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suche: ZDv Sanität Befreiung von Märschen

Begonnen von riklef, 17. August 2015, 14:10:26

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riklef

Hey,
ch bin mitten in einem WDB Verfahren und brauche dringend. In welcher ZDv ist geregelt, wann ein Soldat von Märschen, Übungen, etc befreit werden muss, bzw wo sind diese aufgelistet.

Ist dringend.

Liebe Grüße

FR Bäring

wolverine

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riklef

es muss ja irgendwo geregelt sein was es für befreiungen gibt (was M3 zum beispiel bedeutet) und es wird sicherlich irgendwo stehen das wenn ein Soldat nicht in der Lage ist einen dienst zu verrichten, dieser von entsprechenden Diensten zu befreien ist :)

wolverine

#3
KzH (die Befreiung von allen Diensten) ist in der 10/5 (bzw. adäquat der neuen Nummerierung), Ziffer 411 geregelt. Der Rest meines Wissens nach nicht.
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F_K

Bzw. Ziffer 410 mit der dort genannten Anlage.

Unabhängig davon: Eine WDB begründet nicht zwangsweise eine Befreiung von Diensten, sofern keine akute Erkrankung / Einschränkung vorliegt.

Die Befreiung von Diensten regelt immer der DV (nach Rücksprache bzw. den Vorgaben des TrArztes).

riklef

ja das ist mir schon klar :)
es geht eher darum ds die (nicht vorhandene) befreiung grund für die WDB ist... naja ich werde mal weiter ZDVs lesen ^^

riklef

... ich hab das jetzt auch gefunden... ich weiß das es eine übersicht gibt, wo die einzelnen abstufungen der Befreiung aufgelistet ist. also das es M=, M1, M3 und so weiter gibt... da hat damals mal eine arzt bei mir nachgeschaut... Hat dei jemand? bzw weiß jemand wo die zu finden sind

Immgrisch86

Ich frage mich die ganze Zeit wieso musst du das wissen? Das entscheidet doch der Truppenarzt ob du Tauglich dafür bist oder befreit wirst.

Elvis22

Klingt ein wenig so, als ob er der Meinung war befreit werden zu müssen, während ein Vorgesetzter das anders sah... Und daraufhin ist bei dem Marsch wohl irgendetwas passiert, was zur WDB führt/führen soll.
Aber auch das ist nur Spekulation und spielt ja für die Beantwortung der Frage (wahrscheinlich) keine Rolle...

wolverine

Weniger sein Vorgesetzter, als eher der Truppenarzt. Wenn der es auf den Krankenmeldeschrin geschrieben hätte, hätte er ja seine schriftliche Grundlage.
So ist es meines Erachtens das ärztliche Ermessen, dass nur begrenzt überprüfbar ist.
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Elvis22

Ich hätte es jetzt eher so verstanden, dass eben etwas auf dem Krankenmeldeschein vermerkt wurde und er jetzt nach der schriftlichen Erläuterung sucht, in der festgehalten ist was der jeweilige "Vermerk" bedeutet.
In etwas in die Richtung: "Der Truppenarzt hat gesagt ich brauch nicht, der Chef wollte aber und jetzt will ich wissen ob er überhaupt wollen durfte."

wolverine

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Elvis22

Na sag ich ja...
Kann man jetzt aber verstehen wie man will.
Entweder es wurde vom Arzt keine Befreiung ausgestellt oder er wurde vom Chef nicht befreit, obwohl der Arzt irgendetwas (darum geht es ja) ausgestellt hat...

Aber zugegeben: In dem von dir zitierten Satz klingt es in der Tat so als hättest du recht, wenn man ihn wörtlich nimmt.

ulli76

Ganz einfach- der Truppenarzt gibt auf dem Krankenmeldeschein eine Empfehlung für Befreiungen vom Dienst. Für die Umsetzung ist der DV zuständig zumal der Truppenarzt auch nicht jede Besonderheit des Dienstes der Einheit kennen kann. Bei Unklarheiten maht es halt Sinn Rücksprache zu halten. Genauso kann der DV Soldaten von Diensten befreien wenn er der Meinung ist, dass es Sinn macht ( typisher Fall ist eine Verschlechterung einer Erkältung)
Einen Sonderfall stellt kzH dar, da hier die endgültige Entscheidung bei der Sanität liegt.

Damit der Truppenarzt nicht jede einzelne Tätigkeit aufschreiben muss, gibt es Status die das zusammenfassen. Wie MSG oder Innendienst. Die haben je nach Stadort aber unterschiedliche Bedeutungen. Was es mit dem M1,M2, M3 auf sich hat, weiss ich nicht. Ist mir in meiner aktiven Zeit nie begenet. Evtl. wurde so etwas mal an einem Standort vereinbart.
Solange der TE aber nicht genau sagt, worum es geht, wird es schwierig die Frage so zu beantworten, dass er etwas davon hat.

Mal davo abgesehen verstee ich das Problem nicht. Im WDB Blatt muss er ja nur angeben wie bzw durch welche Dienstverrichtung er zu Schaden kam. Wen er denkt, dass ei Marsch ursächlich war, dann sollte er das genau so reinschreiben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

riklef

Dann werde ich die wilden Spekulationen aufklären.

Ich hatte während der AGA eine Lungenentzündung.
Meine liebste OSA meinte aber mich zu einer Einsatzübung zu schicken. Sprich nachts Außendienst, Sport, etc...
Darauß ergab sich eine weitere schwere Lungenentzündung mit Perimyocarditis. Und seitdem eine Herzschwäche.
WDB ist fast durch und es geht um eine mögliche Schmerzensgeldklage.
Der Bund redet sich mit §91a SVG raus, in dem steht das Schmerzensged nur bei Vorsatz gezahlt wird. Nun hat aber das LG Bonn geurteilt, das bereits Schmerzensgeld gezahlt werden muss, wenn eine ZDv vorsätzlich verletzt wird.
Wenn es nun also eine ZDv oder AU oder FA gibt, in dem steht das entweder
1. speziell ein Fall erklärt ist also bei Lungenentzündung kzH verschrieben werden muss
oder
2. irgendwo steht, das bei Krankheit der Soldat von Diensten befreit werden muss

hat die Ärztin wissentlich gegen eine ZDv verstoßen. Somit währe eine Klage zulässig...

Deshalb such eich eine ZDv die mir, bzw meinem Anwalt, etwas nützt.

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