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Bewerbung mit gefälschten Zeugnissen

Begonnen von Kamerad_BW, 23. März 2015, 14:10:08

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F_K

Och Andi,

Zeugnisse werden in aller Regel eine Unterschrift tragen, sowie ein Dienstsiegel.

Zitat(2) Abschriften dürfen nicht beglaubigt werden, wenn Umstände zu der Annahme berechtigen, dass der ursprüngliche Inhalt des Schriftstücks, dessen Abschrift beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere wenn dieses Schriftstück Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstücks aufgehoben ist.

D. h. im Umkehrschluss: Wenn die (Ver-) Fälschung "gut" ist, kann ein Beamter diese im guten Glauben beglaubigen, ohne eine Straftat zu begehen.

ZitatOb der Amtsträger dies hätte erkennen müssen, ist so nicht zu beurteilen.

Es bleibt also im Ergebnis bei meiner Einschätzung.

Andi

Dir ist mal wieder langweilig oder? Such dir doch mal ein Hobby oder befass dich mit dem Verwaltungsbestimmungen (auch der Länder) zum §33 VerwVerfG, wenn dich das Thema - wie es scheint - nicht loslässt.

Oder du unterhältst dich weiter mit dir selbst:
Aussage:

Zitat von: F_K am 24. März 2015, 13:38:22
.. "wir" wissen, das es Urkunden ohne Unterschrift gibt.

Erwiderung:
Zitat von: F_K am 24. März 2015, 16:06:42
Zeugnisse werden in aller Regel eine Unterschrift tragen, sowie ein Dienstsiegel.

Trennung:
Nur mal kurz zu den Grundlagen: Wer als Amtsträger eine Fälschung beglaubigt verwirklicht regelmäßig objektiv die Straftatbestandsmerkmale einer Falschbeurkundung. Die Beurteilung subjektiver Tatbestandmerkmale überlassen wir dann doch lieber in der Einzelfallprüfung denen, die dafür ihr Geld bekommen.

Hat aber insgesamt keine weitere Relevanz für diesen Thread.

Gruß Andi
the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

MaxD.

Zitat von: Andi am 24. März 2015, 13:23:29
Zitat von: MaxD. am 23. März 2015, 15:31:10
Also Dokumentenfälschung würde ich nichtmehr als Bagatelle bezeichnen.

Die mutmaßlich strafbare Falschbeurkundung hat aber nicht der Soldat begangen - da bleibt es beim Betrug - sondern derjenige Amtsträger, der die Beurkundung vorgenommen hat. Denn wir wissen ja seit "08/15": Erst der "Wilhelm" unten drunter macht es zur Urkunde. ;)

Gruß Andi

Der erwähnte Soldat, hat sich der Urkundenfälschung straftbar gemacht, da ein Zeugnis eine Urkunde ist und er diese verfälscht und wissentlich Gebrauch von dieser gemacht hat.

Zitat
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wäre ja auch zu schön, wenn man alles fälschen kann und solange diese Fälschungen beglaubigt werden, der Täter im Reinen ist.

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