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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 19. August 2015, 16:58:57
@ FU

ich kann mich F_K nur anschließen !

Bei der Frage Anwartschaft - egal ob für SaZ oder BS - geht es immer um eine persönliche Risikoabwägung !

Sicherlich kann ich Ihrem Ansatz folgen ... die Beiträge lieber gewinnbringend anlegen ... und dann hoffen das ich gesund bleibe...

Nur ... können Sie zu 100 % sagen ob sie morgen noch gesund sind ?! Nein - denn das kann niemand !

Und bei den Anwartschaften reden wir über Jahre ... oft Jahrzehnte ...


Und dann stellt sich auch die Frage ... wie will ich versichert sein... ?


Nehmen wir die Berufssoldaten.

Da man als BS in der Pensionszeit dauerhaften Anspruch auf 70 % Beihilfe hat, stellt sich nur die Frage der Absicherung der 30% Fehl...

Hier habe ich die Möglichkeit mich bei einer privaten KV zu versichern.

Vorteil für den BS ... er erwirbt nahezu den Status eines "Privatpatienten".

Und wer mit offenen Augen unser Gesundheitssystem betrachtet ... weiß um die Vorteile !

(bitte hier jetzt keine Diskussion über GKV vs. PKV und Gerechtigkeit! lenkt nur ab!)

Deshalb behaupte ich einmal ... 99 % der BS wollen im Alter diese Absicherung !

Nur ... ist der BS zum DZE krank ... und hat keine Anwartschaft ... wird er nie diesen Status erreichen !

Denn er wird dann keine PKV finden, die ihn in den Tarifen versichert, die ihn in den Status "Privatpatient" bringen!


Der "Basistarif der PKV" ist in diesem Fall nur der "Notanker" für den BS, seiner 100%-tigen Versicherungspflicht
in DE nachkommen zu können! Denn er muss der Beihilfestelle nachweisen, dass er eine Restkostenversicherung hat!
Denn bei lebensjüngeren BS gilt ... ohne RKV-Nachweis ... auch kein Beihilfeanspruch !

Und ... wie ich ja bereits schrieb ... Beihilfe + Basistarif PKV = Leistungen auf dem Niveau GKV


Der BS, dem das Niveau GKV genügt (ich persönlich habe noch keinen kennengelernt...) kann natürlich sich
die Beiträge sparen und ihrem Vorschlag folgen... aber nur dieser !


Und zur Frage "kleine" / "große"...

Wer für sich die Frage beantwortet hat, dass er jedes Risiko abdecken will...

SaZ

+ kleine Anwartschaft bei einer PKV  ... um die 10 € + PPV
oder
+ Freiwillige Mitgliedschaft bei ruhenden Leistungen in der GKV ... um die 50 €
oder
+ Freiwillige Mitgliedschaft + Familienversicherung in der GKV ... um die 170 €

BS

+ mindestens eine kleine Anwartschaft ... um sich den Zugang ohne Gesundheitsprüfung zu sichern

und wer möchte, dass die Beiträge für die 30 % RKV nicht nach seinem Alter bei DZE, sondern nach seinem
Alter bei Vertragsabschluss berechnet werden...

der wechselt bei BS-Übernahme von der kleinen zur großen Anwartschaft

...und warum macht dies Sinn ?

Weil es ja kein Geheimnis ist, dass die PKV'en in jungen Jahren sehr günstige Beiträge haben...
...diese aber im Alter sehr deutlich ansteigen können...

Googlen Sie doch mal was PKV-Kunden im Alter so an Beiträgen haben...da werden Sie Beträge
jenseits der 1000 €/Monat finden...

Selbst wenn der BS davon "nur" 30 % bezahlt ... wären das bei 1000 € ... 300 €.

Aber die zahlt er ja nicht von seinem Gehalt ... sondern von der deutlich geringeren Pension...
Autor ulli76
 - 19. August 2015, 14:36:29
Die Restkostenanwartschaft für BS kostet fast nichts. Dafür kommt man halt rein und zahlt keine Zuschläge. Aber als SaZ beachten, dass man eine Anwartschaft für eine Vollversicherung braucht. Bei Ernennung zum BS dann halt anpassen.
Autor F_K
 - 19. August 2015, 14:34:15
@ FU:

Unabhängig von dieser nicht sinnvollen Milchmädchenrechnung:

Ein BS benötigt quasi zwingend die kleine Anwartschaft, weil das RISIKO einer Erkrankung (und damit das Risiko von massiven Aufschlägen (gerne größer 100%)) bzw. die Nichtaufnahme einfach nicht tragbar ist.
Autor Andi
 - 19. August 2015, 14:24:49
Als ich damals umgestellt habe, hat mir mein Versicherungsmensch von der DBV ganz konkret die Tabellen gezeigt mit den jeweiligen Beiträgen ab dem Pensionseintritt. Ich bin der Meinung das waren dann mit großer Anwartschaft um die 150€ pro Monat für die nicht von der Beihilfe abgedeckten 30% und wären mit einer kleinen Anwartschaft dann um die 350€ pro Monat gewesen.

Wenn du einen DBV-Berater in der Nähe hast müsste der dir das in Hardcopy zeigen können, ansonsten einfach per Mail anfragen, das geht meiner Erfahrung nach ziemlich zügig.

Gruß Andi
Autor FoxtrotUniform
 - 19. August 2015, 10:47:20
Zitat von: LwPersFw am 18. August 2015, 16:46:36


Zur ersten Frage:

Schreibt Moro doch : "Für die kleine Anwartschaft habe ich bis jetzt im Jahr 167,00€ gezahlt."

Zur zweiten Frage:

Wie verbinden Sie den sog. "Basistarif der PKV" mit der hier gestellten Frage zur Anwartschaft ?
Den Zusammenhang kann ich nicht nachvollziehen...

Ich rede von dem Beitrag zur PKV im Zeitraum der Inanspruchnahme - also Ruhestand.

Danke für das Schreiben bezüglich des Basistarifs. Für eine exakte Berechnung fehlen mir noch Informationen. Grundsätzlich ist es - wenn man die absoluten Beitragszahlen hätte - eine Milchmännchenrechnung, ob und welche Anwartschaft sich finanziell lohnt (die individuelle Lebenserwartung bleibt dabei selbstverständlich eine Unbekannte):

1. Kleine Anwartschaft = 5010 € (Annahme: 30 Beitragsjahre, 167 €/a):
a)Später Beihilfe + PKV (Gesundheitszustand gesichert) = ???

2. Große Anwartschaft = 18600 € (Annahme: 30 Beitragsjahre, 620 €/a):
a)Später Beihilfe + PKV (Eintrittsalter gesichert) = ???

3. Ohne Anwartschaft = 0 € (Option das Kapital zu sparen und gewinnbringend anzulegen)   
a) Später Beihilfe + PKV = ???
b) Später Beihilfe + PKV-Basistarif = ???

Hierzu werde ich zeitnah eine Anfrage an meine Versicherung (DBV mit großer Anwartschaft) richten. Mal gespannt, ob mir hierzu eine Antwort erteilt wird.
Autor F_K
 - 18. August 2015, 20:41:13
Alter kann man nicht konservieren - er werden Altersrückstellungen gebildet, also Kapital angesammelt.
Autor Lidius
 - 18. August 2015, 20:08:43
Zitat von: Marc am 18. August 2015, 20:00:12
Kurze Verständnisfrage:
bei der großen Anwartschaft wird der aktuelle Gesundheitszustand und das Alter "konserviert", bei der kleinen Anwartschaft nur das Alter, richtig?

Groß=Gesundheitszustand+Alter
Klein=Gesundheitszustand
Autor Marc
 - 18. August 2015, 20:00:12
Kurze Verständnisfrage:
bei der großen Anwartschaft wird der aktuelle Gesundheitszustand und das Alter "konserviert", bei der kleinen Anwartschaft nur das Alter, richtig?
Autor LwPersFw
 - 18. August 2015, 16:46:36
Zitat von: FoxtrotUniform am 18. August 2015, 10:24:20
@LwPersFw:
Interessant wäre in diesem Zusammenhang mal eine Hausnummer zu erfahren, wie hoch der Betrag bei demselben Versicherungsnehmer ohne "Große" Anwartschaft wäre.

Mir erschließt sich auch noch nicht ganz, wie der Basistarif der PKV für Beihilfeberechtigte errechnet. Wenn ich mal Zeit habe, werde ich hierzu eine Recherche starten ;)

Zur ersten Frage:

Schreibt Moro doch : "Für die kleine Anwartschaft habe ich bis jetzt im Jahr 167,00€ gezahlt."

Zur zweiten Frage:

Wie verbinden Sie den sog. "Basistarif der PKV" mit der hier gestellten Frage zur Anwartschaft ?
Den Zusammenhang kann ich nicht nachvollziehen...

...denn der Basistarif ist eine Art "Notanker", wenn der Beihilfeberechtigte - auf Grund Krankheit -
keinen Zugang zu den normalen PKV-Tarifen hat...

Wie sich dieser berechnet...siehe Anhang

[gelöscht durch Administrator]
Autor F_K
 - 18. August 2015, 11:00:42
Groß inkludiert immer klein ...
Autor FoxtrotUniform
 - 18. August 2015, 10:24:20
@LwPersFw:
Interessant wäre in diesem Zusammenhang mal eine Hausnummer zu erfahren, wie hoch der Betrag bei demselben Versicherungsnehmer ohne "Große" Anwartschaft wäre.

Mir erschließt sich auch noch nicht ganz, wie der Basistarif der PKV für Beihilfeberechtigte errechnet. Wenn ich mal Zeit habe, werde ich hierzu eine Recherche starten ;)
Autor LwPersFw
 - 17. August 2015, 00:17:59
Da dies eine individuelle Vertragsgestaltung Ihres Versicheres ist, fragen Sie bitte dort nach der Notwendigkeit beide Versicherungen im Vertrag aufzuführen. Da Sie die kleine AW in die grosse AW nur umwandeln...bedarf es m.E. keiner Kündigung...
Aber wie gesagt...fragen Sie den Versicherer.
Autor Moro
 - 16. August 2015, 21:38:36
Okay danke für die schnelle Antwort. Dann bin ich ja preislich gar nicht so weit von dem aktuellen Angebot meiner jetzigen Versicherung entfernt. Danke.

Und wie sieht es mit dem Zusatz der Sondervereinbarung aus? Das die kleine Anwartschaft mit im Vertrag ist? Ist das so üblich? Beide Versicherungen laufen weiter? Ich bin der Meinung das die kleine Anwartschaft dann gekündigt werden sollte?


Mfg
Moro
Autor wolverine
 - 16. August 2015, 21:25:49
War zwar nur ein Witz aber trotzdem interessant; habe ich noch nie drüber nachgedacht.
Autor KlausP
 - 16. August 2015, 21:16:17
Zitat von: wolverine am 16. August 2015, 21:10:01
Wie, die NVA hat Euch nicht versicher? :D

Wir haben 10 % unserer Besoldung zur Sozialversicherung gezahlt, wie jeder Arbeiter auch, nur ohne Deckelung bei 600.- M brutto (also 60,- M SV-Beitrag). Deshalb kriege ich ja eine vorübergehende Erhöhung meines Ruhegehalts nach § 26a SVG.