ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: stinkbuck2000 am 20. Juli 2015, 00:41:33Vielen Dank. Woraus erklärt sich dann aber die Ankündigung meiner WBV, dass meine ÜG von 60 auf 75% erhöht werden und eine Nachzahlung ansteht? Doch neues Recht?
ZitatFür Soldaten, die noch vor dem 26. Juli 2012 zum SaZ ernannt wurden, beträgt die Höhe der Übergangsgebührnisse 75 % der letzten Dienstbezüge. Sofern der Soldat an einer vom Berufsförderungsdienst geförderten Bildungsmaßnahme in Vollzeit teilnimmt, bekommt er für diesen Zeitraum 90 % der letzten Dienstbezüge ausbezahlt. Sollte während des Bezugszeitraumes ein zusätzliches Erwerbseinkommen aufgrund einer geförderten Bildungsmaßnahme in Höhe von mehr als 15 % der letzten Dienstbezüge vorliegen, so vermindert sich die Bezugshöhe der Übergangsgebührnisse um 15 %.
Zitat(...) wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- das Dienstverhältnis wird nach dem Inkrafttreten des BwAttraktStG nach § 40 Absatz 2 des Soldatengesetzes (SG) verlängert (Weiterverpflichtung), oder
- die SaZ beantragen die Anwendung des neuen Rechts, ihre Wehrdienstzeit ist mindestens auf sechs Jahre festgesetzt und es besteht ein dienstliches Interesse an der Weiterverwendung (Wandeloption).
Zitat von: stinkbuck2000 am 19. Juli 2015, 23:17:13Zitat von: Lidius am 18. Juli 2015, 22:43:543 Jahre
Ein SaZ 12 bekommt heute fünf Jahre lang Übergangsgebührnisse.
Zitat von: Lidius am 18. Juli 2015, 22:43:543 Jahre
Ein SaZ 12 bekommt heute fünf Jahre lang Übergangsgebührnisse.