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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Andi am 24. März 2015, 13:23:29Zitat von: MaxD. am 23. März 2015, 15:31:10
Also Dokumentenfälschung würde ich nichtmehr als Bagatelle bezeichnen.
Die mutmaßlich strafbare Falschbeurkundung hat aber nicht der Soldat begangen - da bleibt es beim Betrug - sondern derjenige Amtsträger, der die Beurkundung vorgenommen hat. Denn wir wissen ja seit "08/15": Erst der "Wilhelm" unten drunter macht es zur Urkunde.
Gruß Andi
Zitat
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat von: F_K am 24. März 2015, 13:38:22
.. "wir" wissen, das es Urkunden ohne Unterschrift gibt.
Zitat von: F_K am 24. März 2015, 16:06:42
Zeugnisse werden in aller Regel eine Unterschrift tragen, sowie ein Dienstsiegel.
Zitat(2) Abschriften dürfen nicht beglaubigt werden, wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks, dessen Abschrift beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere wenn dieses Schriftstück Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstücks aufgehoben ist.
ZitatOb der Amtsträger dies hätte erkennen müssen, ist so nicht zu beurteilen.
Zitat von: F_K am 24. März 2015, 13:38:22
@ Andi:
.. "wir" wissen, das es Urkunden ohne Unterschrift gibt.
Zitat von: F_K am 24. März 2015, 13:38:22
Vermutlich hat ja der Straftäter eine schon verfälschte Urkunde zur Beglaubigung abgegeben - dort war schon die Urkundenfälschung vollendet.
Ob der Amtsträger dies hätte erkennen müssen, ist so nicht zu beurteilen.
Zitat von: MaxD. am 23. März 2015, 15:31:10
Also Dokumentenfälschung würde ich nichtmehr als Bagatelle bezeichnen.
Zitat von: Kamerad_BW am 23. März 2015, 14:10:08Ich würde mich aus purem Interesse auf Antworten freuen.
Zitat von: DadOA am 23. März 2015, 14:57:22Zitat von: Kamerad_BW am 23. März 2015, 14:10:08
am Wochenende habe ich am Kneipentisch von einem Kameraden gehört, dass dieser sich mit gefälschten Abschlusszeugnissen vor einem Jahr bei der Bundeswehr beworben hat und angenommen worden ist. Da die Fälschung laut seiner Aussage beglaubigt wurde, war sie anscheinend dem Original sehr nah. Der Kamerad sagte außerdem, dass er eine SÜ2 damit bestanden hat. Als Gründe für das Fälschen gab er zahlreiche unentschuldigte Fehltage an.
Vielleicht sollte man einen (möglichen) Betrug melden? Würde so einer Meldung nachgegangen und die "Echtheit" überprüft werden?
Was für mich allgemein die Frage aufwirft, was "petzt" man und was kehrt man unter den Teppich (was ist eine Bagatelle (?), Kameraden werden nicht verpfiffen etc.)?
Zitat von: Kamerad_BW am 23. März 2015, 14:10:08
am Wochenende habe ich am Kneipentisch von einem Kameraden gehört, dass dieser sich mit gefälschten Abschlusszeugnissen vor einem Jahr bei der Bundeswehr beworben hat und angenommen worden ist. Da die Fälschung laut seiner Aussage beglaubigt wurde, war sie anscheinend dem Original sehr nah. Der Kamerad sagte außerdem, dass er eine SÜ2 damit bestanden hat. Als Gründe für das Fälschen gab er zahlreiche unentschuldigte Fehltage an.