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Sicherheitsüberprüfung ü2

Begonnen von Gast157, 06. November 2015, 16:38:50

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Gast157

Hallo, ich habe eine laufende Bewerbung bei der Bundeswehr, soweit alles bestanden, meinen Einplanungsbescheid bereits erhalten.
In dem Schreiben steht, das eine Sicherheitsüberprüfung ü2 durchgeführt wird.

Vor Circa 4 Jahren wurde ich von einem Gericht zu 2 Jugendarresten verurteilt, welche ich aber unter bestimmten auflagen nicht absitzen musste.
Die Anklage lautete: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.

Dieses .. Malheur .. habe ich allerdings nicht bei meiner Bewerbung angegeben, auch beim Psychologischem Gespräch nicht.

Nun, da eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister eingeholt wird, habe ich wohl ein Problem.

Werde durch dieses Urteil an der Sicherheitsüberprüfung scheitern?
Macht es Sinn, das Urteil mit einem Schreiben an mein zuständiges Karrierecenter zu schicken und mich für meine .. vergesslichkeit .. zu entschuldigen?

Gruß, Gast157



dunstig

Definitiv nachmelden. In dem Fall wird wohl eine Einstellung so lange nicht erfolgen, bis der Rechtsberater das ganze geprüft hat und unter gewissen Auflagen abgesegnet hat. Schlimmstenfalls war es das dann mit der Bundeswehr.

Meldest du es nicht mehr und es kommt raus, was bei der SÜ2 definitiv rauskommen wird, hast du mit einem Einstellungsbetrug direkt die nächste Straftat am Hals und wirst wohl auch aus der Bundeswehr entlassen.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

F_K

Und, Ja, die Angaben in der SÜ werden mit den Personaldaten abgeglichen, und da auch die Polizeidienststellen einbezogen werden, kommen auch Dinge ans Tageslicht,  die es nicht ins BZR geschafft haben.

Zügig nachmelden.

Andi8111

Ist nicht Jugendarrest ein Zuchtmittel nach §16 JGG?
Nur "Strafen" nach §4 Nr. 1 BZRG werden in das Führungszeugnis eingetragen.
Jugendarrest wird in das Erziehungsregister eingetragen und steht zukünftigen Arbeitgebern i.d.R. nicht offen und muss nicht offenbart werden (vgl §61 und 64 BZRG)
Diese Eintragungen werden ohnehin mit dem 24 Lebensjahr gelöscht.

Aber: Unabhängig von der SÜ sollte man sowas IMMER preisgeben. Wenn man es von sich aus tut, habe ich bislang bei keinem vergleichbaren Fall gehört, dass die deswegen abgelehnt wurden. Im Falle des nicht Sagens stellt das meistens schon einen Betrug dar; worauf sich schlecht ein Dienstverhältnis begründen lassen kann.

Also müsste man mal schauen, was die SÜ2 so erfragt; ich gebe zu, ich selber musste auch eine machen, aber ich erinnere mich nicht, dass was aufgefallen wäre....

Monte1919

In der SÜ2 steht drin, dass Du angeben kannst ob es irgendetwas gibt welches für eine Sicherheitsüberprüfung relevant wäre. (hab sie gerade erst ausgefüllt)
Spiel mit offenen Karten, alles andere bringt dir eh nichts.

Gast157

Also das ich etwas ausfüllen muss wusste ich nicht, habe vor kurzem den bescheid vom Einplaner bekommen.
Anbei ein Zettel, in dem steht das wegen meines sicherheitsempfindlichen Dienstposten, eine Sicherheitsüberprüfung über meine Person eingeleitet werden muss.

Wie oben beschrieben, habe ich ein Gerichtsurteil nicht angegeben. Ich stehe kurz vor dem 24. Lebensjahr und soweit ich weiß, werden solch "kleinere" Vergehen damit gelöscht.
Das ist allerdings nur ein halbwissen, welches ich mir aus irgendwelchen Forem zusammen gelesen habe, desweiteren will ich nicht kurz nach Dienstantritt wieder gekündigt werden wegen einer Jugendsünde..

Ich habe die Dokumente und das Urteil schon rausgesucht, ich werde wohl Montag einen Brief aufsetzen und das zum Karrierecenter schicken. Dienstantritt ist 03.2016, ich hoffe das sich dieser Termin nicht noch verzögert oder die Einplanung komplett zurückgezogen wird wegen einer .. Lappalie ..

Ich denke einfach es ist besser sowas anzugeben und zu erklären, bevor die selbst drauf kommen. Dann ist es mit dem erklären wahrscheinlich zu spät.

Gruß, Gast157


mailman

Zitatkomplett zurückgezogen wird wegen einer .. Lappalie ..

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, auch noch durch jemand der selbst zum "Staat" will und die FDGO verteidigen soll, ist also eine Lappalie?

Gast157

Zitat von: mailman am 08. November 2015, 11:13:25
Zitatkomplett zurückgezogen wird wegen einer .. Lappalie ..

Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, auch noch durch jemand der selbst zum "Staat" will und die FDGO verteidigen soll, ist also eine Lappalie?


Das ganze hört sich deutlich schlimmer an als es eigentlich war, zu Schaden gekommen ist außer mir sowieso niemand.
Bin trotzdem gespannt wie sich das auf meine Bewerbung auswirkt, mit einer Einstellungssperre kann ich wohl rechnen. Aber wenn ich es verschweige, dann wars das wohl mit'm Bund.

F_K

Widerstand in diesem Zusammenhang hat schon das Erfordernis eine physischen Handlung einer gewissen Auswirkung, eine Körperverletzung ist allerdings nicht erforderlich.

Die Rechtsordnung ist von Die nicht anerkannt worden - inklusive der Tat.

Aber klar - Vergesslichkeit, nichts passiert, nichts erwähnt, dumme Sache ....

ulli76

Ist halt die Frage nach was genau in den Bewerbungsunterlagen gefragt war- war es anzugeben, wird sich das mit der Karriere beim Bund erledigt haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Gast157

Ich denke bei jedem Bewerber wird gefragt, ob er von einem deutschen Gericht verurteilt worden ist, oder schonmal mit der Polizei zutun hatte, ebenso bei mir. Dies habe ich dann fälschlicherweise mit Nein beantwortet.

Ich werde es nachreichen, versuchen zu erklären, vielleicht klappt's ja trotzdem..

KlausP

Was man angeben muss und was nicht steht doch im Bewerbungsbogen bzw. im dazugehörigen Erläuterungsblatt. Wenn man sich dan immer noch nicht sicher ist fragt man den Karriereberater oder gibt es sicherheitshalber an. Wie man sowas aber "vergessen" kann erschließt sich mir immer nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Gast157

Update:
Ich habe heute Mittag bei meinem KC angerufen und mein "Problem" geschildert.
Die Frau am Telefon fragte mich nach meiner PK, die ich ihr dann auch gab.

Dann fragte sie mich, warum ich es nachträglich abgeben wolle, sie sagte, bevor ein Bewerber eingeplant wird, hat die BW schon ein Auszug aus dem BZR angefordert.

Ich erklärte ihr, das ich Angst habe während meiner Grundausbildung gekündigt zu werden, sie wiederholte sich, sagte erneut bevor jemand eingeplant wird, wird ins BZR geschaut.

Abschließend sagte sie noch, an ihrer Stelle würde ich es jetzt nicht mehr angeben.

Bin wirklich unschlüssig, ich würde gerne eine Karriere beim Bund beginnen, aber eine unehrenhafte Entlassung und ggf. eine Strafanzeige will ich vermeiden.


mailman

ZitatAbschließend sagte sie noch, an ihrer Stelle würde ich es jetzt nicht mehr angeben.

Das kann ich mir nicht vorstellen, und wenn wäre es ein schlechter Rat.

ZitatBin wirklich unschlüssig, ich würde gerne eine Karriere beim Bund beginnen, aber eine unehrenhafte Entlassung und ggf. eine Strafanzeige will ich vermeiden.

Eine unehrenhafte Entlassung gibt es, nicht wohl wird aber der Einstellungsbetrug(?) beim nicht angeben Folgen haben

Gast157

Ich bin noch nicht eingestellt, sondern vorläufig eingeplant.

Wie stehen denn meine Chancen, trotzdem meinen Dienst antreten zu dürfen, wenn ich es nachreiche?

Das war damals nicht so schlimm, würde zumindest versuchen es zu erklären.

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