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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 13. April 2015, 18:12:39
Na das ist ja auch eine tolle Leistung, sechs Monate für FWDL Bezüge beschäftigt zu sein; egal ob mit oder ohne Ausgleichszahlung oder Minusstunden oder gar -Tage. Das schafft nicht jeder auf so eine stramme Leistung zurückzublicken.

Hier wird keiner wissen, was gewesen ist. Vielleicht war er am Schluss krankgeschrieben, hatte ausgleichsfähige Dienste, man hat auf die Tage verzichtet oder es wurde eben finanziell verrechnet. Das weiß nur er und seine Einheit.

Die Welt wird es aber verschmerzen und sich nicht langsamer drehen. Da bin ich mir sicher.
Autor Maikäfer
 - 13. April 2015, 17:03:33
Er hat das cool runtergespielt und gemeint "ich hab es halt drauf", deshalb frage ich hier nach.
Autor wolverine
 - 13. April 2015, 16:59:29
Und was hat Ihnen der Kamerad auf diese Frage geantwortet?
Autor Maikäfer
 - 13. April 2015, 16:54:53
Tag Kameraden!
Das Thema scheint ja doch schon ne Weile zurückzuliegen aber ein ehemaliger Kamerad der auch bei der Bundeswehr war und eigentlich 23 Monate fwdl hatte, hat behauptet dass er innerhalb seiner Probezeit 20 Urlaubstage verbraten hat und dann in der letzten Woche der Probezeit gekündigt hat. Nun frage ich mich,  dass die Geschichte doch nicht stimmen kann, ohne dass er irgendwelche Konsequenzen tragen musste oder? Denn er hat ja dann nur 6 Monate gedient und ihm würden dann nur 15 Urlaubstage zustehen, haette er dann die 5 Tage nicht zurückzahlen müssen?
Autor wolverine
 - 19. Oktober 2009, 11:46:35
Nein, da die Kündigung eben "empfangsbedürftig" ist hat man mit der Quittung den Nachweis.

Zum Urlaub: zunäcjst geht der fristlos Kündigende davon aus, dass sein AV mit Abgabe der Kündigung beendet ist. Sollte - hilsweise - erst die fristgemäße Kündigung zu prüfen sein, nimmt man den Urlaub und weißt darauf hin, dass der Urlaub innerhalb des AV zu nehmen ist und folglich auch zu gewähren ist. Gewährt der AG wider Erwarten nicht, verletzt man sein AV. Aber welche Sanktion droht bei Nichterscheinen? Kündigung!
Autor SemperFidelis
 - 18. Oktober 2009, 20:01:01
Zitat von: wolverine
Die Genehmigung des Urlaubs setze ich voraus, da dieser während des AV zu gewähren ist.

MfG
Unterschrift

Da mache ich mir schon wieder einen Kopf drüber. Da der Chef ja im Urlaub ist, müsste ja rein theoretisch die Vertretung den Resturlaub genehmigen.

Zitat von: wolverine
... Nur entgegen zu nehmen und ggfs. zu quittieren.

Die Quittierung ist aber dann auch nur bei Beantragung des Resturlaubs notwendig oder?
Autor wolverine
 - 17. Oktober 2009, 22:10:05
Zitat von: SemperFidelis am 17. Oktober 2009, 16:31:55
Zitat von: wolverine am 17. Oktober 2009, 13:23:18
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Erklärung.
Das ist mir schon klar.

Anscheinend doch nicht, denn da "einseitig" hat der Vertreter da nichts zu entscheiden. Nur entgegen zu nehmen und ggfs. zu quittieren.
Wie gesagt: Ich würde fristlos kündigen auf Grund der Unzumutbarkeit der Forstsetzung des AV (Gründe müssen von Ihnen ergänzt werden).
Absatz:

Hilfsweise ordentliche Kündigung mit Frist von 14 Tagen und gleichzeitiger Resturlaubsabgeltung ab sofort. Die Genehmigung des Urlaubs setze ich voraus, da dieser während des AV zu gewähren ist.

MfG
Unterschrift
Autor SemperFidelis
 - 17. Oktober 2009, 16:31:55
Zitat von: wolverine am 17. Oktober 2009, 13:23:18
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Erklärung.

Das ist mir schon klar.

Zitat von: wolverine am 17. Oktober 2009, 13:23:18
Im ersten Fall endet das AV sofort und im zweiten Fall könnte der Urlaub abgebaut werden. Wird er nicht genehmigt, verletzt man den AV mit der Sanktion: außerordentlicher Kündigung. Noch Fragen oder Probleme?

Zu so einer Entscheidung ist der aktuelle Vertreter nicht imstande.
Wenn ich jetzt eine Kündigung, wie AriFuSchr beschrieben hat, verfasse und die dem Vertreter vorlege; Kann ich dann einfach ab dem in der Kündigung genannten Tag in den Urlaub gehen?

Bsp.
Anschrift AN


Anschrift AG

Kündigung befristetes Arbeitsverhältnis

Musterstadt, den xx.xx.xxxx

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein befristetes Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.10.2009.

mfg

Unterschrift AN

Wäre das i. O.?
Autor wolverine
 - 17. Oktober 2009, 13:23:18
Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Erklärung. Wirksam wird sie mit Zugang und da reicht der Zugang beim Vertreter oder sogar Boten (sogar im Briefkasten) aus. Beim AN setzt auch der Einwurf in den Briefkasten mögliche Kündigungs- und Rechtsmittelfristen in Gang, selbst wenn er gerade im Urlaub ist und selbst wenn der AG das weiß und ausgenutzt hat. Wenn es also ist wie beschrieben, außerordentliche Kündigung wg. der Missstände und Unzumutbarkeit weiterer Arbeit und hilfsweise ordentlich Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen mit Urlaubsantrag. Im ersten Fall endet das AV sofort und im zweiten Fall könnte der Urlaub abgebaut werden. Wird er nicht genehmigt, verletzt man den AV mit der Sanktion: außerordentlicher Kündigung. Noch Fragen oder Probleme?
Autor AriFuSchr
 - 17. Oktober 2009, 11:47:53
einfach kündigen, ...hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis innerhalb der vereinbarten Probezeit zum..... Den mir zustehenden Resturlaub in Höhe von ... Tagen werde ich am .... antreten. Ich bitte um entsprechende Genehmigung. Das Ganze mit Ebf - Rückschein und müsste erledigt sein.


Autor SemperFidelis
 - 16. Oktober 2009, 23:01:33
Und genau das ist ja wieder ein Problem! Also müsste ich ja warten, bis der Chef wieder da ist und dann die Kündigung einreichen. Ich habe aber keine Lust unter solchen Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten! Wobei es noch durchaus passieren kann, dass wenn ich unter den Arbeitsbedingungen weiter arbeite, sich gesundheitliche Schäden von anhaltender Dauer einstellen könnten; Man bedenke, ich bin ab Januar 2010 wieder als WE bei der Bundeswehr tätig. Dabei kann ich mir durchaus vorstellen, dass diese Schäden zur Aufhebung der Wiedereinstellung führen könnten. Andererseits weiß ich, dass ich ja "krank" sein könnte für eine gewisse Zeit, dieses will ich jedoch vermeiden aus Prinzip!
Autor mailman
 - 16. Oktober 2009, 21:49:09
Ich denke nicht. Bei mir war es bisher so das  während der Kündigungsfrist mir mein restlicher Urlaub und Überstunden gewährt wurden.
Autor SemperFidelis
 - 16. Oktober 2009, 21:44:14
Aber was ist dann mit meinem Urlaub? Kann ich einfach so für mich entscheiden "Ich gehe jetzt für den Rest in den Urlaub!"? Wohl eher nicht, oder? ;)
Autor mailman
 - 16. Oktober 2009, 21:42:52
Kündigung geht in der Regel sowieso ans Personalbüro. Wenn es sowas nicht gibt dann eben an den Chef oder Stellv.


Und der Urlaub muß ausgezahlt werden oder genommen werden. Wobei man ihn den meisten Fällen wohl bekommt. Ein MA der kündigt will ja weg.
Autor snake99
 - 16. Oktober 2009, 21:37:27
Sofern du sofort kündigen willst, reicht dazu das Einreichen der schriftlichen Kündigung. Sie muss meines Kenntnisstandes nach nicht dem Chef persönlich übergeben werden.

Außerdem, was soll der Chef machen? Ob er im Urlaub erfährt das du weg bist, oder du es ihm persönlich sagst macht keinen großen Unterscheid. Fakt ist, du hast gekündigt und bist weg ;)