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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 23. Juni 2015, 20:06:16
Zitat... Mit meinem abgeschlossenen Masterstudium würde ich als Reserveoffizier mit vorläufig höherem Dienstgrad wahrscheinlich als Oberleutnant oder Hauptmann eingestuft werden. ...

Aber nur dann, wenn Ihr Abschluss auch in irgend einer Form für die Bundeswehr verwendbar und für Ihren möglichen Beorderungsdienstposten förderlich ist.

Zitat von: BB am 23. Juni 2015, 19:59:10
Vielen Dank für die raschen Antworten und den Link.

Danke auch für die Antwort auf meine Frage.  ::) ich schiebe aber noch eine weitere Frage nach: Haben Sie denn schon Wehrdienst in irgend einer Form geleistet?
Autor BB
 - 23. Juni 2015, 19:59:10
Vielen Dank für die raschen Antworten und den Link.
Autor MMG-2.0
 - 23. Juni 2015, 19:54:22
Sie sollten sich diesen Thread mal durchlesen, ab  Dez. 2015 wird es eine neue Regelung geben.

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=50420.60
Autor TheScientist
 - 23. Juni 2015, 19:46:15
zu 1)
Oberleutnant: 14,78 €
Hauptmann: 15,29 €
pro Tag plus Leistungszuschlag falls dieser Ihnen zustehen sollte.

zu 2) Wehrsold ist von der Steuer befreit.

zu 2.1) Da Sie im Öffentlichen Dienst tätig sind wird Ihr Gehalt weiter gezahlt, i.d.R., d.h. den Wehrsold gibt es oben drauf  ;)

zu 2.2) Als Doktorand sollte es ohne Probleme machbar sein, wenn ihr Gruppenleiter an der Uni nichts dagegen hat. Ansonsten gibt es Krach und die Doktorarbeit sollte wichtiger sein.

zu 3) Das Sie nicht selbständig sind, sollten bis zu 6 Monate drin sein. Bitte um Korrektur falls ich falsch liegen sollte. Aber nur wenn der Beorderungstruppenteil es mitmacht. Also, kein Automatismus.
Autor KlausP
 - 23. Juni 2015, 19:39:03
Den Wehrsold bei einer RDL können Sie sich eigentlich selber ausrechnen. Die entsprechenden Tagessätze stehen im Wehrsoldgesetz. Welche Motivation bringen Sie denn Sonst noch mit, sich als ResOffz einzubringen?
Autor BB
 - 23. Juni 2015, 19:24:46
Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zur Besoldung der Reservisten.

Derzeit bin ich als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität im Öffentlichen Dienst tätig und erhalte 50% TV-L E13 (ca. 1700€ brutto / 1200€ netto). Mit meinem abgeschlossenen Masterstudium würde ich als Reserveoffizier mit vorläufig höherem Dienstgrad wahrscheinlich als Oberleutnant oder Hauptmann eingestuft werden.

Nun ergeben sich für mich einige Fragen zu denen ich bisher keine Antworten finden konnte:

1) Wie hoch ist der ungefähre Verdienst während einer 4-wöchigen Wehrübung?

2) Welche Steuern entfallen auf den Verdienst durch die Wehrübung?
2.1) Ändert sich dies, wenn mein Arbeitgeber meinen Lohn fortzahlt?
2.2.) Gibt es evtl. Sonderregeln, da ich im Öffentlichen Dienst tätig bin?

3) Wie oft / Wie lange darf maximal pro Jahr geübt werden?

Vielen Dank für eure Unterstützung!