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Zusammenfassung

Autor GAST048798
 - 13. November 2015, 11:50:15
(...)
Ich empfehle Dir mit offenen Karten zu spielen. In der Sicherheitserklärung hast du bei Punkt 14 die Möglichkeit anzukreuzen, dass du ein Gespräch mit dem zuständigen SiBe oder dem MAD wünscht. Dazu ist zu raten.
Der MAD findet sowieso alles raus. Wenn diese sicherheitserhebliche Erkenntnis ohne dein Zutun ermittelt wird (und was du gemacht hast ist kein Kavaliersdelikt), so wird an der Zuverlässigkeit deiner Person gezweifelt und wirst keinen sicherheitsempfindlichen Dienstposten besetzen dürfen.
Du musst aber auch damit rechnen, dass auch wenn Du eingestellt wirst nicht sicherheitsempfindlich eingesetzt werden darfst.


Edit:
Für sicherheitsrelevante Angaben ist ein öffentliches Forum nicht der rechte Platz.
Autor Gast157
 - 13. November 2015, 08:06:53
Also, ich wurde damals nicht verurteilt, sondern "nur" verwarnt und das nach JGG.
Die ganze Geschichte taucht also nicht im BZRG sondern im Erziehungsregister (ja, ich weiß das Erziehungsregister ist ein Teil vom BZRG) auf.

Im Bewerbungsbogen steht klar und deutlich, unter Abschnitt D Punkt 3, dass Eintragungen aus dem Erziehungsregister nicht offenbart werden müssen.

Also habe ich mich ja erstmal nicht falsch verhalten, bleibt nur abzuwarten was bei der Sicherheitsprüfung rauskommt. Der MAD hat bei der SÜ2 meines Wissens nach einsehen in das Erziehungsregister, wie sowas beurteilt wird weiß ich natürlich nicht.





Autor mailman
 - 10. November 2015, 20:33:05
ZitatDas war damals nicht so schlimm, würde zumindest versuchen es zu erklären.

Die Erklärung wird niemand interessieren. Aber wir haben ja schon vor x Beiträgen gesagt, das man erst mal lesen soll ob man es angeben soll.
Autor KlausP
 - 10. November 2015, 19:49:28
Nicht verrückt machen. Lesen Sie nochmal nach, was dazu genau im Bewerbungsbogen und im Erläuterungsblatt steht. Wenn anzugeben war, reichen Sie es nach, wenn es nicht anzugeben war sind Sie bezüglich der Einstellung auf der sicheren Seite.

Und noch mal: Wenn die SÜ ansteht, genau lesen und auf die Formulierung achten. Bei der SÜ kann man, wenn man sich nicht sicher ist, auch nachfragen oder um ein persönliches Gespräch bitten.
Autor Gast157
 - 10. November 2015, 19:43:46
Ich bin noch nicht eingestellt, sondern vorläufig eingeplant.

Wie stehen denn meine Chancen, trotzdem meinen Dienst antreten zu dürfen, wenn ich es nachreiche?

Das war damals nicht so schlimm, würde zumindest versuchen es zu erklären.
Autor mailman
 - 10. November 2015, 19:36:17
ZitatAbschließend sagte sie noch, an ihrer Stelle würde ich es jetzt nicht mehr angeben.

Das kann ich mir nicht vorstellen, und wenn wäre es ein schlechter Rat.

ZitatBin wirklich unschlüssig, ich würde gerne eine Karriere beim Bund beginnen, aber eine unehrenhafte Entlassung und ggf. eine Strafanzeige will ich vermeiden.

Eine unehrenhafte Entlassung gibt es, nicht wohl wird aber der Einstellungsbetrug(?) beim nicht angeben Folgen haben
Autor Gast157
 - 10. November 2015, 19:33:57
Update:
Ich habe heute Mittag bei meinem KC angerufen und mein "Problem" geschildert.
Die Frau am Telefon fragte mich nach meiner PK, die ich ihr dann auch gab.

Dann fragte sie mich, warum ich es nachträglich abgeben wolle, sie sagte, bevor ein Bewerber eingeplant wird, hat die BW schon ein Auszug aus dem BZR angefordert.

Ich erklärte ihr, das ich Angst habe während meiner Grundausbildung gekündigt zu werden, sie wiederholte sich, sagte erneut bevor jemand eingeplant wird, wird ins BZR geschaut.

Abschließend sagte sie noch, an ihrer Stelle würde ich es jetzt nicht mehr angeben.

Bin wirklich unschlüssig, ich würde gerne eine Karriere beim Bund beginnen, aber eine unehrenhafte Entlassung und ggf. eine Strafanzeige will ich vermeiden.

Autor KlausP
 - 08. November 2015, 17:08:20
Was man angeben muss und was nicht steht doch im Bewerbungsbogen bzw. im dazugehörigen Erläuterungsblatt. Wenn man sich dan immer noch nicht sicher ist fragt man den Karriereberater oder gibt es sicherheitshalber an. Wie man sowas aber "vergessen" kann erschließt sich mir immer nicht.
Autor Gast157
 - 08. November 2015, 17:01:08
Ich denke bei jedem Bewerber wird gefragt, ob er von einem deutschen Gericht verurteilt worden ist, oder schonmal mit der Polizei zutun hatte, ebenso bei mir. Dies habe ich dann fälschlicherweise mit Nein beantwortet.

Ich werde es nachreichen, versuchen zu erklären, vielleicht klappt's ja trotzdem..
Autor ulli76
 - 08. November 2015, 16:22:24
Ist halt die Frage nach was genau in den Bewerbungsunterlagen gefragt war- war es anzugeben, wird sich das mit der Karriere beim Bund erledigt haben.
Autor F_K
 - 08. November 2015, 14:18:58
Widerstand in diesem Zusammenhang hat schon das Erfordernis eine physischen Handlung einer gewissen Auswirkung, eine Körperverletzung ist allerdings nicht erforderlich.

Die Rechtsordnung ist von Die nicht anerkannt worden - inklusive der Tat.

Aber klar - Vergesslichkeit, nichts passiert, nichts erwähnt, dumme Sache ....
Autor Gast157
 - 08. November 2015, 13:13:58
Zitat von: mailman am 08. November 2015, 11:13:25
Zitatkomplett zurückgezogen wird wegen einer .. Lappalie ..

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, auch noch durch jemand der selbst zum "Staat" will und die FDGO verteidigen soll, ist also eine Lappalie?


Das ganze hört sich deutlich schlimmer an als es eigentlich war, zu Schaden gekommen ist außer mir sowieso niemand.
Bin trotzdem gespannt wie sich das auf meine Bewerbung auswirkt, mit einer Einstellungssperre kann ich wohl rechnen. Aber wenn ich es verschweige, dann wars das wohl mit'm Bund.
Autor mailman
 - 08. November 2015, 11:13:25
Zitatkomplett zurückgezogen wird wegen einer .. Lappalie ..

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, auch noch durch jemand der selbst zum "Staat" will und die FDGO verteidigen soll, ist also eine Lappalie?
Autor Gast157
 - 08. November 2015, 00:19:25
Also das ich etwas ausfüllen muss wusste ich nicht, habe vor kurzem den bescheid vom Einplaner bekommen.
Anbei ein Zettel, in dem steht das wegen meines sicherheitsempfindlichen Dienstposten, eine Sicherheitsüberprüfung über meine Person eingeleitet werden muss.

Wie oben beschrieben, habe ich ein Gerichtsurteil nicht angegeben. Ich stehe kurz vor dem 24. Lebensjahr und soweit ich weiß, werden solch "kleinere" Vergehen damit gelöscht.
Das ist allerdings nur ein halbwissen, welches ich mir aus irgendwelchen Forem zusammen gelesen habe, desweiteren will ich nicht kurz nach Dienstantritt wieder gekündigt werden wegen einer Jugendsünde..

Ich habe die Dokumente und das Urteil schon rausgesucht, ich werde wohl Montag einen Brief aufsetzen und das zum Karrierecenter schicken. Dienstantritt ist 03.2016, ich hoffe das sich dieser Termin nicht noch verzögert oder die Einplanung komplett zurückgezogen wird wegen einer .. Lappalie ..

Ich denke einfach es ist besser sowas anzugeben und zu erklären, bevor die selbst drauf kommen. Dann ist es mit dem erklären wahrscheinlich zu spät.

Gruß, Gast157

Autor Monte1919
 - 07. November 2015, 22:19:06
In der SÜ2 steht drin, dass Du angeben kannst ob es irgendetwas gibt welches für eine Sicherheitsüberprüfung relevant wäre. (hab sie gerade erst ausgefüllt)
Spiel mit offenen Karten, alles andere bringt dir eh nichts.