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Autor ulli76
 - 19. August 2015, 11:46:22
Da fehlt doch noch irgendeine Info:

Also wann wurde die Pneumonie diagnostiziert? Und wann bist du mit auf die Übung gefahren? Wann bist du denn zum 2. Arzt? Das ist alles ziemlich verworren.

Mal noch ne andere Frage: Mit ner Lungenentzündung ist man normalerweise so richtig krank. Was haben denn deine Vorgesetzten dazu gesagt? Hast du denen gesagt, was du hast (muss man als Soldat nicht, hilft aber bisweilen weiter)?
Autor wolverine
 - 19. August 2015, 11:46:14
Zitat von: riklef am 19. August 2015, 11:31:30
(dort war es ein Kamerad der einem anderen inden Kopf geschossen hatte),
Ich vermute einmal, dass dies nicht so wirklich vergleichbar ist. Aber ich bin da nicht involviert. Viel Erfolg und evtl. berichten Sie dann noch den Ausgang des Verfahrens.
Autor Tommie
 - 19. August 2015, 11:45:46
Ihr "fundiertes juristisches Halbwissen" ist schon beeindruckend ;D ! Und auch Ihr Anwalt scheint nicht gerade das hellste Licht an unserem Christbaum zu sein ;) ! Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei Ihrem Prozess und seinen Sie nicht enttäuscht, wenn das alles nicht so klappt, wie Sie es sich vorstellen! Wenn das genauso wirr ablief, wie Sie es hier schildern, wird das eher nichts werden ...
Autor riklef
 - 19. August 2015, 11:31:30
In meiner G-Akte steht "Pneumonie". Und wäre die Ärztin nicht krank geworden, hätte ich sogar (noch mit Antibiotika im Blut) ins Biwak gemusst. Nur weil ich zu einem anderen Arzt musste, der mich sofort krank schrieb, konnte das noch verhindert werden... Naja ich werde mal das Gerichtsverfahren abwarten.

Und bezüglich der KV:
Doch die fahrlässige reicht. Laut diesem neuen Urteil (dort war es ein Kamerad der einem anderen inden Kopf geschossen hatte), reicht es wenn die Dienstvorschrift vorsätzlich missachtet wurde. Die Tat an sich kann dabei fahrlässig passiert sein.
Autor ulli76
 - 19. August 2015, 10:40:58
Ich halte keinen Truppenarzt für so dämlich, einen Soldaten mit der Diagnose "Lungenentzündung" in´s Gelände zu lassen.
Irgendwas fehlt an der Geschichte.
Oder hattest du eine Lungenentzündung, die der Truppenarzt als ausgeheilt bewertet hat?

Und nein, es gibt keine Vorschrift in der steht, mit welcher Erkrankung man welche Befreiung bekommen muss.
Autor wolverine
 - 19. August 2015, 10:32:36
Sie wissen aber schon welche Hürde da zu überwinden ist? Nur, dass es eine Vorschrift gäbe, reicht da nicht. Da hätte die Ärztin zunächst die Lungenentzündung klar und eindeutig diagnostizieren müssen und Sie dann im Wissen, dass Ihnen daraus ein Gesundheitsschaden erwächst, vorschriftswidrig in den Dienst schicken müssen. Also der Straftatbestand der Körperverletzung (fahrlässige KV reicht da ja nicht).
Ich kenne jetzt natürlich die konkrete Situation nicht aber das zu beweisen halte ich fast für ausgeschlossen. Und es wäre eigentlich Sache Ihres Anwaltes, Ihnen hier ehrlich die Erfolgsaussichten zu erklären.
Autor riklef
 - 19. August 2015, 09:54:30
Dann werde ich die wilden Spekulationen aufklären.

Ich hatte während der AGA eine Lungenentzündung.
Meine liebste OSA meinte aber mich zu einer Einsatzübung zu schicken. Sprich nachts Außendienst, Sport, etc...
Darauß ergab sich eine weitere schwere Lungenentzündung mit Perimyocarditis. Und seitdem eine Herzschwäche.
WDB ist fast durch und es geht um eine mögliche Schmerzensgeldklage.
Der Bund redet sich mit §91a SVG raus, in dem steht das Schmerzensged nur bei Vorsatz gezahlt wird. Nun hat aber das LG Bonn geurteilt, das bereits Schmerzensgeld gezahlt werden muss, wenn eine ZDv vorsätzlich verletzt wird.
Wenn es nun also eine ZDv oder AU oder FA gibt, in dem steht das entweder
1. speziell ein Fall erklärt ist also bei Lungenentzündung kzH verschrieben werden muss
oder
2. irgendwo steht, das bei Krankheit der Soldat von Diensten befreit werden muss

hat die Ärztin wissentlich gegen eine ZDv verstoßen. Somit währe eine Klage zulässig...

Deshalb such eich eine ZDv die mir, bzw meinem Anwalt, etwas nützt.
Autor ulli76
 - 18. August 2015, 05:47:19
Ganz einfach- der Truppenarzt gibt auf dem Krankenmeldeschein eine Empfehlung für Befreiungen vom Dienst. Für die Umsetzung ist der DV zuständig zumal der Truppenarzt auch nicht jede Besonderheit des Dienstes der Einheit kennen kann. Bei Unklarheiten maht es halt Sinn Rücksprache zu halten. Genauso kann der DV Soldaten von Diensten befreien wenn er der Meinung ist, dass es Sinn macht ( typisher Fall ist eine Verschlechterung einer Erkältung)
Einen Sonderfall stellt kzH dar, da hier die endgültige Entscheidung bei der Sanität liegt.

Damit der Truppenarzt nicht jede einzelne Tätigkeit aufschreiben muss, gibt es Status die das zusammenfassen. Wie MSG oder Innendienst. Die haben je nach Stadort aber unterschiedliche Bedeutungen. Was es mit dem M1,M2, M3 auf sich hat, weiss ich nicht. Ist mir in meiner aktiven Zeit nie begenet. Evtl. wurde so etwas mal an einem Standort vereinbart.
Solange der TE aber nicht genau sagt, worum es geht, wird es schwierig die Frage so zu beantworten, dass er etwas davon hat.

Mal davo abgesehen verstee ich das Problem nicht. Im WDB Blatt muss er ja nur angeben wie bzw durch welche Dienstverrichtung er zu Schaden kam. Wen er denkt, dass ei Marsch ursächlich war, dann sollte er das genau so reinschreiben.
Autor Elvis22
 - 17. August 2015, 21:25:59
Na sag ich ja...
Kann man jetzt aber verstehen wie man will.
Entweder es wurde vom Arzt keine Befreiung ausgestellt oder er wurde vom Chef nicht befreit, obwohl der Arzt irgendetwas (darum geht es ja) ausgestellt hat...

Aber zugegeben: In dem von dir zitierten Satz klingt es in der Tat so als hättest du recht, wenn man ihn wörtlich nimmt.
Autor wolverine
 - 17. August 2015, 21:17:40
Zitat von: riklef am 17. August 2015, 16:20:00
es geht eher darum ds die (nicht vorhandene) befreiung grund für die WDB ist...
Autor Elvis22
 - 17. August 2015, 21:09:49
Ich hätte es jetzt eher so verstanden, dass eben etwas auf dem Krankenmeldeschein vermerkt wurde und er jetzt nach der schriftlichen Erläuterung sucht, in der festgehalten ist was der jeweilige "Vermerk" bedeutet.
In etwas in die Richtung: "Der Truppenarzt hat gesagt ich brauch nicht, der Chef wollte aber und jetzt will ich wissen ob er überhaupt wollen durfte."
Autor wolverine
 - 17. August 2015, 20:24:36
Weniger sein Vorgesetzter, als eher der Truppenarzt. Wenn der es auf den Krankenmeldeschrin geschrieben hätte, hätte er ja seine schriftliche Grundlage.
So ist es meines Erachtens das ärztliche Ermessen, dass nur begrenzt überprüfbar ist.
Autor Elvis22
 - 17. August 2015, 20:18:36
Klingt ein wenig so, als ob er der Meinung war befreit werden zu müssen, während ein Vorgesetzter das anders sah... Und daraufhin ist bei dem Marsch wohl irgendetwas passiert, was zur WDB führt/führen soll.
Aber auch das ist nur Spekulation und spielt ja für die Beantwortung der Frage (wahrscheinlich) keine Rolle...
Autor Immgrisch86
 - 17. August 2015, 16:39:11
Ich frage mich die ganze Zeit wieso musst du das wissen? Das entscheidet doch der Truppenarzt ob du Tauglich dafür bist oder befreit wirst.
Autor riklef
 - 17. August 2015, 16:22:59
... ich hab das jetzt auch gefunden... ich weiß das es eine übersicht gibt, wo die einzelnen abstufungen der Befreiung aufgelistet ist. also das es M=, M1, M3 und so weiter gibt... da hat damals mal eine arzt bei mir nachgeschaut... Hat dei jemand? bzw weiß jemand wo die zu finden sind