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Zitat von: SCPO am 31. Juli 2015, 23:51:17Zitat von: kermit_nc am 31. Juli 2015, 18:56:02
§130 StGB Volksverhetzung ist zutreffend (zivil). Auch hat zuletzt Porsche einen Azubi gekündigt, der einen sehr unpassenden Kommentar gepostet hatte.
Militärisch kommt eher eine schwerwiegende Pflichtverletzung in Frage (geht in die Richtung die Porsche gegangen ist).
Der Fall mit dem Azubi war in Österreich, es wäre mir neu, dass da deutsche Gesetze gelten. Der Azubi wurde für den Kommentar auch nicht strafrechtlich belangt, sondern dies war eine arbeitsrechtliche Maßnahme.
Du hast den § 130 StGB aber schon gelesen und verstanden, oder? Das dass nicht schön ist und dass man das als deutscher Soldat auf keinen Fall machen sollte, steht m.E. nach außer Frage, aber ob § 130 StGB der richtige Ansatz ist, da habe ich so meine Zweifel.
Zitat von: kermit_nc am 31. Juli 2015, 18:56:02
§130 StGB Volksverhetzung ist zutreffend (zivil). Auch hat zuletzt Porsche einen Azubi gekündigt, der einen sehr unpassenden Kommentar gepostet hatte.
Militärisch kommt eher eine schwerwiegende Pflichtverletzung in Frage (geht in die Richtung die Porsche gegangen ist).
Zitat§130 StGB Volksverhetzung ist zutreffend (zivil). Auch hat zuletzt Porsche einen Azubi gekündigt, der einen sehr unpassenden Kommentar gepostet hatte.
Militärisch kommt eher eine schwerwiegende Pflichtverletzung in Frage (geht in die Richtung die Porsche gegangen ist).
ZitatD. H. Es darf eine Flagge gekauft und verbrannt werden, wenn diese nicht von z. B. von einer Botschaft entwendet wurde.
Zitat
(1) Wer eine auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Zitat von: Flexscan am 29. Juli 2015, 20:42:34
Das Verbrennen ausländischer Flaggen ist in Deutschland dann erlaubt, wenn es sich nicht um auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flaggen handelt (§ 104 StGB