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Rufbereitschaft

Begonnen von Afwjan, 27. März 2015, 15:29:09

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Afwjan

Guten Tag Kameraden,
ich hab eine Verständnisfrage zum Thema Rufbereitschaft.

Habe mir den DZAE durchgelesen, allerdings keine Antwort auf meine Frage gefunden.

Laut Befehl befinde ich mich in Rufbereitschaft während einer dienstfreien Zeit von mehr als 67 Stunden.
Somit ist ein normales Wochenende ausgeschlossen
Freitags 12Uhr Dienstschluss - Montags 07Uhr Dienstbeginn = 67Stunden

Wenn Dienstschluss auf einem Donnerstag gegeben wird, sieht es dann so aus.
Donnerstags 17Uhr Dienstschluss - Montags 07Uhr Dienstbeginn = 86 Stunden

Nach meinem Verständnis befinde ich mich dann ab Donnerstag 17 Uhr in Rufbereitschaft, als Grundlage zur Berechnung nehme ich die 86 Stunden. Ist das so korrekt?

Oder wird von den 86 Stunden, die 67 Stunden Rufbereitschaft abgezogen, so dass ich nur noch 19 Stunden zur Berechnung des Ausgleichs habe?

Jens79

Der Begriff Rufbereitschaft ist in dem Erlass ganz klar definiert. Zusätzlich wird es sicherlich einen Befehl deiner Einheit geben bezüglich der Durchführung der Rufbereitschaft.

Darin ist auch geregelt wann sie beginnt, und wann sie aufhört.

Um bei deinem Beispiel zu bleiben:

Rufbereitschaft beginnt Donnerstag 1700 und endet Montag 0700. Dann sind das 86 Stunden geleistete Rufbereitschaft die gemäß dem Erlass ausgeglichen werden.
 

Jens79

Nachtrag:

ZitatRufbereitschaft
- Rufbereitschaft leistet, wer zu Hause oder an einem anderen von ihm bestimmten Ort frei von dienstlicher Tätigkeit jederzeit erreichbar zu sein hat, um bei Bedarf innerhalb einer vorgegebenen Abrufzeit zur Dienstleistung herangezogen werden zu können.
- Werden Soldatinnen und Soldaten durch Rufbereitschaft mehr als 10 Stunden im Monat in Anspruch genommen, ist die über 10 Stunden hinausgehende Zeit der Rufbereitschaft zu einem Achtel in Freizeit auszugleichen.
- Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme werden uneingeschränkt auf die wöchentliche Rahmendienstzeit angerechnet. Diese Zeiten sind dann nicht mehr als Rufbereitschaft anzurechnen. Als Zeit der tatsächlichen Inanspruchnahme gilt die Zeit vom Eintreffen am Ort der Dienstleistung bis zur Beendigung des jeweiligen Auftrages.
- Rufbereitschaft wird nur durch Freizeitausgleich in Form von Einzelstunden ausgeglichen und unterliegt auf Grund der monatsweisen Betrachtung mit Ausnahme der tatsächlichen Inanspruchnahme nicht der Bemessungsgrundlage wöchentliche Rahmendienstzeit.
 

Afwjan

Genau so sehe ich das auch. Der Befehl sagt es auch so aus, allerdings wurden wir angewiesen die 67 Stunden dann abzuziehen. Dieses ist meiner Ansicht nach falsch und nach Erlass auch nicht korrekt.

funker07

Den von Jens79 zitierten Absatz kenne ich auch so.
Woher kommt denn das mit dem 67 Stunden? Wenn das in deiner Einheit so festgelegt wurde, muss es dafür ja einen Befehl geben (der wiederum eine Grundlage und einen Bezug haben müsste).

Nur aus Interesse: Worum geht es denn bei der Rufbereitschaft?

ulli76

Wieso sollen die 67 Stunden abgezogen? Du machst doch gar keinen Sinn.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Afwjan

Rufbereitschaft für ORF.
Ja genau, macht für mich bzw alle anderen auch keinen Sinn!
Ich hab schon an mir und meinem logischen Menschenverstand gezweifelt. Werde das am Montag nochmal ansprechen!
Danke für die Antworten.

Nakamoto

Naja 86Std.-10Std.= 76/8= 9,5 = 10 Std als Ausgleich.

So wäre das laut dem Erlass wenn es die reine Rufbereitschaft ist.

Jens79

Gut vorgerechnet. Erklärt immer noch nicht warum 67 Stunden abgezogen werden sollen.....

Gibt es auch eine unreine Rufbereitschaft?
 

Nakamoto


ulli76

Das erklärt aber nicht, warum er das reguläre Wochenende abziehen soll, wenn Freitags kein Dienst ist. Es sei denn, dass der Freitag der Dienstausgleich für die Bereitschaft ist- dann macht es wiederum halbwegs Sinn, kommt aber mit den Stunden nicht hin.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Nakamoto

Kann halt keinen Unsinn erklären.:)

Soll der Fragensteller das am Montag klären.

Wirklich Sinn würde es nur machen, wenn das WE doch keine Rufbereitschaft wäre, das man deswegen es abzieht.

Andi

the rest is silence...

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Helft mit, dass es so bleiben kann.

Afwjan

Das steht so nicht im Befehl!
Das ist eine mündliche Aussage die unser Zugführer vom stlv Kdr bekommen hat.

ulli76

Solange es keine weitere Erklärung dafür gibt, macht es keinen Sinn darüber zu spekulieren.
Ich glaub aber, dass entweder der ZgFhr oder ihr da irgendwas falsch verstanden habt.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
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