ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: tobionline88 am 10. Juli 2015, 11:32:49
Denn die Durchführung des Krankheit vortäuschens ist demnach strafbar - und das ist mir sehr wohl schon klar, wohl aber nicht der Ratschlag.. von daher - lassen wir das.
Zitat von: tobionline88 am 09. Juli 2015, 16:37:13
Du kannst natürlich auch, wenn du kein Bock auf solche Sprüche hast, dich die letzten 6 Wochen krankschreiben lassen. Ist natürlich nicht die feine Art... aber machbar.
ZitatWer beim Arbeitgeber eine Krankschreibung einreicht, obwohl er nicht krank ist und obwohl er das weiß, riskiert eine (fristlose) Kündigung.
Denn die Täuschung über eine tatsächlich nicht vorhandene Arbeitsunfähigkeit ist ein Betrug oder Betrugsversuch zu lasten des Arbeitgebers und stellt einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar.
Zitat von: SUdRes am 09. Juli 2015, 11:13:14
Zu meiner Eignungsfestsellung im März habe ich Urlaub eingereicht, den Grund habe ich dafür nicht angegeben.