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Autor mailman
 - 14. Oktober 2015, 17:34:02
Mit so einem Lebenslauf wird man es immer etwas schwer haben.
Autor Angehöriger
 - 14. Oktober 2015, 17:13:47
Gibt es mit diesen Erkrankungen vielleicht eine Chance im zivilen Bereich der Bundeswehr?

Oder wird ein Bewerber, der etwas ,,bisher nicht angegeben hat", sofort komplett gesperrt?
Autor miguhamburg1
 - 14. Oktober 2015, 10:07:40
@ Angehöriger: Wenden Sie sich an das Karrierecenter Wilhelmshaven mit der Bitte um vertrauliche Behandlung der Angelegenheit gegenüber der Bewerberin/dem Bewerber mit Verweis auf den familiären Frieden. Das wird im Rahmen des Einstellungsverfahrens berücksichtigt, und der Musterungsarzt wird sich die Narben am Arm schon genauer anschauen und hinterfragen, ohne dass ein Hinweis auf Ihre Intervention erfolgt.
Autor Interesse 1977
 - 14. Oktober 2015, 08:30:01
Zitat von: Flexscan am 13. Oktober 2015, 20:33:22
Man sollte nicht zu blauäugig an die Sache herangehen, unsere Kameraden vom Psychologischen Dienst finden ganz schnell heraus, ob alles so stimmt.

Zitat von: ulli76 am 13. Oktober 2015, 22:07:26
Mein Tip: Warte die Eignungsfeststellung ab und entscheide dann, ob du dich an den ärztlichen Dienst wendest oder nicht.

Autor Säbelrassler
 - 14. Oktober 2015, 08:01:06
Deine Sorgen und Gewissenskonflikte sind verständlich. Aber mach dir mal folgendes klar:

- der Dienst kann (und wird) psychisch fordernd und belastend sein - glaubst du, dass so ein Arbeitsumfeld das richtige für jemanden mit PTBS ist?
- Du willst nicht "alles kaputt machen". Wenn aber was passiert (mit deinem Verwandten oder betroffenen Dritten), hättest du es u.U. verhindern können. Könntest du das mit deinem Gewissen vereinbaren?
- Kannst du tatsächlich einschätzen, wie ruhig oder stabil dein Verwandter wirklich ist und ob er/sie nicht bei der ersten Belastung zusammenklappt?
- an Bord eines Schiffes, wo man sich 24/7 auf der Pelle hängt und in der Privatsphäre eingeschränkt ist, wird die Psycho-Belastung nochmal höher geschraubt, von Einsatzbelastung gar nicht zu reden - wie wird er/sie sich denn erst recht in so einem Umfeld fühlen?

Mit so einem Krankheitsbild ist der Dienst in der BW und vor allem an der Waffe nichts für deinen Verwandten - aus ziemlich guten Gründen! Medizinische Einstellungsvoraussetzungen dienen nicht zuletzt dem Schutz von Leib, Leben und Gesundheit. Derartig massive Sachverhalte (Selbstverletzungen, Narben, Aufenthalte in der geschlossenen Psychiatrie, abgebrochene Ausbildungen) lassen sich damit nicht in Einklang bringen.
Ich rate dir zumindest dringend, nochmal in Ruhe mit deinem Verwandten zu reden - BW ist nicht (nur) das, was man auf Youtube sieht!
Autor BulleMölders
 - 14. Oktober 2015, 06:54:45
Zumal ja bei einer Verwendung als Fernmeldebetriebsbootsmann auch noch die Untersuchung zur Borddienstverwendungsfähigkeit durchgeführt wird und die ist ja nun mal um einiges gründlicher als die normale Untersuchung bei der Eignungsfeststellung.
Autor ulli76
 - 13. Oktober 2015, 22:07:26
Die Dissoziazionen werden ja auch nicht permanent auftreten.

Mein Tip: Warte die Eignungsfeststellung ab und entscheide dann, ob du dich an den ärztlichen Dienst wendest oder nicht.
Autor Angehöriger
 - 13. Oktober 2015, 21:59:51
Der Lebenslauf ist entsprechend geändert. Da stehen keine 4 abgebrochenen Ausbildungen.

Aber ich möchte hier nicht alle Details öffentlich machen. Die Person ist vielleicht auch im Forum.

Als Angehöriger, der diese Erkrankung jahrelang miterlebt hat kann ich sagen, speziell die Dissoziation ist nicht für jeden Arzt erkennbar!
Wer genaueres wissen will kann mich privat anschreiben
Autor Flexscan
 - 13. Oktober 2015, 21:45:53
ich glaub da kannst Du ganz beruhigt sein.
Sollte er/sie doch mit der Krankheitsgeschichte mit Lügen durchkommen wird man genau nachfragen warum 4 abgebrochene Ausbildungen im Lebenslauf stehen.

Da wird es Bewerber geben, die weitaus bessere Voraussetzungen haben.

Bezweifle, das dabei eine Feldwebel-/bootsmanneignung herauskommt.
Autor ulli76
 - 13. Oktober 2015, 21:45:35
Die 4 abgebrochenen Ausbildungen und die Narben werden wohl den Weg weisen

Klassen wiederholt?
Autor Angehöriger
 - 13. Oktober 2015, 21:39:54
Anfang 20
Autor Angehöriger
 - 13. Oktober 2015, 21:35:44
4 abgebrochene Ausbildungen.
Die Narben sind gut verheilt. Sie sind sichtbar.
Letzte Stationäre Therapie vor 1 Jahr. Keine Konflikte mit Gesetzen.
Autor ulli76
 - 13. Oktober 2015, 21:28:41
Naja- ein Lebenslauf muss ja mit Zeugnissen, Arbeitsverträgen etc. unterfüttert werden.
Der Einstellungsbetrug kommt nur dann zustande wenn derjenige den Dienst antritt. Kommt es vorher raus, wird er auf Dauer gesperrt, aber normalerweise passiert sonst nichts.

Wie gesagt- es ist deine Entscheidung. Aber Rumgeeier wird nicht weiterhelfen.

Wie alt ist derjenige eigentlich, wann war der letzte stationäre Aufenthalt, wie schlimm sehen die Arme aus und wie frisch sind die Narben?
Edit: Gab es Konflikte mit dem Gesetz?
Autor Angehöriger
 - 13. Oktober 2015, 21:24:27
Es gibt Auffälligkeiten. Die aber möglicherweise nicht bekannt sind.
Im Lebenslauf steht nur was die Person selbst reingeschrieben hat!
Wenn behandelnde Ärzte nicht bekanntgegeben werden wie sollen sie dann befragt werden?

Wenn ich warte bis die Tauglichkeit festgestellt ist, liegt dann nicht schon Einstellungsbetrug vor?
Das wäre ja wohl eine Straftat.
Autor SGBunny
 - 13. Oktober 2015, 21:21:14
Der Dame ist klar das sie eine "Entbindung von der Schweigepflicht" für ihre behandelnden Ärzte unterschreibt, oder?
Wenn ich als Musterungsarzt die Narben sehen würde und auf Nachfrage keine schlüssige Antwort bekomme würde ich davon Gebrauch machen.
Dann hätte sich das Thema mit Sicherheit sowieso erledigt.

Ich an Deiner Stelle hätte mich auch mit dem Karrierecenter in Verbindung gesetzt, alleine schon zum Schutz meiner Verwandten.