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Arbeitgeber Bescheid geben?

Begonnen von Tobiasbund, 07. Juli 2015, 19:15:54

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Tobiasbund

Muss ich meinem derzeitigen Arbeitgeber Bescheid geben über die Bewerbung bei der Bundeswehr /dem Termin zur Eignung?

turbotyp

Nö.

Ist auch vllt gar nicht so gut. Wer weiß welche Rückschlüsse dein AG daraus zieht...

Tobiasbund

Ok. :)
Und wie ist das wenn ich für sie zeit der Eignung kein '' frei '' bekomme?

Verteidiger

Zitat von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 19:19:27
Ok. :)
Und wie ist das wenn ich für sie zeit der Eignung kein '' frei '' bekomme?

Urlaub einreichen? :O

Tobiasbund

Das meine ich ja. Wenn ich keinen Urlaub bekomme. Was soll ich dann machen?

dunstig

Zitat von: Tobiasbund am 07. Juli 2015, 19:23:35
Das meine ich ja. Wenn ich keinen Urlaub bekomme. Was soll ich dann machen?
Wie wäre es mit: Den Termin verschieben? ::)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Tobiasbund


dunstig

Und was wollen Sie von uns hören? Wie würden Sie es denn machen, wenn Sie bei einem anderen Arbeitgeber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden?

Wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber nicht frei gibt, dann ist das erstmal Ihr Problem und interessiert die Bundeswehr nicht wirklich.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

markxxx6

Was willst du den machen?Dich klonen?Es ist sicher möglich einen Termin zu finden, an dem du Urlaub nehmen kannst.

Ralf

Der Arbeitgeber ist zu informieren, wenn die Aufforderung zum Diensteintritt kommt (siehe Arbeitsplatzschutzgesetz).
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Helft mit, dass es so bleibt.

Tobiasbund

Ja zum Dienstantritt aber doch nicht zur Eignungsprüfung oder?

Ralf

Zitat von: Ralf am 07. Juli 2015, 20:10:42
Der Arbeitgeber ist zu informieren, wenn die Aufforderung zum Diensteintritt kommt (siehe Arbeitsplatzschutzgesetz).
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Elvis22




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