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Kündigung innerhalb Probezeit

Begonnen von SemperFidelis, 15. Oktober 2009, 20:03:43

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SemperFidelis

Hi,
wie aus dem Titel zu entnehmen habe ich eine Frage an die "Hobby-Juristen" hier im Forum.

Zu Meiner Situation:
Seit 13. Juli 2009 in einer befristeten Anstellung bis Ende Dezember als AN bei einem mittlerweile fragwürdigen AG angestellt.
Jedenfalls gedenke ich demnächst zu kündigen, laut AV-Vertrag kann ich dies innerhalb der Probezeit, die 6 Monate beträgt, schriftlich tun mit einer Frist von 2 Wochen.

Nun habe ich noch 10 Tage Urlaubsanspruch, will aber so schnell wie möglich da weg, aus vielen Gründen die man durchaus nachvollziehen kann.

Ein paar Beispiele:
- Arbeitsschutz war da und hatte mehr als eine DINA4 Seite zu bemängeln (Aber nicht geschlossen, was mich doch sehr gewundert hat!)
- Unnötige Überstunden aufgrund von "uneffizientem Arbeiten"
- keine geregelten Pausen/Unterbrechungen
- Rissige Haut aufgrund von Arbeiten mit ätzenden Flüssigkeiten ohne Handschuhe
- etc. ...

Jetzt zu meinen Fragen, da im AV schriftlich festgelegt ist, dass das Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit mit einer 2-wöchigen Kündigungsfrist beendet werden kann;

Wenn ich Montag die Kündigung einreiche für in 2 Wochen:
Werde ich, wenn ich die Kündigung eingereicht habe, sofort in den Urlaub geschickt?
Wird mir der Urlaub, wenn ich ihn nicht in Anspruch nehme vergütet?
Kann mich der AG auch mit sofortiger Wirkung kündigen?


Soweit ich weiß, ist es doch so, dass das AV innerhalb der Probezeit ohne Angabe eines "wichtigen Grundes" vom AG/AN fristlos gekündigt werden kann.

Bin dankbar für jede hilfreiche Antwort.

mfg
... Er lebe Hoch, er lebe Hoch. ...

"Patrioten reden immer davon, dass Sie für ihr Land sterben würden, aber nie, dass Sie für ihr Land töten würden"

snake99

#1
Dann werde ich mich mal als Hobby Jurist versuchen :D

Soweit ich weiß sind sie bezüglich dem beiderseitigen Recht der fristlosen Kündigung ohne Angabe von Gründen schon auf dem richtigen Weg. Wenn ich es richtig rausgehört habe, wollen sie kündigen. Ich denke nicht, dass ihr AG ihnen Steine in den Weg dahingehend legen wird, da ein AG in einem kündigungswilligen AN in den meisten Fällen nur noch ein Risiko sieht, statt einen Vorteil.

Angenommen sie kündigen morgen, so sollten sie sofort freigestellt werden. So habe ich es zumindest in den letzten Jahren AG-seitig kennengelernt. Denken sie jedoch bitte daran, dass sie sich auf jeden Fall bei der Agentur für Arbeit melden, da dieses mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben ist. Selbst wenn sie übermorgen an einem neuen Arbeitsplatz anfangen sollten, so müsste der morgige Tag abgesichert werden, zwecks Renten- und Sozialversicherung und ganz wichtig wegen dem Krankenversicherungsschutz.  
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Du kannst sowohl fristgerecht als auch fristlos kündigen. Es gibt jedoch Unternehmen die ihn Ihrem Vertrag stehen haben das du bei Verletzung der Kündigungsfrist zur Zahlung eines Montagsgehaltes verpflichtet bist.

Ich würde fristgerecht kündigen. Den Urlaub "musst" du dann nehmen oder eben noch 10 Tage arbeiten und er wird ausgezahlt.


Der AN kann dir in der Probezeit fristgerecht ohne Angabe von Gründen kündigen. Ansonsten noch außerordentlich wegen Diebstahl, Verhalten usw.
Und dann wäre da noch eine betriebsbedingte Kündigung.


snake99

Noch ein kleiner Nachbrenner:

Ich meine mich zu erinnern, das bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten weit weniger Regeln und Fristen zu beachten sind als bei größeren Unternehmen.
Aber vielleicht kann wolverine diesbezüglich noch mal Auskunft geben.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

AriFuSchr

...eine Kündigung aus wichtigem Grunde ist jederzeit für alle Vertragsverhältnisse möglich. Einer solchen Kündigung liegen jedoch andere Sachverhalte zu Grunde.

Die Kündigung des AV innerhalb der Probezeit ist eine Sondervereinbarung für diesen Zeitraum. Eine Angabe von Gründen ist in der Regel nicht erfroderlich.

Nach Deinen Angaben kannst Du mit einer Frist von 14 Tagen kündigen. d.h., das AV endet 14 Tage nach der Kündigung.
Der Resturlaubsanspruch muß Dir gewährt werden, so daß Du wohl nicht mehr zu arbeiten brauchst. Allerdings ist der Urlaubsanspruch i.d.R. ein Jahresanspruch, d.h., er verkürzt sich bei einer Kündigung entsprechend.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

mailman

Zitat von: snake99 am 16. Oktober 2009, 11:03:44
Noch ein kleiner Nachbrenner:

Ich meine mich zu erinnern, das bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten weit weniger Regeln und Fristen zu beachten sind als bei größeren Unternehmen.
Aber vielleicht kann wolverine diesbezüglich noch mal Auskunft geben.

Bei den späteren Fristen vllt. Aber Probezeit bleibt Probezeit.

snake99

,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

SemperFidelis

Erst einmal danke für die Antworten!

Wie verhält sich das, wenn sich der AG im Urlaub befindet? Wollte heute Morgen meine Kündigung einreichen, als ich erfahren habe, dass sich der Chef in den Urlaub aufgemacht hat. Habe mich natürlich gleich nach der Vertretung erkundigt, jedoch kenne ich die Vertretung und man kann zu 100% davon ausgehen, dass die Vertretung von soetwas keine Ahnung hat.
... Er lebe Hoch, er lebe Hoch. ...

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snake99

Sofern du sofort kündigen willst, reicht dazu das Einreichen der schriftlichen Kündigung. Sie muss meines Kenntnisstandes nach nicht dem Chef persönlich übergeben werden.

Außerdem, was soll der Chef machen? Ob er im Urlaub erfährt das du weg bist, oder du es ihm persönlich sagst macht keinen großen Unterscheid. Fakt ist, du hast gekündigt und bist weg ;)
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

mailman

Kündigung geht in der Regel sowieso ans Personalbüro. Wenn es sowas nicht gibt dann eben an den Chef oder Stellv.


Und der Urlaub muß ausgezahlt werden oder genommen werden. Wobei man ihn den meisten Fällen wohl bekommt. Ein MA der kündigt will ja weg.

SemperFidelis

Aber was ist dann mit meinem Urlaub? Kann ich einfach so für mich entscheiden "Ich gehe jetzt für den Rest in den Urlaub!"? Wohl eher nicht, oder? ;)
... Er lebe Hoch, er lebe Hoch. ...

"Patrioten reden immer davon, dass Sie für ihr Land sterben würden, aber nie, dass Sie für ihr Land töten würden"

mailman

Ich denke nicht. Bei mir war es bisher so das  während der Kündigungsfrist mir mein restlicher Urlaub und Überstunden gewährt wurden.

SemperFidelis

Und genau das ist ja wieder ein Problem! Also müsste ich ja warten, bis der Chef wieder da ist und dann die Kündigung einreichen. Ich habe aber keine Lust unter solchen Arbeitsbedingungen weiter zu arbeiten! Wobei es noch durchaus passieren kann, dass wenn ich unter den Arbeitsbedingungen weiter arbeite, sich gesundheitliche Schäden von anhaltender Dauer einstellen könnten; Man bedenke, ich bin ab Januar 2010 wieder als WE bei der Bundeswehr tätig. Dabei kann ich mir durchaus vorstellen, dass diese Schäden zur Aufhebung der Wiedereinstellung führen könnten. Andererseits weiß ich, dass ich ja "krank" sein könnte für eine gewisse Zeit, dieses will ich jedoch vermeiden aus Prinzip!
... Er lebe Hoch, er lebe Hoch. ...

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AriFuSchr

einfach kündigen, ...hiermit kündige ich das Arbeitsverhältnis innerhalb der vereinbarten Probezeit zum..... Den mir zustehenden Resturlaub in Höhe von ... Tagen werde ich am .... antreten. Ich bitte um entsprechende Genehmigung. Das Ganze mit Ebf - Rückschein und müsste erledigt sein.


Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

wolverine

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Erklärung. Wirksam wird sie mit Zugang und da reicht der Zugang beim Vertreter oder sogar Boten (sogar im Briefkasten) aus. Beim AN setzt auch der Einwurf in den Briefkasten mögliche Kündigungs- und Rechtsmittelfristen in Gang, selbst wenn er gerade im Urlaub ist und selbst wenn der AG das weiß und ausgenutzt hat. Wenn es also ist wie beschrieben, außerordentliche Kündigung wg. der Missstände und Unzumutbarkeit weiterer Arbeit und hilfsweise ordentlich Kündigung innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen mit Urlaubsantrag. Im ersten Fall endet das AV sofort und im zweiten Fall könnte der Urlaub abgebaut werden. Wird er nicht genehmigt, verletzt man den AV mit der Sanktion: außerordentlicher Kündigung. Noch Fragen oder Probleme?
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