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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Tommie am 14. Dezember 2015, 09:02:52
Das kann allerdings auch gewaltig ins Auge gehen! Denn wenn zum Beginn der RDL die G-Akte nicht vorliegt, werden Sie nicht eingestellt werden können und die RDL ist schneller vorbei, als sie angefangen hat!
Zitat von: Interesse 1977 am 14. Dezember 2015, 07:56:35Weiterhin wurde mir mitgeteilt, dass die Untersuchung auf Tauglichkeit unmittelbar in der ersten Woche der RDL am Standort erfolgen soll.
Das mit der G-Akte ist wohl tatsächlich nicht so leicht...![]()
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Zitat von: F_K am 04. Dezember 2015, 12:15:22
Die WÜ / RDL "unterbricht" ja nur die Arbeitslosigkeit / die Fortbildung und beendet diese nicht.
Zitat von: Tommie am 04. Dezember 2015, 11:28:43
In dem Moment, wo Sie der Arbeitsagentur einen Heranziehungsbescheid zu einer Reservedienstleistung zukommen lassen, endet von Gesetzes wegen Ihr Bezug von Arbeitslosengeld!
Zitat von: KlausP am 04. Dezember 2015, 11:30:29
Der Arbeitsagent ist also einer von der kompetenten Sorte, wie mir scheint.
Zitat von: F_K am 04. Dezember 2015, 11:07:19
Natürlich DARF dem Dienstleister auch kein Geld gezahlt werden in der Zeit der WÜ / RDL, weil er da ja auch nichts leistet - Du stehst während dieser Zeit in einem Dienstverhältnis.
Zitat von: F_K am 04. Dezember 2015, 10:51:44
Dazu kämen dann die ganzen rechtlichen Probleme mit Krankenkasse / Rente usw.
ZitatDes Weiteren wäre dem Dienstleister in dieser Zeit auch kein Geld gezahlt worden vom Träger
Zitat von: F_K am 04. Dezember 2015, 10:51:44
Du und Dein Berater, Ihr scheint da echt "krumme Dinger" machen zu wollen.
Zitat von: Tommie am 11. November 2015, 11:17:40
... die RDL ist der Arbeitsagentur mitzuteilen und während dieser Zeit erfolgt kein Bezug von Leistungen, daher wird die GKV in dieser Zeit abgemeldet von der Arbeitsagentur! ...
Zitat von: Tommie am 11. November 2015, 15:27:44
Die Beschaffung der G-Akte könnte sich als zentrales Problem herausstellen!
Zitat von: Tommie am 18. November 2015, 07:46:23
Die für den Fragesteller interessanten Punkte habe ich in Fettdruck dargestellt!
Zitat von: Interesse 1977 am 16. November 2015, 16:43:36... zu 3. BZR-Auszug habe ich von Anfang 2014 (ist der noch gültig?)
Zitat"3022. In folgenden Fällen ist für die Bearbeitung das Vorliegen eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei den Behörden nach dem Bundeszentralregistergesetz erforderlich:
• vor einer Beorderung,
• vor der Verleihung eines höheren Dienstgrades (auch vorläufige oder zeitweilige Dienstgrade),
• vor einer Dienstleistung (außer DVag) oder
• vor einer Beförderung (einschließlich der endgültigen Verleihung eines bisher vorläufig verliehenen höheren Dienstgrades) zu einem Dienstgrad der Reserve.
3023. Liegt kein oder ein mehr als ein Jahr altes Führungszeugnis vor, ist durch das zuständige KarrC Bw ein Führungszeugnis gemäß der B-1335/21 ,,Erteilung von Führungszeugnissen" anzufordern (Aufzählung 1 und 3 der Nr. 3022 in diesem Abschnitt). Beabsichtigt das BAPersBw eine Beförderung einzuleiten (Aufzählung 2 und 4 der Nr. 3022 in diesem Abschnitt), ist vorab zu prüfen, ob ein gültiges Führungszeugnis vorliegt. Ansonsten fordert BAPersBw das zuständige KarrC Bw auf, ein Führungszeugnis anzufordern. Nach Auswertung des Führungszeugnisses teilt das KarrC Bw dem BAPersBw das Ergebnis dazu unaufgefordert mit. Für Beamtinnen und Beamte sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Bundeswehr sind keine Führungszeugnisse anzufordern."