ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: justice005 am 22. Juli 2015, 19:41:40
Truppendienstlich kann man sich nur gegen eine konkrete Person beschweren.
Zitat von: webnwalk am 22. Juli 2015, 17:57:28
Wenn gegen einen Beschwerdebescheid Widerspruch oder nach Ablauf der Monatsfrist weitere Beschwerde eingelegt wird, sodass sie an den nächsthöheren Vorgesetzten weitergeleitet werdenm muss, und die Beschwerde sich gegen das BMVg richtet. Wer entscheidet dann als nächsthöherer Vorgesetzter?
Zitat von: KlausP am 22. Juli 2015, 18:45:51
Die kann er einlegen, wenn über seine Untätigkeitsbeschwerde nicht (fristgerecht) beschieden wird.
Zitat von: KlausP am 22. Juli 2015, 18:21:38
Wenn die weitere Beschwerden nach Fristablauf eingelegt wird ist sie genau mit dieser Begründung zurückzuweisen.
Zitat von: F_K am 22. Juli 2015, 17:29:23
Vier Wochen bis zur richtigen Stelle würde ich mir nicht bieten lassen.