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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 24. September 2015, 14:59:59
Zitat(3) Eine einfache Disziplinarmaßnahme steht der Beförderung eines im Übrigen bewährten Soldaten nicht entgegen.

.. und von den einfachen gibt es "Fünf", und da ist der strenge Verweis bei "Zwei" zu sehen ...
Autor F_K
 - 24. September 2015, 14:55:50
Zitatstrenger Verweis wird doch auch vor der Truppe bekannt gegeben

Nein - vor den Soldaten der Einheit, die den gleichen bzw. einen höheren Dienstgrad haben (je nach Dienstgrad ein erheblicher Unterschied von der Anzahl der Soldaten).

@ Säbelrassler:

Es war aber eben auch kein gerichtliches Disziplinarverfahren bzw. ein Strafverfahren, insoweit ist die Frage, wie man "kleinen Schnitzer" definiert.

Wir können hier beliebig spekulieren - es bleibt dabei: Antrag stellen und sehen, was im Einzelfall entschieden wird.
Autor Kartesh
 - 24. September 2015, 14:50:09
Ein strenger Verweis wird doch auch vor der Truppe bekannt gegeben, dass könnte auch ein Grund sein.
Autor Säbelrassler
 - 24. September 2015, 14:30:25
Also grundsätzlich kann man einen strengen Verweis nicht mehr soooo auf die leichte Schulter nehmen - bei Lapalien hätte der DV bzw. WDA die Möglichkeit, entweder eine missbilligende Äußerung auszusprechen -die den Riesenvorteil hat, nicht im D-Buch aufzutauchen- oder aber den Verweis als mildeste Form der Disziplinarmaßnahme.
Beim strengen Verweis hingegen ist ja schon eine Stufe "aufgesattelt" worden - und der wird regelmäßig dann ausgesprochen, wenn die Schwere des Dienstvergehens einen einfachen Verweis als nicht mehr ausreichend erscheinen lässt. Das kann entweder bei wiederholtem Fehlverhalten geschehen, oder aber bei einer entsprechend gravierenden Einzeltat.
Insofern gehe ich mal davon aus, dass sich der TE durchaus jetzt keinen kleinen Schnitzer geleistet hat...
Autor Immgrisch86
 - 24. September 2015, 12:16:12
Okay jetzt werde ich so langsam echt neugierig was angestellt wurde. Weil je nach dem was da passiert ist, würde ich schon bei einmaligen "Ausrutscher" sagen das der Soldat nicht geeignet ist.
Autor slider
 - 24. September 2015, 11:41:50
Naja, darauf wollte ich ja raus mit meiner Frage. Es kommt doch wohl auf den Grund bzw. den Inhalt des Verweises an. Basiert dieser auf einer eher unkritischen aber längerfristigen Fehlleistung eines Soldaten, dann sieht das wohl hinsichtlich charakterlicher Nichteignung schlimmer aus als ein einmaliger, wenn auch im Vergleich schwerwiegenderer "Ausrutscher". Sehe ich jedenfalls so.
Autor justice005
 - 23. September 2015, 19:07:06
Nunja, natürlich macht sich eine Disziplinarmaßnahme nicht gut, aber letztendlich ist ein strenger Verweis ja auch nicht sooooo schlimm. Es sollte einen zumindest nicht davon abhalten, sich für eine Weiterverpflichtung zu bewerben. Und dann wartet man es am besten mal ab. Ein k.o. - Kriterium ist es jedenfalls nicht.

Autor KlausP
 - 23. September 2015, 17:44:14
ZitatDann wäre der Tenor aber scheiße,

Ich weiss, aber die Prüfbemerkung hätte ja mein Chef abgefasst und nicht ich.  :D Außerdem bin ich leicht aus der Übung.  ::)
Autor Andi
 - 23. September 2015, 17:41:00
Dann wäre der Tenor aber scheiße, denn er muss ganz konkret die Zeiten beinhalten "Z hat am, um, in X getan/Y nicht getan". ;)

@slider: Eine disziplinare Maßnahme ist immer individuell auf den Soldaten und die Gesamtheit seiner Persönlichkeit angepasst. Es kann eine einzelne Verfehlung reichen oder am Ende setzt eine Verfehlung dem ganzen nur die Krone auf.

Gruß Andi
Autor KlausP
 - 23. September 2015, 17:36:29
Klar, auch das ist möglich. Kommt auf den Tenor der Disziplinarmaßnahme an, was denn dem Soldaten nun genau vorgeworfen wird.

z.B.: "Der Gefreite Kevin Dosenkohl PK xxxxxx-x-xxxxx hat in der Zeit vom xx.xx.xxx bis xy.xy.xxxx seinen Dienst bei der 8./PzGrenBtl 99 in 12345 Musterberg in mindestens 10 Fällen verspätet angetreten."
Autor slider
 - 23. September 2015, 16:59:38
Aber ein Verweis bezieht sich doch, wenn ich nicht irre, auf eine bestimmte, stark eingegrenzte Handlung und nicht auf ein grundsätzliches Merkmal des Soldaten. Oder gibt es auch Verweise für sozusagen aufsummierte kleinere Vergehen (z.B. ständige Unpünktlichkeit)?
Autor wolverine
 - 23. September 2015, 15:38:39
Da besteht kein Dissens. Ich verstehe einfach die Frage nicht. Der Chef drückt klar sein Missfallen aus; zivil wäre man abgemahnt oder gekündigt worden. Und dann fragt man, ob das Auswirkung auf eine mögliche Förderung haben könnte.
Autor F_K
 - 23. September 2015, 15:34:03
@ Wolverine:

Schon klar - ein gesetzlicher Ausschluss besteht aber trotzdem nicht.

Wenn eine positive Prognose gestellt werden kann (einmaliger "Ausrutscher" vor zwei Jahren bei guter Führung) sehe ich z. B. in der Mannschaftslaufbahn keinen zwingenden Grund gegen eine Weiterverpflichtung.
Autor wolverine
 - 23. September 2015, 15:28:44
Wegen besonders guter Leistungen hat man ja sicher keinen förmlichen Verweis bekommen. Und dass so etwas im Bereich der persönlichen Leistungsbeurteilungen, z. B. Weiterverpflichtungen, Einfluss hat, ist doch nicht wirklich erstaunlich?
Oder um es kurz zu fassen: ich nehme und behalte doch lieber Leute, die gut arbeiten und keine Probleme machen.
Autor F_K
 - 23. September 2015, 14:48:18
- Die Tilgungsfristen sind "gesetzlich" festgelegt.
- Je nach Laufbahn und individueller Prognose kann man auch mit einer Disziplinarmaßnahme weiterverpflichtet werden.
- das ist vom individuellen Einzelfall abhängig.