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Zusammenfassung

Autor Tobiasbund
 - 10. Juli 2015, 15:35:53
Hey mal keine Streitereien Bitte. Meine Frage wurde beantwortet und alles klappt .
Autor F_K
 - 10. Juli 2015, 12:37:01
@ tobionline:

Nur damit ich es verstehe:

1.) Du gibst also bewusst Ratschläge, deren Umsetzung strafbar und vertragswidrig ist?

2.) Aber Du "beklagst" evtl. vorliegende Formulierungsmängel?
Autor ToMA
 - 10. Juli 2015, 11:42:08
Zitat von: tobionline88 am 10. Juli 2015, 11:32:49
Denn die Durchführung des Krankheit vortäuschens ist demnach strafbar - und das ist mir sehr wohl schon klar, wohl aber nicht der Ratschlag.. von daher - lassen wir das.

Ok, dann nimm § 26 StGB  8)
Autor ToMA
 - 10. Juli 2015, 11:39:11
Zitat von: tobionline88 am 09. Juli 2015, 16:37:13
Du kannst natürlich auch, wenn du kein Bock auf solche Sprüche hast, dich die letzten 6 Wochen krankschreiben lassen. Ist natürlich nicht die feine Art... aber machbar.

§ 263 StGB  ;)

Besteht der konkrete Verdacht, dass ein Arbeitnehmer seine Krankheit nur vortäuscht (sog. Entgeltfortzahlungsbetrug), so darf der Arbeitgeber zu Beweiszwecken in einer beweiswichtigen Situation den Arbeitnehmer fotografieren.  (LAG Mainz, Urteil vom 11.07.2013, Az.: 10 SaGa 3/13).
Autor tobionline88
 - 10. Juli 2015, 11:32:49
Dann sollte sich F__K besser ausdrücken.

Denn die Durchführung des Krankheit vortäuschens ist demnach strafbar - und das ist mir sehr wohl schon klar, wohl aber nicht der Ratschlag.. von daher - lassen wir das.
Autor wolverine
 - 10. Juli 2015, 11:15:19
Ich würde zwischen 262 und 264 suchen ...
Autor F_K
 - 10. Juli 2015, 11:10:14
ZitatWer beim Ar­beit­ge­ber ei­ne Krank­schrei­bung ein­reicht, ob­wohl er nicht krank ist und ob­wohl er das weiß, ris­kiert ei­ne (frist­lo­se) Kün­di­gung.

Denn die Täu­schung über ei­ne tat­säch­lich nicht vor­han­de­ne Ar­beits­un­fä­hig­keit ist ein Be­trug oder Be­trugs­ver­such zu las­ten des Ar­beit­ge­bers und stellt ei­nen wich­ti­gen Grund für ei­ne au­ßer­or­dent­li­che Kün­di­gung dar.

Na, so ein "Cleverle" findet den § mit dem Hinweis sicherlich selber, oder?
Autor tobionline88
 - 10. Juli 2015, 11:03:45
Dann zeig mir mal den entsprechenden § im StGB
Autor F_K
 - 09. Juli 2015, 17:57:39
@ tobionline:

Bullshit : hier ist das Eignungsübungsgesetz wohl einschlägig und Deine sonstigen Ratschläge sind ggf. strafbar und vertragswidrig ...
Autor tobionline88
 - 09. Juli 2015, 16:37:13
Du kannst natürlich auch, wenn du kein Bock auf solche Sprüche hast, dich die letzten 6 Wochen krankschreiben lassen. Ist natürlich nicht die feine Art... aber machbar.

175 Tage brutto übrigens noch zu arbeiten bis zum Dienstantritt? Dann kannst du 145 auch deine Ruhe haben, da laut BGB § 622 (1) eine Kündigungsfrist von 4 Wochen für Arbeitnehmer gilt ;)
Autor SUdRes
 - 09. Juli 2015, 12:56:23
Natürlich wird das Verkünden der Tatsache, das ich wieder in den Dienst der Bundeswehr trete, in höflicher Form stattfinden. Aber man träumt ja auch mal von diesem triumphalen Moment ;) Allerdings kann ich sagen, das die Zeit danach, bis zum Dienstantritt, nicht einfach wird. Es mag Arbeitgeber geben, die das locker sehen. Hier leider nicht der Fall. Ich muss mir zu meiner damaligen Dienstzeit ständig Flache Bundeswehr-Witzchen anhören. Diese kann ich allerdings nur müde belächeln, und ich zähle die Tage.....175 Brutto....
Autor F_K
 - 09. Juli 2015, 12:40:00
Unabhängig von den Fragen der Kinderstube und der Höflichkeit -

Ein Arbeitsvertrag ist ein ziviler Vertrag, der von ZWEI Parteien unterschrieben wird, insoweit sollte durch die Umsetzung kein "böses Blut" entstehen.
Autor tobionline88
 - 09. Juli 2015, 12:33:21
@SUdRes

Aus eigener Erfahrung, ich hatte auch mal überlegt bei einer Kündigung meinem alten Arbeitgeber eins reinzuwürgen und auf den Tisch zu kacken o.ä..
Aber ganz ehrlich, da sollte man mit Vorsicht walten, man sieht sich immer zweimal im Leben ;)
Autor StOPfr
 - 09. Juli 2015, 12:19:32
Zitat von: SUdRes am 09. Juli 2015, 11:13:14
Zu meiner Eignungsfestsellung im März habe ich Urlaub eingereicht, den Grund habe ich dafür nicht angegeben.

Muss man auch nicht. Ich staune immer wieder darüber, wenn hier danach gefragt wird. Wofür ich einen oder mehrere freie Tage benötige, geht meinen Chef doch gar nichts an. Sonst müsste ich ihn auch informieren, wenn ich mich woanders bewerben möchte  ::).
Urlaubsgründe interessieren nur dann, wenn Sonderurlaubstage beantragt werden.   
Autor SUdRes
 - 09. Juli 2015, 11:13:14
Zu meiner Eignungsfestsellung im März habe ich Urlaub eingereicht, den Grund habe ich dafür nicht angegeben. Eben aus dem Grund, um am aktuellen Arbeitsplatz keine Nachteile zu ziehen.
Nun warte ich auf die Aufforderung zum Dienstantritt, die ich meinem Arbeitgeber mit Freuden überreichen werde. Ich hatte mir überlegt, mit einer Schützenkapelle in die Räumlichkeiten der Führung einzumarschieren, das Schreiben zu übergeben, und den Raum mit einem amtlichen "Ding Dong, Motherf****r! Ding Dong!" zu verlassen.
Ab diesem Tag bis zum Dienstantritt im Januar wird es allerdings jeden Morgen so sein, als würde ich zu meiner eigenen Steinigung fahren. Aber diesen Preis zahle ich gern ;)