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Wie lange gilt ein "strenger Verweis"?

Begonnen von neuuling, 23. September 2015, 14:12:26

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neuuling

Hi Leute,

Kann mir jemand sagen wie lange ein strenger Verweis in den Akten hinterlegt ist, bzw wann er verfällt ?

Danke im voraus

F_K

Einfach mal in der Wehrdisziplinarordnung nachlesen (gibt es im Internet), Tilgung nach 3 Jahren würde ich mal schätzen ..

neuuling

Danke für die schnelle Antwort.

Kann das dazu führen, dass eine weiterverpflixhtung abgelehnt wird ?

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie



KlausP

Nein. Die Tilgungsfristen sind in der Wehrdisziplinarordnung festgelegt und nicht verhandelbar.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

- Die Tilgungsfristen sind "gesetzlich" festgelegt.
- Je nach Laufbahn und individueller Prognose kann man auch mit einer Disziplinarmaßnahme weiterverpflichtet werden.
- das ist vom individuellen Einzelfall abhängig.

wolverine

Wegen besonders guter Leistungen hat man ja sicher keinen förmlichen Verweis bekommen. Und dass so etwas im Bereich der persönlichen Leistungsbeurteilungen, z. B. Weiterverpflichtungen, Einfluss hat, ist doch nicht wirklich erstaunlich?
Oder um es kurz zu fassen: ich nehme und behalte doch lieber Leute, die gut arbeiten und keine Probleme machen.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

@ Wolverine:

Schon klar - ein gesetzlicher Ausschluss besteht aber trotzdem nicht.

Wenn eine positive Prognose gestellt werden kann (einmaliger "Ausrutscher" vor zwei Jahren bei guter Führung) sehe ich z. B. in der Mannschaftslaufbahn keinen zwingenden Grund gegen eine Weiterverpflichtung.

wolverine

Da besteht kein Dissens. Ich verstehe einfach die Frage nicht. Der Chef drückt klar sein Missfallen aus; zivil wäre man abgemahnt oder gekündigt worden. Und dann fragt man, ob das Auswirkung auf eine mögliche Förderung haben könnte.
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slider

Aber ein Verweis bezieht sich doch, wenn ich nicht irre, auf eine bestimmte, stark eingegrenzte Handlung und nicht auf ein grundsätzliches Merkmal des Soldaten. Oder gibt es auch Verweise für sozusagen aufsummierte kleinere Vergehen (z.B. ständige Unpünktlichkeit)?

KlausP

Klar, auch das ist möglich. Kommt auf den Tenor der Disziplinarmaßnahme an, was denn dem Soldaten nun genau vorgeworfen wird.

z.B.: "Der Gefreite Kevin Dosenkohl PK xxxxxx-x-xxxxx hat in der Zeit vom xx.xx.xxx bis xy.xy.xxxx seinen Dienst bei der 8./PzGrenBtl 99 in 12345 Musterberg in mindestens 10 Fällen verspätet angetreten."
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

Dann wäre der Tenor aber scheiße, denn er muss ganz konkret die Zeiten beinhalten "Z hat am, um, in X getan/Y nicht getan". ;)

@slider: Eine disziplinare Maßnahme ist immer individuell auf den Soldaten und die Gesamtheit seiner Persönlichkeit angepasst. Es kann eine einzelne Verfehlung reichen oder am Ende setzt eine Verfehlung dem ganzen nur die Krone auf.

Gruß Andi
the rest is silence...

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KlausP

ZitatDann wäre der Tenor aber scheiße,

Ich weiss, aber die Prüfbemerkung hätte ja mein Chef abgefasst und nicht ich.  :D Außerdem bin ich leicht aus der Übung.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
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