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Fehlender Tätigkeitsnachweis

Begonnen von Egale05, 21. September 2015, 18:31:01

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Egale05

Hallo ich hatte vor paar Wochen ein Gespräch mit dem Wehrdienstberater wegen dem FWD also dem Freiwilligen Wehrdienst.
Ich musste einige Unterlagen zusammen suchen bevor ich die Bewerbung los schicken konnte. Jetzt fällt mir folgendes auf ich brauche für einen Aushilfejob den ich ein Jahr gemacht habe einen Nachweis.
Allerdings habe ich keinen Arbeitsvertrag und als ich bei der Firma nachgefragt habe meinten die dass sie mir keinen Nachweis geben können.
Also fehlt mir jetzt ein Nachweis für ein Jahr das ich gearbeitet habe, was kann ich tun außer mal zur Firma zu fahren und nachfragen wieso sie dass nicht können.
Ein Freund von mir meinte wenn ich keinen Nachweis habe wars das mit der Bewerbung und dem Wehrdienst da die BW sehr streng bei sowas ist.

Was kann ich da tun? Vielen Dank schon mal für die Antworten

turbotyp


Dixen

Du kannst dir einmal von deiner Krankenkasse ausdrucken lassen, wann du da über wen versichert warst. Oder dir ggf. Von Eltern oder Mitbewohnern bestätigen lassen, was du in der Zeit gemacht hast. So habe ich auch Lücken gefüllt bekommen.

mailman

Und die Fa ist nicht mal in der Lage einen kurzen 3 Zeiler zu verfassen: Herr/Frau XY war bei uns von xx bis xx beschäftigt.

Da sollte auch ein Arbeitszeugnis ausreichen, worauf man eigentlich immer Anspruch hat.


Egale05

Zitat von: mailman am 21. September 2015, 18:56:53
Und die Fa ist nicht mal in der Lage einen kurzen 3 Zeiler zu verfassen: Herr/Frau XY war bei uns von xx bis xx beschäftigt.

Da sollte auch ein Arbeitszeugnis ausreichen, worauf man eigentlich immer Anspruch hat.

Ich fahr da bald hin und frag die dann. Am Telefon meinten sie dass sie das nicht können.
Danke für die ganzen Antworten

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

mailman

Zitat
Ich fahr da bald hin und frag die dann. Am Telefon meinten sie dass sie das nicht können.

Nicht "nicht können", sondern "müssen" !

Zitat(1) Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.

Säbelrassler

Zitat von: ulli76 am 21. September 2015, 19:01:01
Du hast da aber nicht schwarz gearbeitet?

Als ich gelesen hatte, dass diese ominöse Firma das nicht "kann", war das auch mein erster Gedanke, und zwar der allererste ;D

Egale05

Kann ich nicht eine Erklärung abgeben wo drin steht dass ich von XX.XX bis XX.XX in der Firma XXXX gearbeitet und dann unterschreiben oder von den Eltern?
Die Bundeswehr kann ja bei den Arbeitgeber nachfragen, die sagen ja selbst dass ich da gearbeitet hatte aber können mir keinen Nachweis geben, ich weiss nicht wieso.

wolverine

Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Dixen

Du warst doch sicher über irgendwem (und sei es das Amt) krankenversichert oder wenn es nur ein Aushilfsjob war vielleicht sowieso bei der Agentur für Arbeit gemeldet? Wenn du das nachweisen kannst reicht das. Hast du zu der Zeit noch bei deinen Eltern gewohnt? Dann können die dir das auch unterschreiben. Es geht weniger darum, wo du genau überall gearbeitet hast, sondern mehr darum wo du dich rum getrieben hast. Wenn du ein paar Monate nicht nachweisen könntest wo du warst,  könnte man ja sonst was annehmen was du so getrieben hast.
Ich habe den Tipp mit der Übersicht der Krankenkasse selber von einen ehemaligen Soldaten bekommen und das auch so gemacht.

mailman

ZitatKann ich nicht eine Erklärung abgeben wo drin steht dass ich von XX.XX bis XX.XX in der Firma XXXX gearbeitet und dann unterschreiben oder von den Eltern?
Die Bundeswehr kann ja bei den Arbeitgeber nachfragen, die sagen ja selbst dass ich da gearbeitet hatte aber können mir keinen Nachweis geben, ich weiss nicht wieso.

Die Firma kann nicht mal ein Arbeitszeugnis ausstellen?

Oder war es etwa doch "schwarz"?

Egale05

Zitat von: wolverine am 21. September 2015, 20:08:48
Zitat von: Egale05 am 21. September 2015, 19:59:46
oder von den Eltern?
Sind Sie noch minderjährig? ???

Nein aber, ich glaube ohne die Unterschrift der Eltern würde es keinen Sinn machen

Egale05

Zitat von: mailman am 21. September 2015, 21:21:08
ZitatKann ich nicht eine Erklärung abgeben wo drin steht dass ich von XX.XX bis XX.XX in der Firma XXXX gearbeitet und dann unterschreiben oder von den Eltern?
Die Bundeswehr kann ja bei den Arbeitgeber nachfragen, die sagen ja selbst dass ich da gearbeitet hatte aber können mir keinen Nachweis geben, ich weiss nicht wieso.

Die Firma kann nicht mal ein Arbeitszeugnis ausstellen?

Oder war es etwa doch "schwarz"?

Ich habe noch nicht nach einem Arbeitszeugnis gefragt sondern nur nach einem Nachweis

Trix

Ich hatte bei der rentenversicherungsanstallt nachgefragt, die hatten nur auch ne übersicht geschickt. Ging schnell und völlig unproblematisch. Das hat auch gereicht.

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