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Zitat von: mailman am 21. September 2015, 21:21:08ZitatKann ich nicht eine Erklärung abgeben wo drin steht dass ich von XX.XX bis XX.XX in der Firma XXXX gearbeitet und dann unterschreiben oder von den Eltern?
Die Bundeswehr kann ja bei den Arbeitgeber nachfragen, die sagen ja selbst dass ich da gearbeitet hatte aber können mir keinen Nachweis geben, ich weiss nicht wieso.
Die Firma kann nicht mal ein Arbeitszeugnis ausstellen?
Oder war es etwa doch "schwarz"?
Zitat von: wolverine am 21. September 2015, 20:08:48Zitat von: Egale05 am 21. September 2015, 19:59:46Sind Sie noch minderjährig?
oder von den Eltern?
ZitatKann ich nicht eine Erklärung abgeben wo drin steht dass ich von XX.XX bis XX.XX in der Firma XXXX gearbeitet und dann unterschreiben oder von den Eltern?
Die Bundeswehr kann ja bei den Arbeitgeber nachfragen, die sagen ja selbst dass ich da gearbeitet hatte aber können mir keinen Nachweis geben, ich weiss nicht wieso.
Zitat von: Egale05 am 21. September 2015, 19:59:46Sind Sie noch minderjährig?
oder von den Eltern?
Zitat von: ulli76 am 21. September 2015, 19:01:01
Du hast da aber nicht schwarz gearbeitet?
Zitat
Ich fahr da bald hin und frag die dann. Am Telefon meinten sie dass sie das nicht können.
Zitat(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.
Zitat von: mailman am 21. September 2015, 18:56:53
Und die Fa ist nicht mal in der Lage einen kurzen 3 Zeiler zu verfassen: Herr/Frau XY war bei uns von xx bis xx beschäftigt.
Da sollte auch ein Arbeitszeugnis ausreichen, worauf man eigentlich immer Anspruch hat.