Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor justice005
 - 03. April 2015, 20:32:26
ZitatDiese "mündliche Aussage" des stvKdr würde ich als Befehl auffassen. Das ändert nichts daran, dass dieser Befehl rechtswidrig ist - jedenfalls so, wie es hier dargestellt wurde. Und auch gegen einen rechtswidrigen mündlichen Befehl kann man sich wehren.

Exakt so ist es. Es stehen ja auch erhebliche finanzielle Ansprüche im Raum, da sollte man sich also mal richtig erkundigen und eben notfalls die Sache im Rahmen eines Beschwerdeverfahrens überprüfen lassen.

Mich würde aber trotzdem interessieren, was jetzt genau befohlen wurde: Es wurde gesagt: Rufbereitschaft 6 Stunden.

Rufbereitschaft bedeutet, dass man immer erreichbar sein muss. Das heißt, die Freizeit ist erheblich eingeschränkt. Kein Schwimmbad, keine Kellerdisko, in der man keinen Empfang hat, und auch nichts sonst, wo man das Handy nicht hört. Genau deshalb wird es ja auch nach der von mir genannten Gesetzeslage ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt entweder in Freizeit oder - wenn es zuviel Freizeit wäre - in Geld.

Die 6 Stunden bedeuten, dass man innerhalb von 6 Stunden in der Einheit sein muss. Das wiederum bedeutet, dass man sich nicht allzuweit von der Einheit entfernen kann. Ein Urlaub fällt also aus.

Wenn ihr also den Befehl habt, IMMER erreichbar zu sein und ihr innerhalb von 6 Stunden in der Einheit sein müsst, dann wird ALLES mit Ausnahme von 10 Stunden pro Monat zu 1/8 ausgeglichen. Die 67 Stunden sind also Unsinn.

Wenn ihr einen anderen Befehl habt, dann müsstest du den genauer beschreiben, damit man dazu etwas sagen kann.



Autor KlausP
 - 03. April 2015, 09:45:43
Zitat von: Afwjan am 30. März 2015, 23:27:37
Das steht so nicht im Befehl!
Das ist eine mündliche Aussage die unser Zugführer vom stlv Kdr bekommen hat.

Diese "mündliche Aussage" des stvKdr würde ich als Befehl auffassen. Das ändert nichts daran, dass dieser Befehl rechtswidrig ist - jedenfalls so, wie es hier dargestellt wurde. Und auch gegen einen rechtswidrigen mündlichen Befehl kann man sich wehren.
Autor ulli76
 - 03. April 2015, 09:37:22
Bei NRF ist die Notice-to-move so lange, dass man auch in Urlaub fahren kann- zumindest wenn man nicht gerade 3 Wochen individuelles Überlebenstraining am Amazonas plant, sondern sich irgendwo aufhält, wo man zeitnah auch wieder nach Hause kommt.

Autor Jens79
 - 03. April 2015, 09:11:36
Was ich komisch finde ist, das der Zugführer da nichts macht.
Der sollte ja schon ein bisschen erwachsen sein und wissen worum es geht.....

Naja, wie auch immer.....

Wir stellen Soldaten für NRF und kommen ohne Rufbereitschaft aus.....
Autor justice005
 - 03. April 2015, 08:59:38
So wie Klaus sehe ich das auch... Alles sehr merkwürdig..
Autor KlausP
 - 03. April 2015, 07:38:17
Zitat... Werde mich mit den anderen mal zusammensetzten und prüfen, ob und was wir noch versuchen. ...

Da muss man sich nicht zusammensetzen und beraten, was man tun kann. Da hilft nur eine Beschwerde. Im Zuge des Beschwerdeverfahrens ist dann zu prüfen, ob der Befehl in dieser Form rechtmäßig ist. Wenn der prüfende Vorgesetzte der Meinung ist, der Befehl ist rechtmäßig, kann man das Ganze bis vor das zuständige Gericht "hocheskalieren" (irgend jemand in eurem "Arbeitskreis" wird ja wohl Mitglied im Bundeswehrverband sein), ist er der Meinung, der Befehl ist unrechtmäßig, muss euch ja Ausgleich für die Rufbereitschaft geschaffen werden.
Autor ulli76
 - 03. April 2015, 06:44:11
Es macht trotzdem überhaupt keinen Sinn was du da schreibst.

Also ihr habt nur unter der Woche diese 6 Stunden Rufbereitschaft, aber nicht am Wochenende? Oder wie ist das zu verstehen?
Welche Notice- to- move habt ihr denn nun? Das sollte sich bei so einer Bereitschaft ja nicht danach ändern ob Wochenende ist oder nicht. Entweder seid ihr innerhalb von x Stunden verlegefähig und zwar über die ganze Bereitschaftszeit oder nicht.
Autor Afwjan
 - 02. April 2015, 23:11:17
Ich verstehe es auch nicht! Allerdings klappt das mit dem Urlaub auch nicht. :(
Wir sollen halt keine Stunden aufbauen, damit dann im nächsten Jahr keiner in den DA gehen kann.
Also werde ich und einige andere Kameraden, ein halbes Jahr lang auf keinen Lehrgang gehen können und keinen Urlaub machen dürfen, in dem wir machen können was wir wollen, dafür bekommen wir als Ausgleich dann ein nettes Dankeschön.
Werde mich mit den anderen mal zusammensetzten und prüfen, ob und was wir noch versuchen. Getreu dem Motto, wenn du nicht mehr weiter weist, bilde einen Arbeitskreis :D
Autor Jens79
 - 02. April 2015, 21:45:33
Mach dir nix draus. Das ist auch nicht zu verstehen. ;D

Offensichtlich ist es so, das die Einheit NICHT innerhalb von 72 Stunden verlegebereit sein muss.

Ansonsten müsste man ja alle Soldaten ab Freitag Mittag 1200 in Rufbereitschaft befehlen.... ::)

Der clevere Soldat reicht also Urlaub ein, kommt über die 67 Stunden, und streicht noch die (kleine) Kohle ein.  ;D
Autor Nakamoto
 - 02. April 2015, 21:17:23
Ich kapiere es nach dem 3. lesen noch nicht. :-)
Autor Jens79
 - 02. April 2015, 18:59:05
Ein normales dienstfreies WE wird also nicht als "Rufbereitschaft" angerechnet.
Dann wäre ich auch keinesfalls erreichbar für den Dienstherrn.  ;)

Autor ulli76
 - 02. April 2015, 18:32:30
Hä? was ist das denn für eine Regelung?
Also wenn ihr weniger als 67 Stunden dienstfrei habt, habt ihr keine Rufbereitschaft und wenn ihr mehr als 67 Stunden frei habt, dann habt ihr eine 6- Stundenbereitschaft?????
Autor Afwjan
 - 02. April 2015, 17:09:51
So heute hat sich mal eine Änderung ergeben.

6-Stunden Rufbereitschaft in dienstfreien Zeiträumen von mehr als 67 Stunden.
Die Rufbereitschaft gilt für dienstfreie Zeit, welche über 68 Stunden hinausgeht.
In der Rufbereitschaft befindliche Soldaten (ab der 68 Stunde dienstfreier Zeit) stellen ihre ständige Telefonische Erreichbarkeit, sowie auf Befehl ihr Eintreffen in ihrer Einheit innerhalb von 6 Stunden sicher.
Autor ulli76
 - 01. April 2015, 04:56:46
Was habt ihr denn für eine Notice-to-move-Zeit?
Autor Afwjan
 - 31. März 2015, 21:59:48
Ulli, das habe ich auch gehofft, dass ich es einfach falsch verstanden habe.
Leider nicht. Der ZgFhr sieht es genauso wie ich, ihr und die meisten anderen auch.
Ich habe schon gemeldet, dass es dann ein ordentlichen Befehl geben soll/muss, in dem ersichtlich ist, wie und in welchen Umfang  ich die Bereitschaftsstunden vergütet bekomme, bzw ab wann denn mein Bereitschaftsdienst beginnt.