf ja wohl auch keiner näheren Erläuterung. im Inland haben die Feldjäger jedenfalls nicht das geringste mit der Arbeit der RBs zu tun.










hbmaennchen

Nach Studium der (veralteteten) entsprechenden ZDv-Passagen bin ich ebenfalls überzeugt, dass justice recht hat. Ea MUSS regelmässig abgegeben werden ODER in Ausnahmefällen der RB befragt werden und ggf. Entscheidung der Einleitungsbehörde herbeigeführt werden.

Timid

Zitat von: justice005 am 21. Oktober 2010, 20:20:26Da eine ZDv üblicherweise als VS-NFD eingestuft ist

Es ist zugegebenermaßen schon ein wenig her, dass ich das letzte Mal im Intranet war, aber damals waren die allermeisten Vorschriften, die auf dem Wege verfügbar waren, eben keine VS, und die die es waren, waren auf jeder Seite mit einem VS-Schriftzug gekennzeichnet ...
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Sven Brenneisen

Hallo ich habe mal ne frage und zwar war ich vor 4 jahren bei der bundeswehr und will wider hin. und jetzt kommt meinen frage ich war unerlaubt abwesend und habe auch nen diszi bekommen von 5 tagen bau und habe es auch abgegolten abgesessen und war auch dan fertig. und jetzt wollte ich wissen ob ich noch mal genommen werde oder ob das schon nen ausschluss ist das ich überhaubt nicht nochmal versuchen brauch?
Danke für eure antworten .

Pofi

Zitat von: Sven Brenneisen am 13. Oktober 2014, 15:35:41und jetzt wollte ich wissen ob ich noch mal genommen werde oder ob das schon nen ausschluss ist das ich überhaubt nicht nochmal versuchen brauch?
Sie hätten die vier Jahre nutzen können um ihre Rechtschreibung auf Vordermann zu bringen... ;)

Versuchen Sie ihr Glück, allerdings werden Sie sich die ein oder andere Frage vom psychologischen Dienst gefallen lassen müssen... ::)

Sven Brenneisen

ok dankeschön für den tipp ich habe leider LRS wen ihnen das was sagt ? ok das habe ich mir schon fast gedacht das ich mich darauf einstellen muss auf die eine  oder andere dumme frage aber das kene ich ja schon nicht anders vondenen  ;D

F_K

Lieber Sven,

eine Disziplinarbusse ist nach drei Jahren zu tilgen (jedenfalls die 5 Tage "Bau"), insoweit spielt dies keine Rolle mehr.

Sven Brenneisen

ich weis das es nicht gerade toll ist das man nicht hinget und habe ja auch meine 5 tage gesessen und habe ja auch daraus gelernt und das ist das wichtigste hatte damals auch noch nicht meien sohn und will nun alles richtig machen und mich voll und ganz aus das was ich dan da tuhe hingeben mit allem was ich kann

F_K

Lieber Sven,

dann viel Erfolg.

Aber, BITTE, BITTE, benutze ein Rechtschreibkontrollprogramm, Deine Texte sind ein Graus, eine LRS ist da keine Entschuldigung.

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