Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor StOPfr
 - 07. April 2015, 22:36:21
Dem Seelenheil ist aus christlicher Sicht der Vorzug zu geben, auch wenn man hier und heute leben will. Dieses Leben wird eingeschränkt durch Vorschriften.

Jesus hat nur kurz mit seinem Vater gehadert. Die Entscheidung war bereits gefallen.   

Shoryuken265 hat dieses Dilemma des Karfreitags sehr modern übersetzt: "Diese ganze Diskussion bringt doch rein gar nichts."      
Autor wolverine
 - 07. April 2015, 22:16:21
Sein Seelenheil aufgeben für 35 Jahre undankbaren Job?! Was wohl unser StOPfr dazu sagen wird; Jesus ist nicht vom Kreuz gestiegen! :-\
Autor reppesiz
 - 07. April 2015, 22:14:43
Wer sagt, dass es genetisch bedingt ist?
Autor DustinS
 - 07. April 2015, 22:10:52
Und bei der Wiedergeburt darauf hoffen, dass man nicht die gleichen Genetischenfehler mitbekommt.


Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Autor mailman
 - 07. April 2015, 17:34:48
Zudem bezweifle ich das eine Einstellung als Beamter, in entsprechenden Laufbahnen und Verwendungen (Polizei, Berufsfeuerwehr, Justizvollzug) möglich wäre.

Warum akzeptiert man einfach nicht, das man "rausfällt". Das hat nichts mit Aufgeben und Wollen zu Tun. Jeder wird irgendwann mal die Erfahrung machen und muss damit Leben.
Mußte ich auch mit 17,  von der Benotung der zweitbeste in meinem Verfahren bei der bayerischen Polizei, "man wollte mich haben", dennoch hatte der medizinische Dienst was dagegen.

Ich sah mich auch benachteiligt und es  hat mri sicher etwas Lebensfreude und Lebensqualität genommen, weil ich das ganze nicht einsah, vor allem weil man Bedenken hatte wegen der Sehstärke und dem Schießen, was ich bei der Bw mit der Schützenschnur widerlegt habe..

Aber was wll man machen laut PDV 300 untauglich und so ist es eben. Bleibt nix außer auf eine Wiedergeburt hoffen.
Autor benny86
 - 07. April 2015, 16:46:11
Zitat von: Shoryuken265 am 07. April 2015, 15:02:52
Über die Gründe kann man nur spekulieren. Es steht aber auch fest, dass die Bundeswehr im Ernstfall dafür haftet. Man schließt gleich im Voraus Dinge aus, um später keine Probleme zu haben.

Da kann ich ein Lied von singen, so war plötzlich statt nach 15 schon nach einem Jahr Schluss. Aber hey, es gibt Licht am Ende des Tunnels, die freie Wirtschaft ist auch nicht übel. Trotzdem wäre ich gern geblieben, aber es sollte nicht sein(jedenfalls nicht mehr so wie ich das wollte ;-) )
Autor BulleMölders
 - 07. April 2015, 15:50:15
Zitat von: Shoryuken265 am 07. April 2015, 15:02:52
Als nächstes kommt ein Gelegenheitskiffer um die Ecke
Oh, die hatten wir hier schon zu genüge.
Autor Shoryuken265
 - 07. April 2015, 15:02:52
Diese ganze Diskussion bringt doch rein garnichts.

Fest steht: Der TE hatte diese Erkankung und diese Krankheit führt,auch wenn sie ausgeheilt ist, zur Untauglichkeit. Diese Untauglichkeit wurde vom Musterungsarzt festgestellt. In meinen Augen gibt es da rechtlich nichts dran zu rütteln.

Es steht nichteinmal Aussage gegen Aussage. Der TE meint, dass es keinerlei Einschränkungen gibt. Die Bundeswehr hat aber Vorschriften, die zu dieser Untauglichkeit geführt haben. Es gibt Vorschriften, an die sich die Musterungsärzte zu halten haben. Hättest du eine Karriere bei der Bundeswehr antreten können, hättest du dich genauso an Vorschriften halten müssen!

Über die Gründe kann man nur spekulieren. Es steht aber auch fest, dass die Bundeswehr im Ernstfall dafür haftet. Man schließt gleich im Voraus Dinge aus, um später keine Probleme zu haben. Das ist auch der Grund, warum z.B. schlechte Zähne zur Untauglichkeit führen. Man kann der sportlichste Soldat sein, aber die Bundeswehr hat keine Lust später für etwaige Behandlungen aufkommen zu müssen.

Hart ausgedrückt: Warum sollte die Bundeswehr einen Kandidaten mit so einer Vorgeschichte nehmen, wenn es genug taugliche Bewerber ohne gibt? Man schließt gleich Risikos aus, sei es rein aus kostengründen oder aus Anderen Gründen (z.B. Gefährdung im Einsatz).


Deinen Kampfgeist in allen Ehren, aber Gehorsamkeit ist genauso eine Grundtugend eines Soldaten. Es gibt Vorschriften, die zu einem Ausschluss führen. In unserem Rechtsstaat steht es dir frei, gerichtlich dagegen vorzugehen. Wie erfolgreich das ist, sei mal dahingestellt. Wenn du so einen großen Kampfgeist hast, verschwende ihn nicht in einem Internetforum. Denn keiner der hier angemeldeten Leute kann an deiner Situation etwas ändern. Als nächstes kommt ein Gelegenheitskiffer um die Ecke und argumentiert mit allen Mitteln, dass das keinen Einfluss hat.
Autor F_K
 - 07. April 2015, 13:26:31
@ UnCroissant:

Wer in einem Rechtsstaat mit einer Verwaltungsentscheidung nicht "einverstanden" ist, muss aber nun mal einen Rechtsstreit führen.

(Alternativ kann man natürlich (mit noch geringeren Erfolgsaussichten) an den Wehrbeauftragten, den Petitionsausschuss des Bundestages, den Papst oder die Kummerkastentante der lokalen Zeitung schreiben .. )
Autor UnCroissant
 - 07. April 2015, 13:13:16
Ach, schade. Sie haben mir dennoch weitergeholfen.
Welche "Stellen" kennen sie, an die ich mich noch wenden kann.
Eine Rechtsstreit steht außer Frage.
Autor ulli76
 - 07. April 2015, 12:57:58
Wenn in den Gradationen nichts weiter zu früheren Erkrankungen steht, dann gilt das, was bei der VIer steht auch für frühere Erkrankungen. Aber das hat dir der Musterungsarzt sicher auch schon erklärt.

Evtl. ist das auch noch in den Erläuterungen zu den GZ genauer ausgeführt- an die komm ich aber zur Zeit nicht dran.

Was das kämpfen angeht: Man sollte das schon an der richtigen Stelle und mit den richtigen Mitteln machen.
Autor F_K
 - 07. April 2015, 12:52:28
Also kurz:

- Der TE hat (vor Jahren) Blutkrebs gehabt, völlig unstreitig.
- Blutkrebs (auch ausgeheilt) führt zur Untauglichkeit.

Daher:

- Der Musterungsarzt hat völlig rechtsfehlerfrei entschieden, er konnte / durfte nicht anders entscheiden.
- Einen Ermessensspielraum hatte der Musterungsarzt NICHT.

Insoweit wäre hier tatsächlich die Musterungsvorschrift "anzugreifen", wenn man etwas ändern möchte.

Wie schon geschrieben wurde: Wenn man viel Zeit und Geld hat, kann man das versuchen - die Erfolgsaussichten sind gering.
Autor UnCroissant
 - 07. April 2015, 12:32:30
Zitat von: ulli76 am 07. April 2015, 12:08:06
Steht da irgendwo in dem Passus mit der VIer-Gradation was von früher oder zeitlichem Verlauf?
Steht unter den anderen Gradationen irgendwas in die Richtung "...frühere Neoplasien des blutbildenden oder lymphatischen Systems" evtl auch etwas von "...bis zu einem Zeitraum von x Monaten nach der Behandlung"?

Das ist es ja. Da steht nichts.

Ich entschuldige mich dafür, falls das als arrogant rüberkommt.
Ich bin gewiss nicht der Beste und Tollste, aber ich weis was ich hab und das werde ich auch verteidigen. Und gauben sie mir, ich habe schon weitaus mehr gehört.
Ich frage mich nur warum so viele der Meinung sind, dass es nicht in Ordnung wäre für seine Träume zu kämpfen.
Ich will zur Bundeswehr, sogar zu den Offizieren. Ich denke nicht, dass jemand der bei der ersten Schwierigkeit gleich aufgibt eine Truppe leiten kann.
Ich habe in den 18 mikrigen Jahren meines Lebens mehr erleben müssen als viele Erwachsene. Und glauben sie mir, wenn sie mit 5 Jahren um ihr leben kämpfen, dann prägt das.
Autor ulli76
 - 07. April 2015, 12:08:06
Steht da irgendwo in dem Passus mit der VIer-Gradation was von früher oder zeitlichem Verlauf?
Steht unter den anderen Gradationen irgendwas in die Richtung "...frühere Neoplasien des blutbildenden oder lymphatischen Systems" evtl auch etwas von "...bis zu einem Zeitraum von x Monaten nach der Behandlung"?
Autor Verteidiger
 - 07. April 2015, 12:06:11
Wenn die Bundeswehr sagt, ein Deutscher ist mit ehemals Blutkrebs nicht tauglich, dann ist das für Sie ärgerlich, aber die Bundeswehr hat da Ihre Gründe für. Keiner macht die Vorschrit um Sie zu ärgern. Auch glaube ich kaum, dass Sie mit diesem arroganten Verhalten jemals Offizier werden dürften. Wir haben verstanden, dass Sie der geilste sind