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Darf ein Soldat eine Amerikanische Flagge verbrennen?

Begonnen von ExMun, 29. Juli 2015, 20:35:32

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ExMun

Hallo, ein BW-Soldat (der sogar bei der NATO Response Force ist), macht ein Foto von sich wie er eine Flagge der USA verbrennt und benutzt es als Profilbild in Facebook. Ist das erlaubt?

Flexscan

#1
In Deutschland steht das Verbrennen von Flaggen der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Länder unter Strafe (Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole, § 90a StGB). Auch der Versuch ist strafbar.

Meldung an den MAD und Strafanzeige bei  der Pol um alles weitere wird sich dann gekümmert

Das Verbrennen ausländischer Flaggen ist in Deutschland dann erlaubt, wenn es sich nicht um auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flaggen handelt (§ 104 StGB
MkG Flex
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Jens79

Versteh ich nicht...

Zitateine Flagge der USA verbrennt

Zitatdas Verbrennen von Flaggen der Bundesrepublik Deutschland oder ihrer Länder


 

Flexscan

hatte zuerst das amerikanisch überlesen. Dachte zuerst ging um die deutsche.
MkG Flex
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Verteidiger

Meldung an den MAD.
Wie kann man eigendlich so dumm sein.
Der typ stellt ein Sicherheitsrisiko da

StOPfr

Zitat von: Flexscan am 29. Juli 2015, 20:42:34
Das Verbrennen ausländischer Flaggen ist in Deutschland dann erlaubt, wenn es sich nicht um auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flaggen handelt (§ 104 StGB

Wer erlaubt denn so etwas  :o?
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Jens79

Vielleicht ist der Gesetzestext ein bisschen einfacher zu verstehen.

Zitat
(1) Wer eine auf Grund von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigte Flagge eines ausländischen Staates oder wer ein Hoheitszeichen eines solchen Staates, das von einer anerkannten Vertretung dieses Staates öffentlich angebracht worden ist, entfernt, zerstört, beschädigt oder unkenntlich macht oder wer beschimpfenden Unfug daran verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.
 

F_K

D. H. Es darf eine Flagge gekauft und verbrannt werden, wenn diese nicht von z. B. von einer Botschaft entwendet wurde.

justice005

ZitatD. H. Es darf eine Flagge gekauft und verbrannt werden, wenn diese nicht von z. B. von einer Botschaft entwendet wurde.

So ist es. Ich darf nicht die Flagge der Botschaft zerstören oder z.B. eine ausländische Flagge, die zum Empfang eines ausländischen Gastes vor einem Dienstgebäude gehisst wurde.

Ich sehe keine Strafbarkeit im vorliegenden Fall. Ob der Soldat ein Dienstvergehen damit begangen hat, kann man trefflich streiten. Vermutlich aber eher nicht.

ulli76

Meiner Meinung nach, sollte man da aber schon ein Auge drauf haben.
Von wegen welche Gesinnung dahinter steckt und Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

kermit_nc

§130 StGB Volksverhetzung ist zutreffend (zivil). Auch hat zuletzt Porsche einen Azubi gekündigt, der einen sehr unpassenden Kommentar gepostet hatte.
Militärisch kommt eher eine schwerwiegende Pflichtverletzung in Frage (geht in die Richtung die Porsche gegangen ist).


justice005

Zitat§130 StGB Volksverhetzung ist zutreffend (zivil). Auch hat zuletzt Porsche einen Azubi gekündigt, der einen sehr unpassenden Kommentar gepostet hatte.
Militärisch kommt eher eine schwerwiegende Pflichtverletzung in Frage (geht in die Richtung die Porsche gegangen ist).

Selten in nur zwei Zeilen soviel juristischen Unsinn gelesen...

SCPO

Zitat von: kermit_nc am 31. Juli 2015, 18:56:02
§130 StGB Volksverhetzung ist zutreffend (zivil). Auch hat zuletzt Porsche einen Azubi gekündigt, der einen sehr unpassenden Kommentar gepostet hatte.
Militärisch kommt eher eine schwerwiegende Pflichtverletzung in Frage (geht in die Richtung die Porsche gegangen ist).

Der Fall mit dem Azubi war in Österreich, es wäre mir neu, dass da deutsche Gesetze gelten. Der Azubi wurde für den Kommentar auch nicht strafrechtlich belangt, sondern dies war eine arbeitsrechtliche Maßnahme.

Du hast den § 130 StGB aber schon gelesen und verstanden, oder? Das dass nicht schön ist und dass man das als deutscher Soldat auf keinen Fall machen sollte, steht m.E. nach außer Frage, aber ob § 130 StGB der richtige Ansatz ist, da habe ich so meine Zweifel.

SCPO

Ich denke aber, dass §55.5 Soldatengesetz ziehen könnte und m. E. nach auch sollte. Solche Soldaten brauchen wir mit Sicherheit nicht in der Bundeswehr. Wir sollten den Amerikanern sehr dankbar sein, dass sie uns über 40 Jahre davor bewahrt haben, dass "Hammer und Sichel" uns beherscht. Ich für meinen Teil bis es. Ich habe auch in der amerikanischen Zone gelebt.

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